RS Vwgh 1988/4/18 87/12/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/02A/0555 E 29. Juni 1984 VwSlg 11487 A/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Heilung eines Zustellmangels ist erforderlich, dass das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zukommt, weshalb die bloße Kenntnisnahme vom Inhalt des zuzustellenden Schriftstückes, einen unterlaufenen Zustellmangels nicht heilt (Hinweis E 6.9.1977, 1423/76, E 17.4.1978, 0017/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120043.X05

Im RIS seit

23.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten