Empfehlungen und Aufforderungen der Gleichbehandlungskommission, die Diskriminierung zu beenden, stellen keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar.
Schlagworte Gleichheit in Bezug auf die Geschlechter; Gleichbehandlungsgesetz; Dienstverhältnis; Gleichbehandlungskommission; Gleichbehandlungspflicht