RS Vwgh 1988/7/8 86/18/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Ansicht des Sachverständigen, ein Blutalkoholgehalt von 0,2 %o führe nicht zu einem grobschlägigen Nystagmus (nach Taschen) von 14 Sekunden Dauer steht mit der medizinischen Literatur in Einklang (Hinweis auf Jarosch-Müller-Piegler, Alkohol und Recht, S 42).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nystagmuswert Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung klinische Symptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180188.X04

Im RIS seit

18.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten