Norm
PHG §5Rechtssatz
Da die vom Gericht zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe angewendeten Erfahrungssätze wie Rechtssätze zu behandeln sind, unterliegen sie auch wie diese der Überprüfung durch die Revisionsinstanz. Hält sie das Revisionsgericht für unrichtig oder fragwürdig, kann es eine Beweisaufnahme über die tatsächliche Ansicht der maßgebenden Verkehrskreise anordnen. - "Blütenblattmarke"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0040668Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015