RS Vwgh 1988/7/8 86/18/0127

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Veröffentlicht am 08.07.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen unter Hinweis auf das Gutachten eines Sachverständigen, wonach ein grobschlägiger Nystagmus von über 20 sec nur alkoholtoxisch und nicht durch Bluthochdruck, Virusinfektion und Übermüdung bedingt sei.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nystagmuswert Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung klinische Symptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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