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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §7;Rechtssatz
Die Weiterleitung eines Bescheides durch einen im Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr (gesetzlich oder vertraglich) bevollmächtigten Adressaten an diejenige Person, an die der Bescheid rite zu richten gewesen wäre, bewirkt nicht die Zustellung an diesen. (Hinweis auf E vom 30.6.1983, 83/08/0091)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984170126.X03Im RIS seit
28.04.2005Zuletzt aktualisiert am
08.09.2008