Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Besprechung in: ZVR 1990/9, S 266, 267;Rechtssatz
Für die Frage der subjektiven Tatseite der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO, also des Verschuldens, könnte das Vorbringen, der festgestellte Blutalkoholgehalt (von 1,3 Promille) könne nur auf Grund der angewendeten Alkoholumschläge entstanden sein, eine wesentliche Rolle spielen. IdS hätte die Behörde Erwägungen über den vom Fahrzeuglenker in der Berufung ausdrücklich vorgebrachten Einwand anstellen müssen, er habe unverschuldeterweise keine Kenntnis davon gehabt, dass Alkoholumschläge geeignet seien, den Blutalkoholgehalt zu erhöhen.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Tatbild Verfahrensrecht Beweiswürdigung Verfahrensrecht Verfahrensmängel Verhältnis zu anderen Normen und Materien VStGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180100.X07Im RIS seit
12.06.2001