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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Dass der angefochtene Bescheid laut Zustellschein den ASt in der Weise zugestellt wurde, dass auf dem Zustellschein beide ASt angeführt wurden und die Sendung von dem zweiten ASt übernommen wurde, steht der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde in Hinsicht auf die Bestimmung des § 26 Abs 2 VwGG nicht entgegen.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030043.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018