Index
23/01 KonkursordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Lenkerberechtigung gehört nicht zur Konkursmasse. Die Zustellung eines die Lenkerberechtigung betreffenden Bescheides an den Masseverwalter ist rechtsunwirksam. Eine Sanierung des Zustellmangels tritt dadurch, dass der Masseverwalter eine Fotokopie des Bescheides an die Partei weiterleitet, nicht ein.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMasseverwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110272.X01Im RIS seit
21.02.2007Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009