RS Vwgh 1988/7/8 86/18/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass ein Gutachten, in welchem gestützt auf die bei einer klinischen Untersuchung einer Person festgestellten Alkoholisierungsmerkmale (eindeutig ruckartiges bzw grobschlägiger Nystagmuswert von 14 Sekunden und eher träge Pupillenreaktion) auf die Fahruntüchtigkeit der untersuchten Person - unabhängig von der Höhe des Blutalkoholgehaltes - geschlossen wurde, als schlüssig und mit dem Stand der Wissenschaft im Einklang stehend anzusehend ist.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nystagmuswert Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Pupillenreaktion Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung klinische Symptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung privates Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180188.X01

Im RIS seit

18.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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