Rechtssatz: Wurde in einem Verfahren eine allgemeine Vertretungsvollmacht erteilt, ist der Vertreter als Empfänger zu bezeichnen. Indem die Bezirkshauptmannschaft dies unterließ und den Vertretenen in der Zustellverfügung als Empfänger bezeichnete, war eine wirksame Zustellung an den Vertreter nicht möglich. Auch wenn der Bescheid dem Vertreter in der Folge tatsächlich zugekommen sein sollte, führt dies nicht zur Heilung des Zustellmangels, weil die fehlerhafte Bezeichnung des Empfängers i... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 17.6.2004 wurde über die Berufungswerberin wegen einer Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine Geldstrafe verhängt. Das Straferkenntnis wurde laut Zustellnachweis RSb nach einem Zustellversuch vom 6.7.2004 postamtlich hinterlegt und ab dem 7.7.2004 zur Abholung bereit gehalten. Die vorliegende Berufung wurde am 6.8.2004 eingebracht. Nach Vorhalt der verspäteten Einbringung der Berufung hat die Berufungswerberin in ihrer St... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit dem Ableben eines Beschuldigten trifft die Behörde die alleinige Pflicht zur (amtswegigen) Ermittlung der Rechtzeitigkeit des erhobenen Rechtsmittels. mehr lesen...
Die nunmehrige Berufungswerberin ist mit an die (offenbare) Zulassungsadresse des betreffenden Fahrzeugs in Wien, W-straße gerichteter erstbehördlicher Strafverfügung vom 6.12.2002, GZ 201.884/D/02 als Zulassungsbesitzerin des Kfz mit dem Kennzeichen W-19 wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 53 Z 24 StVO 1960 bestraft worden. Die betreffende Strafverfügung wurde nach zwei erfolglosen Zustellversuchen am Zustellpostamt 1205 Wien hinterlegt (Beginn der Abholfrist 17.12.2002). Unter Anfü... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer nach zwei erfolglosen Zustellversuchen an der keine Abgabestelle bildenden Zustelladresse vorgenommenen Hinterlegung der Sendung beim Postamt handelt es sich um keine dort rechtmäßig im Sinn des § 17 Abs 3 dritter Satz Zustellgesetz ?hinterlegte Sendung", die normativ irgendeine Wirkung entfalten könnte. Ihre nachfolgende Behebung beim Postamt ist in das Belieben des Empfängers gestellt, handelt es sich dabei doch um eine an keine bestimmte Abgabestelle gebundene Zust... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf legte dem Berufungswerber zur Last, im Zeitraum zwischen 17 09 2003 und 01 10 2003 als handelsrechtlicher Geschäftsführer des Zulassungsbesitzers des LKW´s mit dem behördlichen Kennzeichen ***, der H* GmbH (vormals AG) *** etabl, und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Zulassungsbesitzers der Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 12 09 2003 (Zustellung am 17 09 2003) Auskunft darüber zu erteilen, wer am 05 0... mehr lesen...
Beachte VwGH vom 28 03 1990, 89/03/0275 Rechtssatz: Die Umwandlung gemäß § 239ff AktG einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung berührt die Identität der Gesellschaft nicht. Die Zustellung von Schriftstücken, die nach Umwandlung an die AG gerichtet wurden (hier: Lenkeranfrage), ist einer Heilung gemäß § 7 Zustellgesetz durch tatsächliches Zukommen an einen für die GmbH zur Empfangnahme Berechtigten zugänglich, weil der Empfänger ungeachtet seiner verschie... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die Verständigung über die Hinterlegung in das Hausbrieffach ohne Durchführung eines Zustellversuches eingelegt, liegt ein Zustellmangel vor und erfolgt eine Heilung dieses Mangels erst mit dem tatsächlichen Zukommen (Abholung der Postsendung durch den Berufungswerber) der Postsendung, wobei für die Berechnung der zweiwöchigen Einspruchsfrist der Tag des tatsächlichen Zukommens maßgeblich ist. (Aufhebung des Bescheides) Schlagworte Hinterlegung ohne Zustellversuch, Z... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe dem Baueinstellungsbescheid der Stadtgemeinde Z vom 19.03.1999, Zahl: 98/83, keine Folge geleistet, da anlässlich einer Überprüfung am 08.04.1999 durch Organe der Baubehörde festgestellt worden sei, dass er die Bauarbeiten auf Grundstück Nr., EZ der KG F, fortgesetzt habe. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 118 Abs 2 Z 11 in Verbindung mit dem Bescheid der Stadtgemeinde Z vom 19... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Zustellung nach § 24 ZustG, etwa die Ausfolgung versandbereiter Schriftstücke unmittelbar bei der Behörde an den Empfänger, setzt voraus, dass die Behörde das von ihr stammende Schriftstück direkt an den (bezeichneten) Empfänger ausfolgt. Daher liegt keine solche Zustellung vor, wenn die Behörde ihren versandbereiten Baueinstellungsbescheid der bei ihr beschäftigten Lebensgefährtin des Bruders des Empfängers übergibt. Eine Heilung dieses Zustellmangels tritt erst nach § 7 ... mehr lesen...
Auf Grundlage des vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich für die gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständige Berufungsbehörde folgender Sachverhalt: Mit der Eingabe vom 23.12.1999 zeigte die Bundesgendarmerie, Grenzkontrollstelle Spielfeld, der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz an, dass die Berufungswerberin als Zulassungsbesitzerin der Beförderungseinheit mit den behördlichen Kennzeichen verdächtig ist, es unterlassen zu haben, sich dav... mehr lesen...
Rechtssatz: Für den Ausspruch des Verfalls einer vorläufig eingehobenen Sicherheit nach § 37 Abs 5 VStG (gegenüber einem Unternehmen in Bosnien- Herzegowina als Geldeigentümer und Zulassungsbesitzer) ist es erforderlich, dass die Behörde konkrete Schritte der Strafverfolgung gesetzt hat. Erst dann erweist sich die Voraussetzung des Verfalls, nämlich die Unmöglichkeit der Strafverfolgung, als gegeben. Daher genügt nicht der Verdacht, dass aufgrund des Sitzes des Unternehmens im Ausland bzw ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber zwei Übertretungen des Mediengesetzes (unbefugtes Plakatieren an den im Straferkenntnis angeführten Standorten und fehlendes Impressum auf den angebrachten Plakaten) zur Last gelegt und über ihn wegen dieser Verwaltungsübertretungen Geldstrafen von S 3.000,-- bzw. S 1.000,-- verhängt. In seiner im Ergebnis als rechtzeitig eingebracht anzusehenden Berufung (siehe dazu Spruch: I) und im ergänzenden Vorbringen in den mündlichen Beru... mehr lesen...
Rechtssatz: Gibt es einen Hausbriefkasten, ist eine Zustellung zu eigenen Handen durch Hinterlegung mangelhaft und unwirksam, wenn der Briefträger das Ersuchen hinsichtlich des zweiten Zustellversuches und die Hinterlegungsanzeige nicht in diesen Briefkasten einwirft, sondern der angetroffenen Mutter des Empfängers des behördlichen Schriftstückes übergibt. Ist nun zwar beim betreffenden Haus selbst kein Postkasten und auch keinen Einwurfschlitz für die Post vorhanden, jedoch in ca 700 Mete... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Einspruch des Berufungswerbers gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 19. November 1996, GZ.: 15.1 1996/7569, gemäß § 49 VStG als verspätet zurückgewiesen. Im wesentlichen wird die Entscheidung damit begründet, daß der Berufungswerber nachgewiesen hat, daß er im Zeitraum vom 7. November 1996 bis 25. Jänner 1997 in der Landesberufsschule Fürstenfeld war und nur am Wochenende nach Hause gekommen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Zusteller hat nicht nach § 17 Abs 1 ZustellG Grund zur Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, wenn er beim Zustellversuch von der Mutter des Empfängers darauf aufmerksam gemacht wird, daß der andernorts eine Berufsschule besuchende Empfänger nur am Wochenende heimkommt (und die Abgabestelle nur zu Zeiten benützt, an denen das Postamt geschlossen war). In diesem Falle ist die Zustellung erst dann vollzogen, wenn die Sendung dem Empfänger im S... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 23.12.1997 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung nach außen Berufener des Zulassungsbesitzers (I-gesmbH u CO KG) des Kraftfahrzeuges (Anhängers) mit dem behördlichen Kennzeichen W-21 dem schriftlichen Verlangen der Behörde vom 01.09.1997, zugestellt am 06.10.1997, nicht entsprochen, da d... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die Frage, ob, trotz fehlerhafter Adressierung auf dem Kuvert, der Berufungswerber als der iSd § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung der GesmbH & Co KG, welche Zulassungsbesitzerin ist, nach außen Berufene zu Recht wegen der Nichterteilung der Lenkerauskunft durch diese bestraft wurde. Voraussetzung dafür ist, daß die Lenkeranfrage rechtswirksam an die GesmbH & Co KG zugestellt wurde und damit deren Verpflichtung zur Erteilung der Le... mehr lesen...
Mittels Bescheides der Bundespolizeidirektion Graz vom 20.1.1998, GZ: III/St-S 37.656/97, wurde der Einspruch des Berufungswerbers gegen die Strafverfügung vom 20.11.1997 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Der Begründung: dieses Formularbescheides ist zu entnehmen, daß, wie aus dem Rückschein des mittels RSa-Briefes zugestellten Schriftstückes ersichtlich ist, dieses von einem Postbevollmächtigten für RSa-Briefe am 15.12.1997 übernommen wurde. Die Rechtsmittelfrist sei demnach am 29.... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Heilung des Zustellmangels, betreffend die irrtümliche Annahme einer Postvollmacht, tritt nach § 7 Zustellgesetz ein, wenn das Schriftstück, das dem Postbevollmächtigten des Vaters des genannten Adressaten ausgefolgt wurde, dem Adressaten tatsächlich zukommt. So tritt vergleichsweise eine Heilung nach § 7 Zustellgesetz ein, wenn der Masseverwalter das unrichtigerweise von ihm übernommene Schriftstück dem Adressaten ausfolgt (VwGH 18.9.1981, 81/02/0233 und 234). Schlagw... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Aufforderung gemäß § 103 Abs 2 KFG ist dann an den Rechtsanwalt der Partei zuzustellen, wenn die Partei diesem Rechtsanwalt Vertretungsvollmacht in jenem Verwaltungsstrafverfahren erteilt hat, welches Anlaß zur behördlichen Anfrage gegeben hat (VwGH 6.10.1982, 81/03/0229 uva). Liegt im Sinne des § 9 Abs 1 Zustellgesetz ein ausgewiesenes auch die Zustellung von Schriftstücken umfaßendes Bevollmächtigungsverhältnis vor, ist auch eine Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG zur Lenk... mehr lesen...
Mit dem oben bezeichneten Straferkenntnis wurde über Frau Renata B eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- wegen der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verhängt. Dieser Bescheid wurde Frau Renata B zu Handen Steuerberater Fritz T, zugestellt, die Zustellverfügung lautete ebenso. Dagegen erhob der Steuerberater rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung, in welcher er sich nicht auf eine ihm erteilte Vollmacht beruft. Unterschrieben ist die Berufung offensichtlich vom Steuer... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zustellung an einen nur vermeintlichen Zustellbevollmächtigten ist unwirksam und unheilbar (ständige Rechtsprechung). Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Verwaltungsstrafverfahren gegen beide Ehegatten zeitgleich wegen derselben Verwaltungsübertretung (illegale Ausländerbeschäftigung) durchgeführt wird und auch das gegen die Gattin (als Geschäftsführerin) erlassene Straferkenntnis an einen Steuerberater zugestellt wird, obwohl dessen vorgelegte Vollmacht nur vom Gatten aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Straferkenntnis an eine Person zugestellt, die vom Beschuldigten nur zur Vertretung für seine behördliche Einvernahme bevollmächtigt wurde (keine entgegenstehenden aktenkundigen Hinweise, die Berufung wurde vom Beschuldigten selbst eingebracht), entfaltet es entsprechend der Zustellverfügung gegenüber der Partei auch dann keine Rechtswirkungen, wenn es ihr tatsächlich zugekommen ist. Hier liegt nämlich kein Fall des § 7 oder des § 9 Abs 1 Zustellgesetz vor (in diesem S... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestand des Nichterteilens der geforderten Auskunft gemäß § 134 Abs. 1 i.V.m. § 103 Abs. 2 KFG nicht erfüllt, wenn dem Beschuldigten das behördliche Aufforderungsschreiben nicht rechtswirksam zugestellt wurde. Aufhebung des Straferkenntnisses, aber keine Einstellung des Strafverfahrens, wenn im Hinblick auf die Sechsmonatsfrist des § 31 Abs. 2 VStG für die Behörde weiterhin die Möglichkeit besteht, dem Beschuldigten jenes die Tat gemäß § 44a Z. 1 VStG individualisierende Auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird auf dem Zustellschein des Landungsbescheides irrtümlich eine unrichtige Adresse des Berufungswerbers angegeben, so ist die Ladung trotzdem als zugestellt zu beurteilen, wenn dem Berufungswerber die Zustellung der Ladung durch ein Organ eines Gendarmeriepostens eigenhändig erfolgte. Bescheid vom 1993/08/09 KUVS-K3-26/17/93 mehr lesen...
Rechtssatz: Zustellung durch Hinterlegung am Wohnsitz der Eltern des Berufungswerbers unzulässig, wenn der Berufungswerber in einer anderen Stadt studiert und daher nicht davon ausgegangen werden kann, daß er bei seinen Eltern eine Wohnung oder einen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Aufhebung des wegen Verspätung erlassenen Zurückweisungsbescheides der belangten Behörde. mehr lesen...
Der Schuldspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Am 12. März 1992 wurde die Baustelle der Firma K u K GesmbH in xx, U Mweg, durch das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten überprüft und dabei festgestellt, daß Sie als gewerberechtlicher Geschäftsführer der genannten Firma nicht dafür gesorgt haben, daß die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverorndung eingehalten werden. Es wurden folgende Mängel festgestellt: 1) S... mehr lesen...
Der Schuldspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Am 12. März 1992 wurde die Baustelle der Firma K u K GesmbH in xx, U Mweg, durch das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten überprüft und dabei festgestellt, daß Sie als gewerberechtlicher Geschäftsführer der genannten Firma nicht dafür gesorgt haben, daß die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverorndung eingehalten werden. Es wurden folgende Mängel festgestellt: 1) S... mehr lesen...