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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Die Rechtmäßigkeit einer Entfernung nach § 89a Abs 2 StVO ist bezogen auf den Zeitpunkt der Entfernung zu beurteilen (Hinweis E VS 24.2.1986, VwSlg 12041 A/1986). Daraus folgt, daß es darauf ankommen kann, welches der mehreren verkehrsbeeinträchtigenden Fahrzeuge zuerst entfernt wurde, wenn bereits dadurch die Verkehrsbeeinträchtigung beseitigt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020145.X02Im RIS seit
12.06.2001