RS OGH 1984/11/13 4Ob398/84

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Veröffentlicht am 13.11.1984
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Norm

UWG §2 D1
UWG §2 D4

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Irreführungseignung einer Werbung mit Preissenkung oder mit Gelegenheitspreisen ist davon auszugehen, daß sie jedenfalls denn unzulässig ist, wenn die angesprochenen Verkehrskreise dadurch irreführt werden können. - "transportbeschädigte Elektrogeräte".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 398/84
    Entscheidungstext OGH 13.11.1984 4 Ob 398/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078264

Dokumentnummer

JJR_19841113_OGH0002_0040OB00398_8400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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