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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Beweiswürdigung der Verwaltungsstrafbehörde hinsichtlich der aus den Ermittlungsergebnissen gewonnenen Überzeugung, daß die beim Kfz-Lenker festgestellten Symptome nicht auf eine Gehirnerschütterung, sondern auf eine Alkoholbeeinträchtigung zurückzuführen seien.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020133.X01Im RIS seit
11.07.2001