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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen unter Hinweis auf das Gutachten eines Sachverständigen, wonach ein grobschlägiger Nystagmus von über 20 sec nur alkoholtoxisch und nicht durch Bluthochdruck, Virusinfektion und Übermüdung bedingt sei.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nystagmuswert Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung klinische Symptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X01Im RIS seit
11.07.2001