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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Wurde in einem Gutachten (betreffend Fahruntüchtigkeit nach Alkoholgenuss) die schlechte körperliche Verfassung des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt nicht berücksichtigt, so gereichte ihm dies sicherlich nicht zum Nachteil (Hinweis auf Jarosch-Müller-Piegler, Alkohol und Recht, S 45, wonach Ermüdung die Leistungseinbuße des Alkohols auffallend steigert).
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung klinische Symptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986180188.X02Im RIS seit
18.10.2006