Norm
KSchG §20Rechtssatz
Die Ankündigung "Zinsenfreie Teilzahlung - erste Rate Jänner 1984" ist zweifellos geeignet, bei Kaufinteressenten den Eindruck zu erwecken, die erste Zahlung sei erst im Jänner 1984 zu leisten, obgleich bei Abzahlungsgeschäften gemäß § 20 KSchG der Verbraucher einen Teil des Barzahlungspreises spätestens bei Übergabe der Sache anzuzahlen hat; sie ist, da es keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann, daß alle Interessenten diese Bestimmung des KSchG kennen, irreführend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0065696Dokumentnummer
JJR_19850227_OGH0002_0040OB00305_8500000_001