RS UVS Wien 1992/07/31 02/32/49/92

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Veröffentlicht am 31.07.1992
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Rechtssatz

Empfehlungen und Aufforderungen der Gleichbehandlungskommission, die Diskriminierung zu beenden, stellen keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar.

Schlagworte
Gleichheit in Bezug auf die Geschlechter; Gleichbehandlungsgesetz; Dienstverhältnis; Gleichbehandlungskommission; Gleichbehandlungspflicht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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