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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §275;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 179;Rechtssatz
Wird ein Bescheid des Finanzamtes, mit dem einer Berufung gem § 275 BAO als zurückgenommen erklärt wurde, mit der Begründung bekämpft, der Auftrag zur Behebung der der Berufung anhaftenden Mängel sei wegen urlaubsbedingter Ortsabwesenheit nicht wirksam zugestellt worden, leistet der Berufungswerber dann einer Aufforderung durch die Berufungsbehörde, seinen Aufenthalt in der fraglichen Zeit mitzuteilen und nachzuweisen, keine Folge und weist die Berufungsbehörde daher seine Berufung als unbegründet ab, so verstoßen seine Behauptungen in der Beschwerde, er sei zur Zeit der Zustellung des Mängelbehebungsauftrages in Haft gewesen, gegen das im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltende Neuerungsverbot (Hinweis E 28.1.1987, 86/13/0133).
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988130001.X01Im RIS seit
07.12.1988