RS Vwgh 1990/1/24 89/02/0145

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;

Rechtssatz

Die Rechtmäßigkeit einer Entfernung nach § 89a Abs 2 StVO ist bezogen auf den Zeitpunkt der Entfernung zu beurteilen (Hinweis E VS 24.2.1986, VwSlg 12041 A/1986). Daraus folgt, daß es darauf ankommen kann, welches der mehreren verkehrsbeeinträchtigenden Fahrzeuge zuerst entfernt wurde, wenn bereits dadurch die Verkehrsbeeinträchtigung beseitigt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020145.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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