Rechtssatz: Wer bei einem Hinweiszeichen "Fußgängerzone" eine Zusatztafel mit der Aufschrift "Zufahrt zum Camping A" anbringt, errichtet keine "Zusatztafel", da eine solche in der ihr zukommenden Bedeutung nur dann vorliegt, wenn sie "unter dem Straßenverkehrszeichen" (vgl auch den Wortlaut des Abs 3 des § 54 "das darüber befindliche Straßenverkehrszeichen") angebracht ist. Tafeln, die nicht entsprechend dem § 54 Abs 1 unter dem Verkehrszeichen auf der selben Standsäule angebracht sind, so... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 24.04.1996, GZ: 15.1/95/2457, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 07.06.1995, um 14.45 Uhr, in Stadl/Mur, B 97, StrKm 16,380, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen B-BTL 32 (Sattelkfz.), obwohl sein Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt. Wegen dieser Übertretu... mehr lesen...
Rechtssatz: Straßenbegrenzungssteine sind auch dann Verkehrssicherungseinrichtungen nach § 31 Abs 1 StVO, wenn sie im Eigentum einer Privatperson stehen. Letzteres ändert nämlich nichts daran, daß sie eine Straßenbegrenzungseinrichtung (zur Radableitung) zwischen öffentlichem und privatem Grund sind. Daß deren Aufstellung offenbar im Einvernehmen mit der Straßenmeisterei erfolgte, ergibt sich schon aus deren erklärter Bereitschaft, den Schaden wiedergutzumachen. Schlagworte Verkehrssi... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berührung des Fahrzeuges mit dem Tunnelleitbaken verursacht ein im Fahrzeug wahrnehmbares Geräusch, das dem üblichen Betriebs- und Fahrgeräusch eines Fahrzeugs nicht zuzuordnen ist und auf eine Kollision rückschließen läßt. Für den Lenker des Fahrzeugs ist diese Kollision jedenfalls wahrnehmbar. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Strafbarkeit nach § 99 Abs 2 lit e StVO ist lediglich dann nicht gegeben, wenn die Beschädigung der Leitschiene der nächsten Gendarmeriedienststelle oder dem Straßenerhalter, unter Bekanntgabe der Identität des Beschädigers, ohne unnötigen Aufschub mitgeteilt wird. Ein solcher Sachverhalt liegt aber dann nicht vor, wenn sich der Verkehrsunfall in unmittelbarer Nähe einer Notrufsäule ereignete und sich auch auf einem, in der nähe liegenden Parkplatz, eine Notrufsäule befand... mehr lesen...
Rechtssatz: Jede Straßenbeleuchtungsanlage, die der Regelung und Sicherung des Verkehrs dient, ist eine "verkehrssichernde" Beleuchtungsanlage. Dies trifft auch auf eine im Eigentum der Gemeinde stehende, jedoch auf Privatgrund aufgestellte Straßenbeleuchtungsanlage zu, sodaß der Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung gegeben ist. Daraus folgt die Verpflichtung des Lenkers, bei Beschädigung einer solchen Straßenbeleuchtungsanlage durch ein Kraftfahrzeug, dies dem nächsten Gendarmerie... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit § 31 Abs 1 StVO wird festgesetzt, daß eine Beschädigung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, die bei einem Verkehrsunfall entstanden ist, dann nicht unter diesen Straftatbestand fällt, wenn die Beschädigung so rasch als möglich und zwar von wem immer den in dieser Bestimmung angeführten Stellen gemeldet worden ist. Da manche Beschädigungen von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs eine erhebliche Gefährdung der Verkehrsteilnehmer bewirk... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Versuche, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden zu melden, sind so lange wirksam fortzusetzen, bis die nächste Gendarmerie- oder Polizeidienststelle die Meldung empfangen hat. Der Hinweis des Beschuldigten, daß die Batterie seines Mobiltelefons leer wurde und dadurch die Unmöglichkeit zu telefonieren herbeigeführt wurde, vermag ihn deshalb nicht zu entschuldigen. mehr lesen...
Rechtssatz: Beschädigt der Beschuldigte im Zuge eines Selbstunfalles Verkehrsleiteinrichtungen, wurde er selbst verletzt, entstand am PKW Totalschaden, erschienen wegen des Verkehrsstaus an der Unfallstelle Gendarmeriebeamte die zunächst Absicherungsmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Verkehrsunfälle setzen, trifft gleichzeitig mit der Gendarmerie auch der Notarztwagen mit einem Arzt ein, welcher dem Beschuldigten wegen Verletzungen in ein Krankenhaus brachte, nicht ohne vorher den erheben... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein behördlicher Entfernungsauftrag im Sinne des § 98 Abs 3 StVO setzt Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs voraus. Eine solche Einrichtung liegt nicht vor bei einer Tafel mit einem im weißen Kreis abgedruckten Schriftzug - Privatstraße-. Daran ändert die (dadurch bedingte) gewisse Ähnlichkeit mit dem Verbotszeichen -Fahrverbot- in beiden Richtungen nichts (dies auch im Hinblick auf § 35 Abs 2 StVO, wonach Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs v... mehr lesen...
Rechtssatz: Grundsätzlich hat die Verständigung über einen stattgefundenen Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen. "Ohne unnötigen Aufschub" bedeutet "sofort"; dies allerdings mit der Einschränkung, daß erst bei gegebener Möglichkeit die Unfallsanzeige erstattet werden muß. Berücksichtigt werden muß dabei, daß der Gesetzgeber - anders als bei einem Unfall mit Personenschaden - den an einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden Beteiligten insoferne einen Spielra... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschädigung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs anläßlich eines Verkehrsunfalles und eine damit einhergehende Unterlassung der rechtzeitigen Meldung an die nächste Sicherheitsdienststelle oder den Straßenerhalter ist nach der Spezialbestimmung des § 31 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 2e StVO (und nicht nach § 4 Abs. 5 StVO) zu bestrafen. Eine derartige Unfallmeldung erfolgte dann nicht ohne unnötigen Aufschub, wenn der nächste Ort, in dem sich der Gendarmeriepos... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10.5.1993, Zl 3-****-93, wurden über den Beschuldigten wegen Verwaltungsübertretungen nach 1. §§99 Abs2 lita iVm 4 Abs1 lita StVO 1960 2. §§99 Abs2 lita iVm 4 Abs1 litc StVO 1960, sowie 3. §§99 Abs3 litb iVm 4 Abs5 StVO 1960 Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage) verhängt. Im Spruch: dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 22. Mä... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte angegeben hat, daß durch den Anprall die Standsäule nicht verbogen wurde, so mag dies durchaus zutreffen. Der Verwaltungssenat wertet jedoch allein schon das Schrägstellen des gegenständlichen Verkehrszeichens, das mit bloßer Hand nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte, als Beschädigung im Sinne des § 99 Abs. 2 lit.e StVO, sodaß der Beschuldigte verpflichtet gewesen wäre, den Unfall ohne unnötigen Aufschub entweder bei der nächsten Polizei- oder Genda... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 29. Juli 1992, gegen 23,00 Uhr, als Fahrzeuglenker des Fahrzeuges Kombi, Kennzeichen ** ***N, in S******* auf der B ** bei Strkm 41,17 beim Abkommen von der Fahrbahn nach links das bei der Kreuzung Einfahrt S*******-Mitte - B ** aufgestellte Verbotszeichen gemäß §52a Z2 StVO 1960 "Einfahrt verboten" beschädigt und dadurch folgende Verwaltungsübertretung begangen: 1) Er sei nicht so weit rechts gef... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Entfernung zwischen Unfallort und Wohnung von ca 2 km und einem Unfallzeitpunkt nach 23,00 Uhr liegt kein "unnötiger Aufschub" vor, wenn nicht Anzeige beim rund 500 m von der Unfallstelle entfernten Gendarmerieposten erstattet, sondern von der Wohnung aus der Straßenmeister der geschädigten Straßenverwaltung telephonisch verständigt wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Das unbefugte Anbringen eines Straßenverkehrszeichens fällt nicht unter das Verbot des § 31 Abs 2 in Verbindung mit § 99 Abs 4 lit i StVO 1960, sondern ist unter die Bestimmung des § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit e StVO zu subsumieren. Eine Abänderung des Tatvorwurfes nach § 31 Abs 2 in Verbindung mit § 99 Abs 4 lit i StVO in einen Tatvorwurf nach § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit e StVO 1960 ist im Hinblick darauf, dass es sich hiebei um zwei völlig versc... mehr lesen...