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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;Rechtssatz
Aus der Beschreibung des Alkoteströhrchens CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck ist nicht einwandfrei zu erkennen, welcher Blutalkoholgehalt selbst bei einer Grünverfärbung des Reaktionspräparates bis ca 2,7 mm über den Markierungsring anzunehmen ist, sodaß im Falle einer Grünverfärbung von etwa 2 mm über den Markierungsring es jedenfalls noch unklar erscheint, ob die Atemluftprobe den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 4 lit a StVO ergeben hat.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986180158.X04Im RIS seit
27.11.2001