Mit dem Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. April 2002 wurde der Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Zulassungsbesitzerin unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO für die am 26. April 2001 um 10.35 Uhr in Wien 1., Heldenplatz 1, vorgenommene Entfernung und nachträgliche Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges Kostenersatz vorgeschrieben. In der Begründung: wurde u.a. ausgeführt, das entfernte Fahrzeug sei im Ber... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Die rechtswidrige Entfernung des Fahrzeuges kann nicht davon abgeleitet werden, dass der Lenker in der näheren Umgebung erreichbar gewesen und nicht herbeigeholt worden ist; dies ergibt sich schon daraus, dass die Behörde die Entfernung des Fahrzeuges gemäß § 89a Abs. 2 StVO 1960 "ohne weiteres Verfahren" und daher auch ohne Nachforschungen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 2002 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO die Zahlung der Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 9. März 2002 um 7.48 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 18, Semperstraße Ecke Schrottenbachgasse, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges (PKW) vorgeschrieben. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0194 E 21. Februar 1990 RS 2 Stammrechtssatz Werden die Fußgänger durch ein im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder (§ 24 Abs 1 lit d StVO) abgestelltes Fahrzeug gehindert, die Fahrbahn ohne wesentliche Abweichung von ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. September 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kostenersatz vorgeschrieben, weil er sein dem Kennzeichen nach näher bezeichnetes Kraftfahrzeug am 7. Oktober 1999 um 15.02 Uhr in Wien I, H, verkehrsbeeinträchtigend (Haltestellenbereich von Linienbussen) abgestellt habe, das Fahrzeug daher entfernt und von der Stadt Wien aufbewahrt habe werden müssen. Gegen diesen Bescheid richte... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/02/0329 E 25. März 1994 RS 1
(Hier nur letzter Satz, wobei ein 8 m von der Haltestellentafel
entfernt abgestelltes Fahrzeug jedenfalls eine Beeinträchtigung
des Verkehrs darstellt.) Stammrechtssatz Der VwGH hat zwar in seiner zu § 89a Abs 2 StVO idF der 4ten Nov ergangenen Rechtsprechung zum... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Jänner 2000 wurde der Beschwerdeführerin für die vom Magistrat der Stadt Wien am 9. Oktober 1999 um 20.35 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines in Wien I, Operngasse 2, verkehrsbeeinträchtigend abgestellten, dem Kennzeichen nach näher bezeichneten Fahrzeuges (PKW) unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 2.155,-- vorgeschrieben. Dazu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lith;
Rechtssatz: Ein in einer "Buszone" abgestellter PKW ist jedenfalls als verkehrsbeeinträchtigend iSd § 89a Abs. 2 StVO 1960 anzusehen (Hinweis E 26. März 1987, 86/02/0184). (Hier: Gilt auch für eine "Buszone", die Omnibussen des Wiener Stadtrundfahrtengewerbes vorbehalten ist.) European Case Law Identif... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 2001 wurden der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO iVm §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen in Bauschbeträgen, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 20/1997, Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 29. Jänner 2001 um 12.15 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Hat der PKW der Bfin 45 cm über die vor der Hauseinfahrt angebrachte Abschrägung geragt, so lässt sich - selbst wenn man die Abschrägung mit der Einfahrt gleichsetzt - ohne entsprechende Feststellungen über die Breite der Gru... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 der Ersatz der Kosten für die am 25. Juni 1996 um 11.32 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs von seinem Abstellort im 13. Wiener Gemeindebezirk vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgeric... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist zur Gänze für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 3. November 2000, 2000/02/0201). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht viel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO i.V.m. einer näher genannten Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Mai 1997 ein Kostenersatz im Ausmaß von insgesamt S 2.155.-- vorgeschrieben, weil das auf den Beschwerdeführer zugelassene und dem Kennzeichen nach näher bestimmte Kraftfahrzeug am 9. Februar 1998 um 09.40 Uhr in 1190 Wien, Muthgasse, in der dort befindlichen Bush... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. November 2000 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO iVm §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Mai 1997, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 20/97, die Kosten für das Entfernen und Aufbewahren eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw's vorgeschrieben. Die dagegen erhobene Berufung wurde von der belangten Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 3. April 2001 als unbegründet abg... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 lita;
Rechtssatz: Hat ein Zulassungsbesitzer ein Kraftfahrzeug mit Kennzeichentafel auf einer öffentlichen Straße abgestellt, so kann nicht die Vermutung Platz greifen, der Zulassungsbesitzer habe sich seines Kraftfahrzeuges entledigen wollen (Hinweis E 23.12.1987, 85/18/0143; E 19.1.1979, 727/78, VwSlg 9745 A/1979). European Cas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0322 E 16. Dezember 1992 RS 2 Stammrechtssatz Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/02/0329 E 25. März 1994 RS 1
(Hier nur letzter Satz, wobei das in 5m Entfernung von der
Haltestellentafel abgestellte Fahrzeug jedenfalls eine
Beeinträchtigung des Verkehrs darstellt.) Stammrechtssatz Der VwGH hat zwar in seiner zu § 89a Abs 2 StVO idF der 4ten Nov ergangenen Rechtsprechung zum A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 1999 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO für die von der Magistratsabteilung 48 am 28. Mai 1997 um 11.55 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher genannten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen und dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs ein Kostenersatz für die Entfernung in der Höhe von S 1.980.-- und vo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litb;StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine "Haus- oder Grundstückseinfahrt" iSd § 24 Abs. 3 lit. b StVO 1960 oder eine damit vergleichbare "Garagen- und Grundstückseinfahrt" iSd § 89a Abs. 2 legcit vorliegt, kommt es ausschließlich auf die äußeren Merkmale, nicht aber darauf an, ob für diese Einfahrt die nach anderen ges... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsfeststellung des angefochtenen Bescheides, die in der Beschwerde unbestritten bleibt, ist der Beschwerdeführer Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkws, der am 13. März 1999 gegen 21.30 Uhr auf einer näher bezeichneten Straße in Linz abgestellt war. An dieser Straßenstelle befand sich eine Halteverbotstafel mit dem Zusatz "Ausgenommen Autobusse zum Aus- und Einsteigen". Dieses Fahrzeug wurde in der Folge abgeschleppt. Mit Besch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;
Rechtssatz: Grundlage für die Entfernung eines Hindernisses ist nicht eine Verordnung, sondern § 89a Abs. 2 StVO 1960 in unmittelbarer Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001020164.X03 Im RIS seit 11.04.2002 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1998 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO für die am 3. April 1996 vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher bezeichneten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen und der Marke nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 2.041,-- vorgeschrieben. Die belangte Behörde ging dabei d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht viel... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/02/0015 E 2. Mai 1995 RS 1 Stammrechtssatz Ist bei einer Garageneinfahrt oder Grundstückseinfahrt eine Benützung nicht völlig auszuschließen, liegt eine begründete Besorgnis einer Hinderung iSd § 89a Abs 2 und § 89a Abs2a lit c StVO vor (Hinweis E 31.3.1993, 92/02/0319). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. April 1997 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die am 28. März 1996 um 8.26 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher umschriebenen Ort in Wien 4 verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. In der Begründung: ging die belangte Behörde u.a. davon aus, dass das Fahrzeug in e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Die Behörde ist zwar nicht berechtigt, die Entfernung eines Fahrzeuges vom Aufstellungsort auch dann noch fortzusetzen, nachdem sich der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges bereit erklärt hat und offensichtlich in der Lage ist, das Fahrzeug unverzüglich vom Aufstellungsort zu entfernen. Eine ander... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht vielmehr die konkrete Besorgnis einer solchen Hinderung aus (Hinweis E 18.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist zur Gänze für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 3. November 2000, 2000/02/0201). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1997020251.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 StVO für das von der Magistratsabteilung 68 (Feuerwehr) am 3. April 1996 vorgenommene Entfernen eines verkehrsbehindernden Baumes von einer Straße mit öffentlichem Verkehr ein Kostenersatz in der Höhe von S 5.406,-- vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: ... mehr lesen...