Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020130.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 7 StVO 1960 zu einer Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 70 Stunden) und wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 21 Abs. 1 StVO 1960 zu einer Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 36 Stunden) verurteilt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020227.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 25. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 26. September 1989 um 4.00 Uhr in Wien 9, Alserbachstraße 37, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1. den Vorrang eines im Fließverkehr befindlichen Lenkers eines ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht beachtet zu haben, sondern derart aus der Parkstellung ausgebogen zu sein, daß er diesen Lenker ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da die Individualisierung des durch eine Vorrangverletzung behinderten Kfz keine Tatbestandsvoraussetzung der Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs 6 und § 19 Abs 7 StVO bildet, stellt die Einfügung des Kennzeichens jenes Kfz, dessen Vorrang durch den Besch verletzt wurde,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der OÖ Landesregierung vom 28. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 7 StVO 1960 bestraft, weil sie am 9. Mai 1989 um 10,23 Uhr in Linz auf der Reuchlinstraße aus Richtung Burgenlandstraße kommend und in Richtung Hanuschstraße fahrend auf der Kreuzung mit der Hanuschstraße als Lenkerin eines Fahrrades den Vorrang eines Einsatzfahrzeuges der Bundespolizeidirektion Linz, "welch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §19 Abs2;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §2 Abs1 Z25;VStG §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ausführungen zu dem der Beh unterlaufenen Begründungsmangel im Hinblick auf divergierende Zeugenaussagen zur Frage, in welchem Zeitpunkt bzw in welcher Entfernung von der Unfallstelle das Folg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 3. September 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, am 14. November 1988 um 18,40 Uhr in "Linz, Garnisonstr. in Höhe des Hauses Nr. 15 in Richtg. Prinz-Eugen-Str. als Lenkerin des Pkw ... vom Fahrbahnrand wegfahrend als Wartepflichtige den Vorrang eines Fahrzeuges im fließenden Verkehr verletzt" zu haben, "weil der Vorrangberechtigte zu einem unvermittelten Bremsen seines Fahrzeu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs1;StVO 1960 §19 Abs2;StVO 1960 §19 Abs3;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs5;StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1329/80 E 18. November 1981 VwSlg 10594 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Übertretung des § 19 Abs 7 StVO ist zur Umschreibung der Tat im Sinne des § 44... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0170 E 11. April 1984 RS 2 Stammrechtssatz Wesentliches Tatbestandelement im Sinne des § 44 a lit a einer Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs 6 iVm § 19 Abs 7 StVO ist, daß der Lenker eines im Fließverkehr befindlichen Fahrzeuges zu unve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Formulierung "Sie haben durch ... den Vorrang des ... verletzt, wodurch es anschließend zum gegenständlichen Verkehrsunfall kam" schließt den Vorwurf, den Lenker eines im Vorrang befindlichen Fahrzeuges zu unvermitteltem Bremsen oder zum Ablenken seines Fahrzeu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §51 Abs2;StVO 1960 §52 Z23;
Rechtssatz: Ein relevanter Kundmachungsmangel liegt vor, wenn für Verkehrszeichen gem § 52 Z 23 StVO 53,5 m von der Kreuzung entfernt aufgestellt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988020198.X01 Im RIS... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 19 Abs. 7 in Verbindung mit § 19 Abs. 4 StVO bestraft, weil er am 13. Juni 1985 um ca. 12.15 Uhr in Graz, Kreuzung Schubertstraße-Geidorfgürtel, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws als Wartepflichtiger vom Geidorfgürtel kommend einen auf der Querstraße fahrenden Fahrzeuglenker zum unvermittelten Bremsen-Ablenken ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2AVG §46StVO 1960 §19 Abs4StVO 1960 §19 Abs7
Rechtssatz: Ausführungen zur Beweiswürdigung der Beh hinsichtlich einer Übertretung des § 19 Abs 7 StVO iVm § 19 Abs 4 StVO im Hinblick auf die Beweisergebnisse und Feststellungen des über den Verkehrsunfall stattgefundenen gerichtlichen Verfahrens. Schlagworte B... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0822/77 E 16. März 1978 RS 4 Stammrechtssatz Solange der Kreuzungsbereich unübersichtlich ist, muß der Wartepflichtige mit dem jederzeitigen Erscheinen eines PKWs in der bevorrangten Straße rechnen und darf daher nur mit einer solchen Geschwindigkeit fahren, die es ihm tatsächlich erlaubt, jederzeit sein Fahrzeug anzuhal... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Für die Tatbildlichkeit einer Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs 7 StVO ist es nicht entscheidend, ob die Reifen des Kraftfahrzeuges des zum unvermittelten Bremsen genötigten Vorrangberechtigten beim Bremsvorgang eine Bremsspur abzeichnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987180039.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen § 19 Abs 7 StVO vorliegt, ist auf die konkrete Verkehrssituation abzustellen. Ein solcher Verstoß kann nur dann angenommen werden, wenn sich die beteiligten Fahrzeuge im Zeitpunkt der Einleitung des unmittelbaren Bremsmanövers oder des Ablenkens des Fahrzeuges durch den Vorrangberechtigten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob ein Brems- oder Ablenkmanöver eines Fahrzeuges zur Vermeidung eines Unfalles objektiv erforderlich war, ist im Zusammenhang mit der festzustellenden Entfernung nicht unerheblich, welche Geschwindigkeiten die beiden beteiligten Fahrzeuge eingehalten haben (Hinweis auf E 30.3.1994, 83/02/0232, E 9.7.1987, 86/0... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Dass dem Vorrangberechtigten keine andere Möglichkeit zur Vermeidung eines Unfalles zur Verfügung stand, als das von ihm gelenkte Fahrzeug unvermittelt abzubremsen oder abzulenken, ist dann nicht der Fall, wenn der Vorrangberechtigte, was unabhängig davon, welches der beiden Fahrzeuge die in Betracht kommende Unfallstelle zuerst passiert, wä... mehr lesen...
Am 15. März 1987 wurde der Beschwerdeführer von der Bundespolizeidirektion Salzburg angezeigt, am 12. März 1987 in Salzburg an der Kreuzung Münzgasse-Griesgasse um 9.10 Uhr einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, indem er mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Bus mit unverminderter Geschwindigkeit vom „Haus der Natur“ kommend die Kreuzung habe queren wollen, während der Anzeiger, Bertram U., mit seinem Pkw von der bevorrangten Münzgasse in die Griesgasse habe einbiegen wollen. D... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2StVO 1960 §19 Abs4StVO 1960 §19 Abs7
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung der §§ 19 Abs 7 iVm 19 Abs 4 StVO bei einander widersprechenden Aussagen der Unfallsbeteiligten. Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Sachverhalt angenommene... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Der Wartepflichtige darf erst einbiegen, nachdem er sich vergewissert hat, dass ihm dies unter Bedachtnahme auf Entfernung und Geschwindigkeit des Vorrangberechtigten und im Hinblick auf die voraussichtliche Dauer seines Fahrmanövers auch unter Berücksichtigung der Fahrbahnbeschaffenheit ohne Behinderung des anderen Fahrzeuges möglich sein w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0014 E 17. Dezember 1986 VwSlg 12352 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Wartepflichtige handelt rechtmäßig, wenn er sein Linksabbiegemanöver zu einem Zeitpunkt beginnt, in dem er, auch unter Bedachtnahme auf die Dauer dieses Manövers, den Vorrangberechtigten e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;StVO 1960 §19;
Rechtssatz: Der Verstoß gegen eine Vorrangregel ALLEIN ist nicht strafbar. (Hinweis auf E VS vom 11.9.1978, 2159/7, VwSlg 9626 A/1978) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987180139.X04 Im RIS seit 20.10.2005 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Es widerspricht nicht dem Gebot des § 44 a lit b VStG 1950, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses zusätzlich zu § 19 Abs 7 StVO dessen Abs 4 zitiert wurde, weil sich aus dem Hinweis auf Abs 4 des § 19 StVO der für die Tatbestandsmäß... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2243/80 E 22. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Eine Vorrangsituation mit den sich daraus für die beteiligten Fahrzeuglenker ergebenden rechtlichen Konsequenzen kann nicht entstehen, wenn der auf einer Vorrangstraße Fahrende von dem an sich Wartepflichtigen noch so weit entfernt ist, dass von einem annähernd gleichzeitig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Es liegt dann keine Widersprüchlichkeit der Aussagen eines Zeugen vor, wenn sich die zunächst abgegebene Erklärung bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h ca. 15 m vor der Kreuzung entfernt gewesen zu sein, mit der anlässlich einer späteren Einvernahme getroffenen Feststellung, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs6;StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Für eine Übertretung nach § 19 Abs 7 StVO 1960 ist es unerheblich, wohin der Vorrangberechtigte nach seiner Behinderung weitergefahren ist oder weiterfahren wollte. Schlagworte Vorrangberechtigter Verhalten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020020.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs1;StVO 1960 §19 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0232 E 30. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtsansicht, für die Beurteilung einer Vorrangverletzung mit der Notwendigkeit zum unvermittelten Abbremsen des bevorrangten Fahrzeuges seien die eingehaltenen Geschwindigkeiten und die Entfernung der beiden Fahrzeuge voneinander schlechthin unentsc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs5;StVO 1960 §19 Abs7;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch wegen der Übertretung nach § 19 Abs 7 iVm § 19 Abs 5 StVO setzt nicht voraus, dass der Lenker, dessen Vorrang verletzt wurde, befragt wurde (was hier, da er seine Fahrt fortsetzte und seine Kennzeichen nicht festgehalten wurden, nicht der Fall war). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...