Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
Bei der Prüfung der Irreführungseignung einer Werbung mit Preissenkung oder mit Gelegenheitspreisen ist davon auszugehen, daß sie jedenfalls denn unzulässig ist, wenn die angesprochenen Verkehrskreise dadurch irreführt werden können. - "transportbeschädigte Elektrogeräte".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078264Dokumentnummer
JJR_19841113_OGH0002_0040OB00398_8400000_004