RS OGH 1985/2/27 4Ob305/85

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Veröffentlicht am 27.02.1985
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Norm

KSchG §20
UWG §2 D4

Rechtssatz

Die Ankündigung "Zinsenfreie Teilzahlung - erste Rate Jänner 1984" ist zweifellos geeignet, bei Kaufinteressenten den Eindruck zu erwecken, die erste Zahlung sei erst im Jänner 1984 zu leisten, obgleich bei Abzahlungsgeschäften gemäß § 20 KSchG der Verbraucher einen Teil des Barzahlungspreises spätestens bei Übergabe der Sache anzuzahlen hat; sie ist, da es keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann, daß alle Interessenten diese Bestimmung des KSchG kennen, irreführend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0065696

Dokumentnummer

JJR_19850227_OGH0002_0040OB00305_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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