RS Vwgh 1989/6/21 89/03/0043

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Veröffentlicht am 21.06.1989
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §26 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
ZustG §7;

Rechtssatz

Dass der angefochtene Bescheid laut Zustellschein den ASt in der Weise zugestellt wurde, dass auf dem Zustellschein beide ASt angeführt wurden und die Sendung von dem zweiten ASt übernommen wurde, steht der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde in Hinsicht auf die Bestimmung des § 26 Abs 2 VwGG nicht entgegen.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030043.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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