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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es ist nicht ersichtlich, weshalb der einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO verdächtigte Lenker befürchten sollte, beim Zugeständnis eines Nachtrunkes - nachdem sich vorher kein Verkehrsunfall ereignet hatte, der die Pflicht, sich entsprechend der Bestimmung des § 4 Abs 1 lit c StVO zu verhalten, ausgelöst hätte -"die Angelegenheit zu" seinen "Ungunsten noch zu verschlimmern". Es ist daher nicht unschlüssig, wenn die Behörde der ersten, einen Nachtrunk verneinenden Verantwortung des Beschuldigten und nicht seiner späteren gegenteiligen Aussage folgt.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Verfahrensrecht Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030021.X04Im RIS seit
21.09.1988