RS Vwgh 1987/5/15 84/17/0126

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Veröffentlicht am 15.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §7;

Rechtssatz

Die Weiterleitung eines Bescheides durch einen im Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr (gesetzlich oder vertraglich) bevollmächtigten Adressaten an diejenige Person, an die der Bescheid rite zu richten gewesen wäre, bewirkt nicht die Zustellung an diesen. (Hinweis auf E vom 30.6.1983, 83/08/0091)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984170126.X03

Im RIS seit

28.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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