RS Vwgh 1996/10/23 95/03/0317

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1996
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §11 Abs2;
StVO 1960 §19 Abs4;
StVO 1960 §19 Abs7;
StVO 1960 §3;

Rechtssatz

Ein in eine Kreuzung einfahrender Kraftfahrzeuglenker darf im Hinblick auf den Vertrauensgrundsatz des § 3 StVO sowie auf die Verpflichtung zur rechtzeitigen Anzeige einer bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung nach § 11 Abs 2 StVO darauf vertrauen, daß ein von links kommender Kraftfahrer, der den rechten Blinker seines Wagens betätigt, auch tatsächlich nach rechts einbiegen werde (Hinweis OGH 17.11.1966, 2 Ob 314/66, und 17.6.1993, 2 Ob 21/93).

Schlagworte

Vertrauensgrundsatz bejahend

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995030317.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten