RS Vwgh 1988/10/5 85/18/0100

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Veröffentlicht am 05.10.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ZVR 1990/9, S 266, 267;

Rechtssatz

Für die objektive Tatseite des Tatbildes einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO kommt es nicht darauf an, wodurch der Blutalkoholwert von 0,8 Promille oder darüber entsteht - sei dies auf Grund des Genusses von Alkohol oder anderer Umstände (wie hier behauptet durch Einatmen von Alkoholdünsten oder zufolge Resorption von Alkohol durch die Haut).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Tatbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180100.X06

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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