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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §19 Abs7;Rechtssatz
Gegenüber einem auch bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht wahrnehmbaren bevorrangten Fahrzeug kann keine Verletzung der Wartepflicht begangen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001030242.X02Im RIS seit
07.11.2003