Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
In der Waschmittelindustrie werden Veränderungen (Verbesserungen) der Erzeugnisse so häufig mit dem Schlagwort "Das neue ....."
angekündigt, daß das Publikum dieser Abgabe nicht die Bedeutung einer tiefgreifenden Veränderung des Erzeugnisses beimißt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078228Dokumentnummer
JJR_19840920_OGH0002_0040OB00384_8300000_002