1 Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 20. März 2019 wurde dem Revisionswerber angelastet, als Wartepflichtiger auf Grund einer STOP-Tafel durch Kreuzen einer näher genannten Landstraße eine vorrangberechtigte Fahrzeuglenkerin zum unvermittelten Bremsen ihres Fahrzeuges genötigt und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Der Revisionswerber habe dadurch gegen § 19 Abs. 7 iVm Abs. 4 StVO verstoßen und wurde gemäß § 99 Abs. 2c StVO zu einer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56StVO 1960 §19 Abs7StVO 1960 §99 Abs2cVStG §24VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38
Rechtssatz: Das Erfordernis des "unvermittelten Bremsens oder Ablenkens" ist objektiv zu verstehen, d.h., dass der Tatbestand auch dann gegeben sein kann, wenn der Vorrangberechtigte obwohl er, objektiv gesehen, unvermittelt bremsen oder ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 27. August 2018 legte die Bezirkshauptmannschaft Horn dem Revisionswerber als Fahrzeuglenker zur Last, er habe als Wartepflichtiger am 23. März 2017 um 17:09 Uhr im Gemeindegebiet Horn unter Nichtbeachtung des Vorschriftszeichens „Halt“, einen Vorrangberechtigten zum unvermittelten Ablenken seines Fahrzeuges genötigt. Er habe das Vorschriftszeichen „Halt“ überfahren und es sei zu einer seitlichen Kollision mit einem Postbus gekommen. Der Revisionswerbe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs1StVO 1960 §19 Abs2StVO 1960 §19 Abs3StVO 1960 §19 Abs4StVO 1960 §19 Abs5StVO 1960 §19 Abs6StVO 1960 §19 Abs7VStG §44a Z1VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §50
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 19 Abs. 7 StVO 1960 ist zur Umschreibung der Tat iSd § 44a Z 1 VStG anzuführen, durch welche der in den Absätzen 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7VStG §44a Z1VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §50
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandselement iSd § 44a Z 1 VStG einer Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 7 StVO 1960 ist, dass der Lenker eines im Vorrang befindlichen Fahrzeuges zu unvermitteltem Bremsen oder zum Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wurde (v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin - soweit hier noch von Bedeutung - unter anderem deswegen bestraft, weil sie "als wartepflichtiger Fahrzeuglenker einen im Fließverkehr befindlichen und vorrangberechtigten Lenker durch Einbiegen zu unvermittelten Bremsen des Fahrzeuges genötigt (habe). Nähere Angaben: Sie bogen von der Ausfahrt V. Siedlungshaus Filzmoos, Neuberg 87, in die L 219 Ri. Filzmoos ohne auf den Vorrangverkehr zu acht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0253 E 15. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Vorrangverletzung gemäß § 19 Abs 7 StVO ist der Sachverhalt insofern zu konkretisieren, dass die ungefähre Entfernung der Fahrzeuge voneinander und die von ihnen ungefähr eing... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2007 wurde die Beschwerdeführerin einer am 29. Juli 2007 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 7 iVm Abs. 4 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Die Beschwerdeführerin rügt u.a., dass die belangte Behörde nicht berechtigt gewesen sei, den im erstinstanzlichen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Die in einem Verfahren betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung gemäß § 19 Abs 4 und Abs 7 StVO 1960 erfolgte Einvernahme der Unfallbeteiligten und der Besch durch die Gendarmerie stellt - weil durch keine "Behörde" erfolgt - keine taugliche Verfo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Mai 2006 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 13. Juni 2005, um 07.07 Uhr an einem näher umschriebenen Ort als wartepflichtige Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges einen von rechts kommenden und vorrangberechtigten Fahrzeuglenker durch Einbiegen zu unvermitteltem Bremsen des Fahrzeuges genötigt, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht worden sei. Die Beschwerdefü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 7. Mai 2001 um 7.35 Uhr in Salzburg, auf der Innsbrucker Bundesstraße stadtauswärts fahrend auf der Höhe der Kreuzung mit der Conrad-von-Hötzendorf-Straße in diese nach links einbiegend als wartepflichtiger Lenker des näher bestimmten Kraftfahrzeuges die entgegenkommende und richtungsbeibehaltende vorrangberechtigte Lenkerin des Mopeds mit dem näher angeführten polizeilich... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs5;StVO 1960 §19 Abs7 idF 1969/209;StVO 1960 §3;StVO 1960 §9 Abs6;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung des Obersten Gerichtshofes, der in seinem Urteil vom 18. September 1991, 2 Ob 44/91, unter Verweis auf entsprechende Vorjudikatur, die Auffassung vertreten hat, dass die Annahme eines Vorranges voraussetze, dass der betreffende Verk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 4 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 20. Februar 2000 um 16.17 Uhr den nach dem Kennzeichen bestimmten Linienbus der Innsbrucker Verkehrsbetriebe in Thaur, Solegasse, in östlicher Richtung gelenkt und dabei das Vorrangzeichen "Vorrang geben" missachtet habe, da er in die Dörferstraße eingefahren sei und der Lenker eines Patrouillenfahrzeuges, der ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Die Anwendung der Vorrangbestimmungen setzt die Wahrnehmbarkeit des anderen bevorrangten Fahrzeuges voraus (vgl. das hg. Erkenntnis vom 13. September 1991, Zl. 91/18/0106). Der Wartepflichtige begeht bei schlechten Sichtverhältnissen keine Vorrangverletzung, wenn er sich äußerst vorsichtig zur Kreuzung und auf dieser vorta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0253 E 15. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Vorrangverletzung gemäß § 19 Abs 7 StVO ist der Sachverhalt insofern zu konkretisieren, dass die ungefähre Entfernung der Fahrzeuge voneinander und die von ihnen ungefähr eingehaltene Geschwindigkeit festzustellen ist (H... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe am 1. September 1999 um 15.30 Uhr in Graz, R-Gasse, auf Höhe der Zufahrt zur Garage des Hauses Nr. 12 als Lenkerin eines nach dem Kennzeichen näher bestimmten PKW auf der R-Gasse in östliche Richtung fahrend bei der genannten Örtlichkeit durch Einbiegen nach links den Vorrang eines entgegenkommenden, die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeuglenkers nicht beachtet... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0253 E 15. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Vorrangverletzung gemäß § 19 Abs 7 StVO ist der Sachverhalt insofern zu konkretisieren, dass die ungefähre Entfernung der Fahrzeuge voneinander und die von ihnen ungefähr eingehaltene Geschwindigkeit festzustellen ist (H... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Gegenüber einem auch bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht wahrnehmbaren bevorrangten Fahrzeug kann keine Verletzung der Wartepflicht begangen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001030242.X02 Im RIS seit 07.11.2003 mehr lesen...
Mit dem nach Durchführung einer erstreckten mündlichen Verhandlung ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juni 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Oktober 1998 um 01.00 Uhr ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug 1. in Dornbirn auf diversen Straßen zwischen der Schillerstraße und dem Grabenweg ohne gültige Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gelenkt, da ihm die Lenkberechtigung mit Bescheid ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 4 StVO 1960 bestraft, weil sie am 11. September 1997 um 11.26 Uhr in Großreifling als Lenkerin eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws bei einer näher bezeichneten Kreuzung, vor der sich das Vorschriftszeichen "VORRANG GEBEN" befinde, einem im Vorrang befindlichen Fahrzeug den Vorrang nicht gegeben und dieses dadurch zu unvermitte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Vorrangverletzung gemäß § 19 Abs 7 StVO ist der Sachverhalt insofern zu konkretisieren, dass die ungefähre Entfernung der Fahrzeuge voneinander und die von ihnen ungefähr eingehaltene Geschwindigkeit festzustellen ist (Hinweis E 30.3.1984, 83/02/0232, und 18.5.1984, 82/02/0150). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. April 1997 um 21.50 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw auf der Inntalautobahn A-12 bei km 145,302 in Zams in Fahrtrichtung Westen gelenkt "1. und die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten. 2. Weiters hat er nach Abschluß der Amtshandlung das genannte Fahrzeug vom Abstellu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs1;StVO 1960 §19 Abs2;StVO 1960 §19 Abs3;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs5;StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 19 Abs 7 StVO ist bei Mißachtung einer Vorrangregel als verletzte Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 44a Z 2 VStG anzusehen. Im
Spruch: des Straferkenntnisses bedarf es dabe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen kroatischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 sowie den §§ 19, 20 und 21 FrG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen. Die belangte Behörde ging davon aus, daß der Beschwerdeführer vom Bezirksgericht Vöcklabruck mit rechtskräftigem Urteil vom 17. August 1995 wegen des Vergehens der Heh... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;StVO 1960 §19 Abs5;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §99 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 lita;
Rechtssatz: Übertretungen der StVO sind dann als schwerwiegende Verwaltungsübertretungen iSd § 18 Abs 2 Z 2 FrG 1993 anzusehen, wenn die Strafbestimmung des § 99 Abs 1 StVO oder die des § 99 Abs 2 lit a StVO zur Anwendung kam.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 26. November 1993 um 08.10 Uhr in Salzburg, Georg-von-Nissenstraße, ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und beim Abbiegen nach links in die Berchtesgadenerstraße Richtung stadteinwärts als Wartepflichtige das Vorschriftszeichen "Halt" insoferne nicht beachtet, als sie ihr Fahrzeug nicht so lange angehalten habe, bis der von links kommende und vorra... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §3;
Rechtssatz: Ein in eine Kreuzung einfahrender Kraftfahrzeuglenker darf im Hinblick auf den Vertrauensgrundsatz des § 3 StVO sowie auf die Verpflichtung zur rechtzeitigen Anzeige einer bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung nach § 11 Abs 2 StVO darauf vertrauen, daß ein von links kommender Kraftfahrer... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §3;
Rechtssatz: Der Vertrauensgrundsatz gilt dann nicht, wenn eine unklare Verkehrssituation vorliegt. In Zweifelsfällen ist eine Verkehrslage stets im bedenklichen Sinne auszulegen (Hinweis OGH 25.1.1962, 11 Os 27/62; hier: Befindet sich unmittelbar im Bereich nach der Kreuzung eine Bushaltestelle, ist - b... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 28. Dezember 1990 um 16.30 Uhr mit einem Pkw rückwärts von einem bestimmten öffentlichen Parkplatz in die L 51 eingefahren und habe dabei einen Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden verursacht, er habe 1. die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nicht ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl er dem Geschädigten seinen Namen und seine Anschrift nicht nachgewiesen... mehr lesen...