Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Beachte
Besprechung in: ZVR 1990/9, S 266, 267;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/02/0234 E 12. Oktober 1984 RS 2Stammrechtssatz
Ein positiver Alkotest, aber auch weitere Alkoholisierungssymptome, wie Alkoholgeruch der Atemluft und gerötete Augenbindehäute stellen für sich allein keinen sicheren Beweis für das Vorliegen einer relevanten Alkoholbeeinträchtigung dar; auch aus anderen Symptomen kann nicht auf das Vorliegen eines zahlenmäßigen exakten Blutalkoholwertes geschlossen werden. (Hinweis auf E vom 15.2.1984, 83/03/0264)
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung MundgeruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180100.X05Im RIS seit
12.06.2001