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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/18/0119 E 22. Jänner 1988 VwSlg 12617 A/1988 RS 2Stammrechtssatz
Wird bei der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ein verordnungswidriges Alkotest-Röhrchen verwendet, so ist der Verdacht iSd § 5 Abs 4 lit a StVO nicht gegeben, weshalb auch die Berechtigung, nach dieser Bestimmung vorzugehen und den Beschuldigten aufzufordern, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung zu unterziehen, durch das Gesetz nicht gedeckt ist.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180099.X03Im RIS seit
27.11.2001