RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0042

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AtemalkoholmeßgeräteV 1961;
StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;
StVO 1960 §5 Abs2a lita idF 1986/105;

Rechtssatz

Durch die in der 13. StVO-Novelle, BGBl Nr. 1986/105, vorgesehene Neufassung des § 5 Abs 1 StVO - dessen erster Satz betreffend das an den Tatbestand eines durch Alkohol beeinträchtigten Zustandes geknüpfte Verbot, ein Fahrzeug zu lenken oder in Betrieb zu nehmen, keine Änderung erfahren hat - durch den Entfall des früheren letzten Satzes des § 5 Abs 2 und durch die teilweise an dessen Stelle getretene Bestimmung der lit a des § 5 Abs 2 a StVO trat auf Gesetzesstufe keine Rechtslage ein, derzufolge der Verordnung vom 1. Jänner 1961, BGBl Nr. 3/1961 über die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mit dem Inkrafttreten der 13. StVO-Novelle derogiert worden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030042.X11

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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