Begründung: Die Beklagte betreibt den Teppichhandel. Wegen der Geschäftsauflassung ihrer weiteren Betriebsstätte in Innsbruck, Meranerstraße 5, mit einem Schauraum in Innsbruck, Boznerplatz 5, erteilte ihr die Gewerbebehörde die Bewilligung, vom 15.Oktober bis 15. November 1986 und vom 15.Jänner bis 2.März 1987 die Durchführung eines Ausverkaufes anzukündigen. Der Bescheid enthält die dem § 4 Abs 1 AusverkaufsG entsprechenden Auflagen, daß sich die Ankündigungen auf keinen anderen... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei erzeugt österreichischen Whisky und importiert u.a. schottischen Whisky. Der Zweitbeklagte ist persönlich haftender Gesellschafter der erstbeklagten Partei. Diese füllt den erzeugten österreichischen Whisky in Flaschen laut Abbildung Beilage B, auf denen goldfarbene Etiketten mit folgendem Text angebracht sind: "40 % VOL W*** S*** ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 D11
Rechtssatz: Anzeigenblätter, die an Haushalte unentgeltlich abgegeben werden, sind mit Zeitungen oder Zeitschriften, die dem Leser eine aktuelle Berichterstattung auf den Gebieten der Politik, des Weltgeschehens, der Lokalnachrichten, des Sports und der Kultur und dergleichen vermitteln, nicht vergleichbar; ein Reichweitenvergleich dieser Medien als Werbeträger und die daraus abgeleitete Spitzenstellung sind daher irr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung", die Beklagte Medieninhaberin und Verlegerin der monatlich erscheinenden periodischen Druckschrift "B***", welche für jeden der 23 Bezirke Wiens jeweils eine eigene Ausgabe hat. Beide Medien veröffentlichen Inserate und Werbeeinschaltungen. Die "Neue Kronen-Zeitung" wird entgeltlich vertrieben, die "B***" werden den einzelnen Haushalten unentgeltlich zugestellt. Die Beklagte... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1aUWG §1 D1iUWG §2 A2UWG §2 C2dUWG §2 D11
Rechtssatz: Das Verschweigen von Umständen, deren Bekanntgabe der (potentielle) Vertragspartner gar nicht erwartet, ist weder zur Irreführung im Sinne des § 2 UWG geeignet, noch verstößt es gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 396/85 Entscheidungstext OGH 05.05.1987 4 Ob 396/85 Verö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Amt der Tiroler Landesregierung, Landesbaudirektion, Abteilung VI b 5 Bundesstraßenverwaltung, schrieb im Herbst 1983 das Liefern und Aufstellen dreier Streusalz-Silos aus (Beilage A); dabei wurde ausdrücklich auf die Geltung der "Rechtlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen an Bundesstraßen und Bundesstraßenbrücken" (im folgenden: Vertragsbedingungen) hingewiesen. Punkt 2.12 dieser Bedingungen (Beilage C) hat folgenden Wortlaut: "D... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte GmbH betreibt den Handel mit Bekleidung, insbesondere mit Lederwaren. Im Rahmen ihres Versandgeschäftes verteilte sie Anfang Juli 1984 einen Werbeprospekt, in welchem ua. eine "Lederhose aus Wildleder mit Gürtel, Gr. 46-54" um S 1.998,-- angeboten wurde (Beilage E). Lederhosen aus Wildleder kosten bei der Beklagten sonst mindestens S 3.490,--. Zumindest einem Kunden konnte die in Beilage E um S 1.998,-- angebotene "Lederhose aus Wildleder mit Gürtel" nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei (abgekürzt auch: E***) erzeugt und vertreibt Betonwaren aller Art, unter anderem auch Schächte und Schachtböden für Kanalisationsanlagen. Der Beklagte war nie selbständiger Unternehmer; er ist seit 1966 in einem Planungsbüro beschäftigt. Er entwickelte einen neuen Schachtboden, der dadurch gekennzeichnet ist, daß ein Betonkern an der Oberfläche mit einem glasfaserverstärkten Kunststoff fugenlos überzogen wird. Dieser Schachtboden wird in de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "Niederösterreichische Nachrichten" mit insgesamt 26 Regionalausgaben. Ihre periodischen Druckschriften enthalten sowohl einen redaktionellen wie auch einen Anzeigenteil. Sie nimmt Anzeigen, insbesondere Privatanzeigen, nur entgeltlich entgegen. Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin der Wochenschrift "'Die Neue' Landeszeitung für alle Niederösterreicher" mit 16 Mutationsausgaben für alle Regionen Niederösterreichs mit ... mehr lesen...
Norm: AusvG §1UWG §2 D8
Rechtssatz: Die Ankündigung eines "Räumungsverkaufes" ist irreführend, wenn anstelle einer solchen Verkaufsveranstaltung ein auf ganz bestimmte Artikel beschränktes "Eröffnungsangebot" vom Kunden vorgefunden wird. Entscheidungstexte 4 Ob 332/87 Entscheidungstext OGH 24.03.1987 4 Ob 332/87 European Case Law ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Medieninhaberin und Verlegerin der Neuen Kronen-Zeitung, die in Oberösterreich in einer Mutationsausgabe, der sogenannten "Oberösterreich-Krone", erscheint. Die beklagte Partei ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "korrekt - Linzer Rundschau". Zwischen den Streitteilen besteht auf dem Inseratenmarkt ein Wettbewerbsverhältnis. Matthias R***, der Inhaber der Shell-Tankstelle Linz, Dametzstraße 32, ließ in der Neuen Kronen-Zeitung vom ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte GmbH betreibt den Einzelhandel mit Elektrogeräten. Anläßlich der Eröffnung einer neuen Zweigniederlassung in Graz, Wiener Straße 54, veröffentlichte sie Ende Jänner 1986 (ua) in der "Neuen Kronen-Zeitung" ("Steirer Krone") und in der "Kleinen Zeitung", Ausgabe Graz, eine Reihe von Großinseraten, welche neben einem Hinweis auf diese "Neueröffnung" verschiedene "Angebote zu Super-Tiefstpreisen" enthielten (Beilagen D, D 1, E, G, H, J). Am unteren Rand dieser... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D11
Rechtssatz: Die Ankündigung einer "kostenlosen" Rechtsschutzversicherung ist noch keine irreführende Angabe im Sinne des § 2 UWG, auch wenn der Ersatz der Barauslagen mit Schilling sechshundert begrenzt ist und es darüber hinaus in jedem Einzelfall eine absolute Obergrenze von Schilling fünfzigtausend sowie einen fixen Selbstbehalt von Schilling eintausendachthundert gibt, da solche Höchstdeckungssummen und Selbstbehalte bei de... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Manipulierte Preisgegenüberstellungen, bei denen der Werbende den den Anfangspreis zuvor bewußt überhöht angesetzt hat, um ein attraktives Werbemittel zu haben, verstoßen gegen § 2 UWG. - "beworbener Mondpreis" Entscheidungstexte 4 Ob 319/87 Entscheidungstext OGH 10.03.1987 4 Ob 319/87 Veröff: SZ 60/44 = WBl 1987,247 = ÖBl 1987,127 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Wer die Preise zunächst so festsetzt, daß ihm die generelle Gewährung und werbewirksame Ankündigung von Preisnachlässen möglich ist, verstößt gegen § 2 UWG. - "beworbener Mondpreis" Entscheidungstexte 4 Ob 319/87 Entscheidungstext OGH 10.03.1987 4 Ob 319/87 Veröff: SZ 60/44 = ÖBl 1987,127 = WBl 1987,247 4 Ob 93... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §100UWG §2 D4
Rechtssatz: Interne (hausgemachte) "Mondpreise" sind ebenso wettbewerbswidrig wie externe, die auf einer unverbindlichen Empfehlung des Herstellers beruhen. - "beworbener Mondpreis" Entscheidungstexte 4 Ob 319/87 Entscheidungstext OGH 10.03.1987 4 Ob 319/87 Veröff: SZ 60/44 = WBl 1987,247 = ÖBl 1987,127 4 Ob... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §100UWG §2 D4
Rechtssatz: Das Anstößige an der Werbung mit externen "Mondpreisen" liegt darin, daß den Abnehmern durch signifikante Nachlässe auf die empfohlenen, nicht marktgerechten Listenpreise ein in Wahrheit gar nicht vorhandenes günstiges Angebot vorgespiegelt wird. Dieselbe Täuschung tritt ein, wenn der Werbende in seiner Preisgegenüberstellung auf einen früheren eigenen Preis hinweist, den er gar nicht ernsthaft auf Gru... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Gläubigerschutzverband verwendet seit etwa eineinhalb Jahren für seine Mitgliederwerbung einen Prospekt (Beilage A), welcher in der Spalte "Unser Dienstleistungsangebot" ua nachstehende Ankündigung enthält: "Internationaler Mahn- und Inkassodienst - Rechtsschutzversicherung. Individuelles Service durch Kenntnis von Zahlungsgewohnheiten im In- und Ausland. Keine versteckte Honorierung durch Zinseneinbehalte. Durch weltweite Verbindungen besonderer Aktionsra... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hatte Ende Juni 1986 erstmals 30 Stück Videorecorder der Type Fisher P 910 K bestellt, die prompt geliefert wurden. Sie bot dieses Gerät um 13.990 S an und bestellte Anfang Juli 1986 weitere 200 Stück, weil sie eine Werbeaktion plante, die ab 4. August 1986 beginnen sollte. Von diesem Zeitpunkt an wollte sie die Videorecorder um je 9.990 S verkaufen. Da die nachbestellten 200 Geräte bis 30. Juli 1986 nicht bei der beklagten Partei eingetroffen waren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien vertreiben Kaffee. Die Beklagte verwendet seit April 1982 ein neues "Aroma-Kurzröstverfahren", bei welchem die Bohnen kürzer geröstet werden, so daß weniger flüchtige Aromastoffe entweichen können; das Volumen des gerösteten Kaffees wird vergrößert und bleibt auch nach dem Mahlen erhalten. Seit Mitte Mai 1984 bringt die Beklagte eine 250 g-Packung "Jakobs Monarch" auf den Markt, welche deutlich - nämlich um 3 bis 3,5 cm - höher ist als die bishe... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr. 72.447 "A***" (Priorität vom 26.4.1972), deren Warenverzeichnis "flüssige Brennstoffe für Motoren, Benzin, Dieselöl, Mineralöl, Heizöl, technische Öle und Fette, Schmiermittel, Schmieröl und Schmierfett" umfaßt; sie erzeugt und vertreibt unter der Bezeichnung "A***" Mineralölprodukte, insbesondere Treibstoffe. Gegenstand des Unternehmens der Zweitklägerin ist (ua) die Ausübung des Mineralölgroß- un... mehr lesen...
Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes Rechtliche Beurteilung (insbesondere ÖBl. 1982, 38 - Architekturbüro - und ÖBl. 1983, 79 - Büro für Architektur) gemäß § 508 a Abs. 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs. 3 ZPO). Anmerkung E10533 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:0040OB01302.87.0224.000 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile erzeugen Landmaschinen und handeln auch mit ihnen. Beide vertreiben auch Silofräsen. Im Hinblick auf die in der Zeit vom 27.4. - 5.5.1985 stattfindende Grazer Messe rückte die beklagte Partei im unabhängigen Nachrichtenmagazin für die Landwirtschaft "Partner" Nr. 5/85 zwei Inserate ein. Auf Seite 15 wurde im Inserat der Beklagten unter der Überschrift "Rotor M" (das ist die Bezeichnung der Silofräse der Beklagten) ua ausgeführt: "Neue Edelsta... mehr lesen...
Norm: PreisG 1976 §11cUWG §2 D4
Rechtssatz: Eine über die aus § 11 c PreisG auch für ausländische Anbieter auf dem österreichischen Markt abzuleitende hinausgehende Verpflichtung zur Angabe auch der bei der Einfuhr nach Österreich zu zahlenden Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Zoll) ist den Bestimmungen des PreisG nicht zu entnehmen; sie kann auch nicht aus dem Irreführungsverbot des § 2 UWG abgeleitet werden. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte GmbH betreibt in Rosenheim (Bundesrepublik Deutschland) einen Fachhandel für Elektrogeräte. Sie veröffentlichte in den "Salzburger Nachrichten" zahlreiche ganzseitige Inserate (Beilagen D, E, F), in welchen die Preise der dort angekündigten Geräte blickfangartig sowohl in österreichischer Währung als auch in DM angegeben waren. Beide Preisangaben waren jeweils gleich groß gedruckt, der Umrechnungskurs betrug ca. S 7,09 für eine D-Mark. Die Inserate waren m... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D11
Rechtssatz: Die Bezeichnung "Kontrollierte Videothek" ist schon durch die vertragliche freiwillige Unterwerfung unter die laufende Kontrolle (hier: IFPI) gerechtfertigt, ohne daß es darauf ankäme, ob der Vertragspartner sein Kontrollrecht in jedem Einzelfall tatsächlich schon einmal ausgeübt hat oder nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 384/86 Entscheidungstext OGH 04.11... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 Abs1 Z6
Rechtssatz: Wird ein Unternehmen als das "größte" bezeichnet, so stellt sich das Publikum vor, dass es seine Mitbewerber im Umsatz und im Warenangebot merklich überragt. Nach Lage des Falles können allerdings auch die räumliche Ausdehnung des Geschäftes, die Betriebsgebäude, die betriebliche Organisation, die Zahl der Beschäftigten, die Verkehrslage und der Lagerbestand wesentlich sein. Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein Verband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die beklagte Partei warb in einem ganzseitigen Inserat in der Tageszeitung "K***" vom Freitag dem 19. April 1985 mit folgender Ankündigung: "...auch im Produktbereich Elektro und Elektronik ist K*** Nr. 1". Die klagende Partei begehrte mit der vorliegenden Klage zuletzt die beklagte Partei schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, ihr Unternehmen wahrheitswidrig als die Nummer 1 im Produ... mehr lesen...
Begründung: Zweck des klagenden Vereins ist die Wahrnehmung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder, "insbesondere die Vertretung gemeinsamer Anliegen der Mitglieder im Bereich Video, die Betreuung der Videokaufleute in Urheberrechtsangelegenheiten sowie deren Beratung, um Vergehen (oft durch Informationsmangel) weitgehendst auszuschalten..."; er beabsichtigt die durch solche Verstöße entstehenden Schädigungen "insbesondere auch durch Geltendmachung des Unterlassungsanspruche... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen ihrer Hörfunk- und Fernsehwerbung stellt die beklagte B*** Warenhandel AG ihren Aktionspreisen für bestimmte Artikel Preise gegenüber, von denen nur gesagt wird, sie seien "schon gesehen" worden. So wurde in den "B*** Frühnachrichten für Konsumenten" im Hörfunk u.a. angekündigt: "Geheimratskäse 250 g, schon gesehen um 27,20 - bei B*** nur 19,90! Manner-Neapolitaner, 4er-Packung, schon gesehen um 19,90 - bei B*** nur 13,90! Bona-Öl 2 l, schon gesehen um 76,90 ... mehr lesen...