Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Dass der angefochtene Bescheid laut Zustellschein den ASt in der Weise zugestellt wurde, dass auf dem Zustellschein beide ASt angeführt wurden und die Sendung von dem zweiten ASt übernommen wurde, steht der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde in Hinsicht auf die Bestimmung des § 26 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Die bloße Kenntnis des Bescheidinhaltes stellt keinen eine Zustellung bewirkenden Tatbestand dar. Die Rechtsmittelfrist beginnt grundsätzlich erst mit der erfolgten Zustellung zu laufen. Dennoch kann eine Partei bei Kenntnis des Bescheidinhaltes bereits vor der Zustellung des Bescheides an sie Berufung erheben, wenn der Bescheid dur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Selbst wenn angesichts der Adressierung des Bescheides davon auszugehen ist, dass dieser Bescheid auch für die Partei und nicht nur für den Vertreter iSd § 7 ZustG "bestimmt" war (dafür spricht hier auch, dass am Ende des Bescheides die Partei als Empfänger genannt ist) und daher eine Heilung eines Zustellmangels ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §9;KFG 1967 §73 Abs1;KO §1;KO §3;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Lenkerberechtigung gehört nicht zur Konkursmasse. Die Zustellung eines die Lenkerberechtigung betreffenden Bescheides an den Masseverwalter ist rechtsunwirksam. Eine Sanierung des Zustellmangels tritt dadurch, dass der Masseverwalter eine Fotokopie des Bescheides a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0001 E 8. April 1986 VwSlg 12096 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, für welche Person das Schriftstück "bestimmt ist", wer also "Empfänger" im Sinne des § 7 Zustellgesetz sein soll, ist allein der in einer bestimmten Weise (etwa durch Anführung des Adressaten oder durch die Zustellverfügung) geäußerte ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7;AgrVG §7a;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §68 Abs1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23;VwRallg;ZustG §7;
Rechtssatz: Wurde der Zusammenlegungsplan einer Partei gegenüber ordnungsgemäß erlassen und als unbekämpft rechtskräftig, können im selben Zus... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §275;VwGG §41 Abs1;ZustG §17;ZustG §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 179;
Rechtssatz: Wird ein Bescheid des Finanzamtes, mit dem einer Berufung gem § 275 BAO als zurückgenommen erklärt wurde, mit der
Begründung: bekämpft, der Auftrag zur Behebung der der Berufung anhaftenden Män... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren69/03 Soziale Sicherheit
Norm: FinStrG §143 Abs1;FinStrG §56 Abs3;MRK Art6 Abs3 lite;SozVersAbk Jugoslawien 1966 Art14 Abs5;SozVersAbk Jugoslawien 1966 Art4;ZustG §11 Abs1;ZustG §12 Abs2;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Zustellung einer Strafverfügung eines Zollamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz ohne Übersetzung (h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7;
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob der Adressat die Bescheidausfertigung" als Leiter der Schulabteilung" oder als Partei des Verwaltungsverfahrens" in die Hände genommen hat, beseitigt die Zurücksendung der tatsächlich zugekommenen Ausfertigung nach deren Identifizierung die Rechtswirksamkeit der jedenfalls nach § 7 ZustG vollzogenen Zustellung nicht. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02A/0555 E 29. Juni 1984 VwSlg 11487 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Für die Heilung eines Zustellmangels ist erforderlich, dass das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zukommt, weshalb die bloße Kenntnisnahme vom Inhalt des zuzustellenden Schriftstückes, einen unterlaufenen Zustellmangels nicht heilt (Hinweis E 6.9.1977, 1423/76,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0001 E 8. April 1986 VwSlg 12096 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, für welche Person das Schriftstück "bestimmt ist", wer also "Empfänger" im Sinne des § 7 Zustellgesetz sein soll, ist allein der in einer bestimmten Weise (etwa durch Anführung des Adressaten oder durch die Zustellverfügung) geäußerte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs3;ZustG §6;ZustG §7;
Rechtssatz: Durch die bloße Anordnung einer neuerlichen Zustellung der Ausfertigung eines Bescheides durch die erstinstanzliche Behörde und die erfolgte Zustellung dieser inhaltlich nicht geänderten Ausfertigung wird die nach § 6 ZustellG an die erste gültige Zustellung geknüpfte Rechtsfolge selbst dann nicht aufgehoben, wenn die ersti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;DVG 1984 §5;ZustG §7;
Rechtssatz: Eine rechtswirksame Zustellung eines Schriftstückes setzt nicht notwendig voraus, dass es dem Empfänger auch tatsächlich zukommt; vielmehr gilt nach dem Gesetz eine Zustellung unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ersatzzustellung, Hinterlegung, öffentliche Bekanntmachung), als vollzogen (dh rechtswirksam ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Wenn der Bescheid von vornherein eine andere Person als Adressaten nennt, kann der Bescheid auch dann nicht als gegen den Bf (- der die Berufung erhoben hatte - ) erlassen gelten, obgleich diesem eine Kopie dieses Bescheides ausgefolgt worden ist (Hinweis auf E 8.9.1987, 86/09/0023). Schlagworte Zeitpunkt d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0001 E 8. April 1986 VwSlg 12096 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, für welche Person das Schriftstück "bestimmt ist", wer also "Empfänger" im Sinne des § 7 Zustellgesetz sein soll, ist allein der in einer bestimmten Weise (etwa durch Anführung des Adressaten oder durch die Zustellverfügung) geäußerte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen eines schriftlichen Bescheides können gegenüber einer Person erst dann eintreten, wenn er dieser gegenüber ERLASSEN ist (Hinweis auf B 7.4.1964, 0077/64, VwSlg 6289 A/1964). Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §13 Abs3;ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Wirkungen der - rechtzeitigen - Behebung eines Formgebrechens zufolge § 13 Abs 3 letzter Satz AVG sind darauf beschränkt, dass das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht anzusehen ist. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass der erst nach der Zustellung erbrachte Nachweis eines Vollmachtsverhält... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Aus der Bezeichnung des "Empfängers" einer Sendung muss zweifelsfrei erkennbar sein, für wen sie bestimmt ist. Fehlt eine solche hinreichende Individualisierung, weil zufolge Namensgleichheit und identer Anschrift die angeführten Merkmale auf mehrere Personen zutreffen, so hat weder die Hinterlegung einer solchen Sendung noch di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §51 Abs1;ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Ergibt sich auf Grund der Namensgleichheit und identer Abgabestelle mehrerer Personen der Empfänger weder aus der Bezeichnung der Sendung noch aus deren Inhalt, und wird die Sendung von einer Person, auf die die angeführten Merkmale (au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §62 Abs1;ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Namensgleichheit und idente Anschrift zweier verschiedener Personen ist der Behörde meist nicht bekannt. Die deshalb unterlassene nähere Individualisierung durch die Behörde ändert nichts daran, dass jedenfalls eine Willensentscheidung der Behörde, an eine Person dieses Namens an der betreffende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs1;ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Fehlt bei einer Sendung die hinreichende Konkretisierung des Empfängers (wegen Namensgleichheit und identer Abgabestelle und wird eine solche Sendung von einer Person, auf die (auch) die angeführten Merkmale zutreffen, übernommen (allenfalls erst nach unwirksamer Hinterlegung bei der Post), so k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Aus der Bezeichnung des Empfängers einer Sendung muss zweifelsfrei erkennbar sein, für wen sie bestimmt ist. Dabei kann gewöhnlich mit der Angabe von Vor- und Zunamen und genauer Anschrift der Abgabestelle das Auslangen gefunden werden. Anders ist es bei einer Gleichheit dieser für mehrere Personen zutreffenden Merkmale, in welc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0001 E 8. April 1986 VwSlg 12096 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, für welche Person das Schriftstück "bestimmt ist", wer also "Empfänger" im Sinne des § 7 Zustellgesetz sein soll, ist allein der in einer bestimmten Weise (etwa durch Anführung des Adressaten oder durch die Zustellverfügung) geäußerte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0001 E 8. April 1986 VwSlg 12096 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz § 7 Zustellgesetz regelt den Fall, dass ein Schriftstück auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg der Zustellung nicht an den dafür bestimmten Empfänger gelangt. Dieser Zustellmangel ist in dem Zeitpunkt saniert, in dem das Schriftstück dem Empfänger tatsäch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7;
Rechtssatz: Die Weiterleitung eines Bescheides durch einen im Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr (gesetzlich oder vertraglich) bevollmächtigten Adressaten an diejenige Person, an die der Bescheid rite zu richten gewesen wäre, bewirkt nicht die Zustellung an diesen. (Hinweis auf E vom 30.6.1983, 83/08/0091) European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §31;ZustG §7 impl;
Rechtssatz: Ein Zustellmangel gilt als saniert, wenn das Schriftstück an den Empfänger gelangt, vorausgesetzt dieser ist ausdrücklich als Adressat genannt. (Im konkreten Fall wurde das Schriftstück von einer anderen Partei an den Empfänger weitergegeben.) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:19810500... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;VwGG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1;ZustG §6;ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf gegen einen (hier in einem Mehrparteienverfahren) ergangenen Bescheid, der zunächst nur ihm und nicht seinem Rechtsvertreter zugestellt wurde, obwohl die Zustellverfügung bereits Zustellung zu Handen des Rechtsvertreters vorsah, vertreten durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §15 Abs2;BAO §212;BAO §229;ZustG §17;ZustG §7;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung, die Zustellung der Abgabenbescheide hätte durch Hinterlegung nicht rechtswirksam vorgenommen werden können, da der Abgabepflichtige "ortsabwesend gewesen sei", ohne nähere Angaben über Dauer und Ursache der Abwesenheit reicht nicht aus, um eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2;ZustG §7; Beachte Siehe jedoch:1187/62 E 8. April 1963 RS 2; Siehe jedoch:91/09/0169 E 21. Mai 1992 RS 4; 86/18/0213 E 22. März 1991 RS 4; 92/07/0051 E 13. Dezember 1994 RS 1; Vorgeschichte:84/04/0012 E 29. Mai 1984 VwSlg 11455 A/1984;
Rechtssatz: Ist der er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;ZustG §7;
Rechtssatz: Werden die Verständigungen nach § 17 Abs 2 ZustellG, § 21 Abs 2 ZustellG vom Zusteller an der Eingangstür angebracht, obwohl ihre Einlegung in den Briefkasten möglich ist, so liegt keine rechtswirksame Zustellung vor. Gemäß § 7 ZustellG gilt die Zustellung dann erst mit dem Zeitpunkt vollzogen, zu dem das Schriftstück dem E... mehr lesen...