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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §11 Abs2;Rechtssatz
Ein in eine Kreuzung einfahrender Kraftfahrzeuglenker darf im Hinblick auf den Vertrauensgrundsatz des § 3 StVO sowie auf die Verpflichtung zur rechtzeitigen Anzeige einer bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung nach § 11 Abs 2 StVO darauf vertrauen, daß ein von links kommender Kraftfahrer, der den rechten Blinker seines Wagens betätigt, auch tatsächlich nach rechts einbiegen werde (Hinweis OGH 17.11.1966, 2 Ob 314/66, und 17.6.1993, 2 Ob 21/93).
Schlagworte
Vertrauensgrundsatz bejahendEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995030317.X01Im RIS seit
12.06.2001