Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 06.07.2010 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 03.07.2009 um 11.50 Uhr in der Gemeinde Zerlach auf der L 202 im Bereich StrKm 7,950 in Maxendorfberg aus Richtung Kirchberg/R. kommend, als Lenker des LKW mit dem amtlichen Kennzeichen nachstehende Verwaltungsübertretungen begangen: Spruchpunkt 1.): Er sei mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestan... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Straßenbankett ist keine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs im Sinne des § 31 Abs 1 StVO, sondern gemäß § 2 Abs 1 Z 6 StVO ein Teil der Straße selbst, nämlich deren seitliche, nicht befestigte Landfläche. Somit handelt es sich beim Straßenbankett nicht um eine Einrichtung, die zur (Landfläche) Straße hinzukommt und der Regelung und Sicherung des Verkehrs (auf dieser Landfläche) dient. Daher war dem Berufungswerber, der auf dem Straßenbankett mit einem belad... mehr lesen...
Beachte VwGH vom 22.06.1982, Zl 81/03/0179 Rechtssatz: Bei einem entlang einer Autobahn verlaufenden Wildzaun handelt es sich um eine Einrichtung im Sinne des § 31 Abs 1 StVO. Der § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e StVO ist im Vergleich zu § 4 Abs 5 StVO die besondere Bestimmung. Liegt ein Sachverhalt nach der besonderen Be¬stimmung vor, so ist eine Bestrafung nach der allgemeinen Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO unzulässig. Schlagworte Wildzaun, Einrichtung zur Sicherung des Verkehrs... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde der H R zur Last gelegt, sie habe, wie am 31.01.2007 festgestellt worden sei, auf dem Grundstück Nr. 98 der KG N,OG B G, eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs - Verbotszeichen gemäß § 52 lit a Z 1 StVO mit der Aufschrift Privatgrund - somit ein Verkehrszeichen links von der Gemeindestraße auf dem Grundstück Nr. 1026, KG N, unbefugt angebracht, um den auf den öffentlichem Gut regulär fahrenden Verkehrsteilnehmern rechtswidrig den Ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs 1 StVO dürfen Straßenverkehrszeichen unter anderem nicht unbefugt angebracht werden. Allerdings ist dem Straßenverkehrszeichen "Fahrverbot" nach § 52 lit a Z 1 StVO ein Schriftzug wie "Privatweg" im weißen Feld fremd. Daher stellt ein Zeichen mit rotem Rand, das auf dem weißen Feld der Tafel den Schriftzug "Privatweg" aufweist und auf einer von einem Zaun eingefriedeten Liegenschaft außerhalb einer Straße mit öffentlichem Verkehr angebracht wurde, kein Verbotszei... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin eine Übertretung des § 99 Abs 2 lit e StVO in Verbindung mit § 31 Abs 1 StVO zur Last gelegt und hiefür eine Geldstrafe in Höhe von ? 150,00 (3 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt und gemäß § 64 VStG als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz ein Betrag von ? 15,00 vorgeschrieben. Der Berufungswerberin wurde zur Last gelegt, dass sie zum Tatzeitpunkt eine Tafel der Marktgemeinde B G mit der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine von einer Marktgemeinde aufgestellte Tafel mit der Aufschrift: "Öffentliche Straße der Marktgemeinde B. G. . Hier gilt die StVO!" fällt nicht unter die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs nach § 31 Abs 1 StVO, welche unter anderem nicht abgedeckt werden dürfen. So handelt es sich bei dieser Tafel weder um eine Verkehrsleiteinrichtung im Sinne der §§ 55 ff StVO, noch um ein Straßenverkehrszeichen im Sinne der §§50, 52 und 53 StVO. Die Verhüllung einer solc... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 10.11.2004 um 15.10 Uhr, in der Gemeinde S, auf der B auf Höhe Strkm, Kreuzung B /L /L als Verantwortlicher für die Veranstaltung C D und F S am 17.11.2004 um 20.00 Uhr im Kulturzentrum L, auf dem Schaltkasten der Verkehrsampel ein Plakat für besagte Veranstaltung angebracht bzw. anbringen lassen, obwohl Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs nicht beschädigt oder unbefugt angeb... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs 2 StVO dürfen an Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (im Sinne des Abs 1), wie insbesondere Verkehrsampeln, keine Anschläge wie Plakate für Veranstaltungen angebracht werden. Beim Schaltkasten handelt sich um ein Zubehör zur Verkehrsampel, ohne den die Sicherung und Regelung des Verkehrs nicht erfolgen könnte (vgl VwGH 27.6.1966, 403/65) ann. Daher ist der Schaltkasten als unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrssignalanlage vom Schutzumfang des... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein allenfalls nur verbogener Laternenmast wäre an sich noch kein Beweis bzw. stichhaltiges Indiz eines Sachschadens. Die Würdigung der Beweislage lässt eine Zuordnung des Vorfalls (Unfallereignis) durch ein Handeln des Berufungswerbers an sich schon nicht zu. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte einem Tier, welches über die Straße gelaufen ist, ausgewichen und hatte er beim Verreißen seines Fahrzeuges zwischen der Beschädigung des ersten Verkehrszeichens und des zweiten Verkehrszeichens keine Herrschaft über sein Fahrzeug, so liegt ein einziges Verhalten und eine einzige Straftat vor und ist dem gemäß von der Strafe auch das Verhalten hinsichtlich des zweiten Verkehrszeichens umfasst. Schlagworte Verkehrszeichen, Beschädigung von zwei Verkehrs... mehr lesen...
Mit Bericht der Verkehrsabteilung-Außenstelle S.i.St. vom 20.07.2003, GZ A1/0000004804/01/2003, wurde Herr E. A., geb am XY, wohnhaft in XY, D-A., wegen mehrerer Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 bzw des Kraftfahrgesetzes 1967 zur Anzeige gebracht. Daraufhin hat die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck unter der Geschäftszahl VK-18212-2003 eine mit 17.11.2003 datierte Strafverfügung nachstehenden Inhalts erlassen: ?Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 09... mehr lesen...
Vorweg wird angemerkt, dass im gegenständlichen Verfahren nur über die Berufung gegen Spruchpunkt II des angefochtenen Straferkenntnisses entschieden wird. Über die Berufung zu Spruchpunkt I des angefochtenen Straferkenntnisses wird vom nach der Geschäftsverteilung des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland zuständigen Mitglied gesondert entschieden werden. In Spruchpunkt II des angefochtenen Straferkenntnisses legte die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See dem Berufungswerber zur ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu § 99 Abs 2 lit e StVO ist es bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmungen - im Gegensatz zu § 4 Abs 5 StVO - nicht erforderlich, dass der Beschädiger selbst (oder allenfalls sein Bote) die Verständigung über die bei einem Verkehrsunfall eingetretene Beschädigung einer Einrichtung zur Regelung oder Sicherung des Verkehrs bei einer der in dieser Gesetzesstelle angeführten Stelle vornimmt. Vielmehr steht aus Gründen der V... mehr lesen...
Rechtssatz: Bringt der Beschuldigte am Beginn der asphaltierten Hauszufahrt am rechten Fahrbahnrand eine einem Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 1 StVO (?Fahrverbot") ähnliche Tafel an, die ins Erdreich versenkt wurde und die Inschrift ?Ausgenommen Anrainer" enthält sowie eine unter dieser Tafel angebrachte weitere rechteckige weiße Tafel mit roter Umrandung mit der Aufschrift ?Halten u. Parken verboten", so ist eine ?Verwechslungsgefahr" nicht gegeben. Wenngleich das ?Fahrverbotszeic... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Stange (?Ständer") mit Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit a Z 13b iVm § 54 Abs 5 StVO handelt es sich um eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs iSd § 31 Abs 1 StVO (die Stange und die darauf angebrachten Straßenverkehrszeichen bilden eine Einheit). Wird eine solche Einrichtung vom Beschuldigten so angefahren, dass die Strange schräg steht und erfolgte keine Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle, begeht der Beschuldigt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des § 58 Abs 1 Z 1 lit a KDV 1967 iVm § 134 Abs 1 KFG 1967 eine Geldstrafe in der Höhe von ? 50,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 36 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, dass der Beschuldigte am ** ** **** um 10,47 Uhr im Gemeindegebiet S******** auf der S* nächst dem km **,**** in Fahrtrichtung S******** als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges, Zugfzg ** **** die höchste zulä... mehr lesen...
Rechtssatz: Ob eine Autobahn oder eine Autostraße vorliegt hängt nicht von irgendwelchen einzelnen Merkmalen ab, sondern ausschließlich davon, ob das entsprechende Verkehrszeichen vorhanden ist. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Stößt der Beschuldigte im Zuge eines Wendemanövers mit seinem Fahrzeug gegen das Verkehrszeichen ?Geh- und Radweg", wodurch der Steher dieses Verkehrszeichens verbogen wurde, sohin der Beschuldigte einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursachte, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn er es unterlässt die nächst Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Dabei ist die Forderung des ?unnötigen Aufschubes" nicht erfüllt, wenn der B... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Sinn des § 4 Abs 1 lit c StVO ergibt im Zusammenhang mit dem übrigen Inhalt des § 4, dass die in jener Gesetzesstelle ausgesprochene Verpflichtung nicht bei jedem Verkehrsunfall in gleicher Weise bestehen kann. Sie wird sinnvollerweise nur dann bestehen, wenn es überhaupt zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht im Sinne des § 4 Abs 2... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann mangelndes Verschulden an der unbefugten Beschädigung von Verkehrseinrichtungen nicht erfolgreich einwenden, wenn er sein Fahrzeug in Betrieb genommen und gelenkt hat, obwohl er zuvor in Verbindung mit anderen Tabletten ein ihm unbekanntes Medikament eingenommen hat und mit dem Auftreten von allenfalls auch die Fahrtauglichkeit beeinträchtigenden Nebenwirkungen rechnen hätte müssen. Unterbleibt eine die Strafbarkeit ausschließende Unfallsmeldung (Verständi... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein bloßer Lack- und Plastikabrieb allein sind nicht geeignet, den objektiven Tatbestand des § 99 Abs 2 lit e StVO zu erfüllen; der Zweck einer Leitschiene wird durch Lack- und Plastikabrieb in keinster Weise beeinträchtigt oder gar vereitelt und ist der Beschuldigte sohin vom Vorwurf einer Übertretung nach den §§ 9 Abs 2 lit e iVm § 7 Abs 1 StVO exkulpiert. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Verkehrsleiteinrichtungen, Beschädigung von Verkehrsleiteinrichtungen, Leit... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschädigung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, insbesondere von Straßenverkehrszeichen anlässlich eines Verkehrsunfalles und die Unterlassung der rechtzeitigen Meldung an die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle oder den Straßenerhalter ist nach den Spezialbestimmungen des § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e, nicht aber nach der allgemeinen Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO zu bestrafen. Die Auswechslung einer dem Beschuldigten zur Last gelegten Ta... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er sei am 10.10.2000 um 22.00 Uhr auf der Katschberg Bundesstraße, B 99, von Radstadt kommend in Richtung Untertauern, bei Strkm 24,65, als Lenker des Pkw mit dem polizeilichen Kennzeichen S-238 DS mit einem Verkehrsunfall, bei dem Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (in Bau befindlicher Kreisverkehr) beschädigt wurden, in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, ohne... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Randsteine bzw das Randpflaster, welches das Innere des Kreisverkehrs von der Fahrbahn trennt, sind zweifelsfrei als Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs anzusehen. Allerdings war im vorliegenden Fall dieser Teil des Kreisverkehrs noch im Bau befindlich und noch nicht zur Benützung freigegeben worden. Aus diesem Grund war das Innere des Kreisverkehrs durch eine Absperrung gesichert. Als Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs diente daher nicht de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe "am 01.12.1998 um 18.30 Uhr in Krumegg, auf der L 367, Höhe StrKm. 6,250, Richtung Laßnitzhöhe, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen GU Punkt 1) dieses gelenkt und sind mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da Sie es durch Verlassen der Unfallstelle unmöglich gemacht haben, Ihre körperliche und geistige Verfassung zum Unfal... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verschmutzung der Kleidung bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und das daraus resultierende Bedürfnis, zu Hause die Kleidung zu reinigen und sich zu waschen, entschuldigt es nicht, die Unfallstelle entgegen § 4 Abs 1 lit c StVO zu verlassen und die Unfallmeldung nach § 99 Abs 2 lit e iVm § 31 Abs 1 StVO um eine Stunde zu verzögern. So kann hier von einem nötigen Aufschub nicht gesprochen werden. Schlagworte Verkehrsunfall Sachschaden Mitwirkungspflicht Verständigu... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 14.8.1999, um 7.10 Uhr, in St. Lorenzen bei Scheifling, auf der B 83, Höhe Strkm. 3,460 als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen (Sattelkraftfahrzeug) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs bei einem Verkehrsunfall beschädigt und habe nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle oder den Straßenerhalter unter Bekanntgabe seiner Identität v... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Unfallverständigung des Straßenerhalters nach § 99 Abs 2 lit e iVm § 31 Abs 1 StVO liegt nicht vor, wenn der Lenker nach Beschädigung eines von einer Baufirma aufgestellten Verkehrszeichens nur den betreffenden Bauleiter verständigt. So ist ein Bauleiter grundsätzlich nicht mit dem Straßenerhalter gleichzusetzen, da er lediglich ua für die bescheidmäßig vorgeschriebene Absicherung der Baustelle verantwortlich ist, während der Straßenerhalter einen wesentlich weiteren Aufga... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer im Zuge eines Verkehrsunfalles Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, und zwar eine Leitschiene, ein Hinweiszeichen und einen Straßenleitpflock, beschädigt und von dieser Beschädigung weder die nächste Gendarmeriedienststelle noch den Straßenerhalter unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Identität ohne unnötigen Aufschub verständigt, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...