Norm
UWG §2 D4Rechtssatz
Unzulässigkeit eines Preisvergleiches, wenn ein über den für gleichartige Waren und Leistungen ortsüblichen Preisen gelegenen "Handwerker"-Preis zugrunde gelegt und damit die interessierten Verkehrskreise über die tatsächliche Preisgestaltung (hier: der Sanitärinstallateure) in Irrtum geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078692Dokumentnummer
JJR_19841127_OGH0002_0040OB00394_8300000_002