RS Vwgh 2003/10/16 2001/03/0242

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.2003
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs7;

Rechtssatz

Gegenüber einem auch bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht wahrnehmbaren bevorrangten Fahrzeug kann keine Verletzung der Wartepflicht begangen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001030242.X02

Im RIS seit

07.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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