TE UVS Wien 1992/10/20 02/32/3/92

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 20.10.1992
beobachten
merken
Beachte
Beschwerde beim VwGH anhängig - Zl 93/10/0107 Betreff

Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

Spruch

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat über die Beschwerde des Herrn O, pA K-gasse, W, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr P und Dr G, W, mit der er behauptet,

-

durch seine Festnahme am 7.12.1991 in W, B-gasse und seine anschließende Anhaltung am Polizeikommissariat Juchgasse, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art5 EMRK und Art1 PersFrG,

-

durch Mißhandlung (Stöße und Fußtritte) am 7.12.1991 in den Räumen des Polizeikommissariates Juchgasse, verursacht durch Beamte der Bundespolizeidirektion Wien, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß Art3 EMRK, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterzogen zu werden,

-

und durch die Verweigerung der Möglichkeit der Verständigung eines Angehörigen oder eines Rechtsbeistandes durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß Art4 Abs7 PersFrG

verletzt worden zu sein, nach Abhaltung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch sein Mitglied DDr Schönberger wie folgt entschieden:

Die Beschwerde gegen die Festnahme am 7.12.1991 um ca 05.35 Uhr in W, B-gasse, durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien und die anschließende Anhaltung bei der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Landstraße bis ca 09.05 Uhr wird gemäß §67c Abs3 AVG als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerde gegen die Mißhandlung (Stöße und Fußtritte) durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien wird gemäß §67c Abs3 AVG als unzulässig zurückgewiesen.

Die Beschwerde gegen die Verweigerung der Möglichkeit der Verständigung eines Angehörigen oder Rechtsbeistandes durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien wird gemäß §67c Abs3 AVG als unzulässig zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat gemäß §79a AVG dem Bund die mit S 2.023,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Dem Beschwerdeführer werden Barauslagen in der Höhe von S 182,50 (73 Kopien je S 2,50) gemäß §76 Abs1 AVG vorgeschrieben.

Text

Begründung:  I. Schriftliche Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers einerseits und der belangten Behörde andererseits

 

1. Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde vom 8.1.1992 aus, daß er sich in der Nacht vom 6. auf den 7.12.1991 mit Freunden im "S" in W, B-gasse aufgehalten habe. Um etwa 5 Uhr morgens seien Beamte der belangten Behörde erschienen und hätten die Gäste aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Dieser Aufforderung sei er - genauso wie die anderen Lokalgäste - anstandslos nachgekommen. Vor dem Kaffeehaus seien dann ca 30 Personen am Gehsteig gestanden.

Plötzlich sei ein Polizeibeamter zu ihm hingegangen, hätte ihm auf die Schulter getippt und gesagt: "Gehn' S weg da". Daraufhin habe er sofort gefragt, "warum" und was denn los wäre.

Der Polizeibeamte habe diese Frage beantwortet wie folgt: "Weil ich das will. Das ist die erste Verwarnung".

Dann habe er neuerlich gefragt, was denn diese Vorgangsweise bedeute, warum er weggehen solle und warum er verwarnt wäre.

Darauf habe der Polizeibeamte wörtlich geantwortet: "Zweite Verwarnung. Dritte Verwarnung. Sie sind festgenommen". In weiterer Folge sei der Beschwerdeführer sodann auf das Polizeikommissariat Juchgasse gebracht worden, wo ein Verantwortlicher des "S", Herr B, bereits anwesend gewesen wäre. Anschließend sei dann in einer sehr aggressiven Art und Weise eine Personendurchsuchung vorgenommen worden. Grund für diese Behandlung hätte von Anfang an auch gewesen sein können, daß er ein Leibchen mit der Aufschrift "Halt's Maul - Deutschland" anhatte.

Im Anschluß daran sei ihm ein Formular übergeben worden, welches ihn über seine Rechte aufgeklärt habe. Unter anderem sei auf diesem Formular vermerkt gewesen, daß er vor seiner Vernehmung über die Gründe für seine Festnahme aufgeklärt werden hätte müssen und daß er das Recht hätte, mit jemandem zu telefonieren. Er habe von diesen Rechten Gebrauch machen wollen, nach den Gründen für seine Festnahme gefragt und nach einer Möglichkeit zu telefonieren verlangt.

Plötzlich sei ein Polizeibeamter zu ihm gekommen, welcher ihm dieses Formular aus der Hand gerissen und erklärt hätte, daß diese Rechte für ihn nicht gelten. Gleichzeitig hätte er ihm einen Stoß gegen die Schulter gegeben. Daraufhin habe er sinngemäß erklärt, daß der Polizeibeamte doch mit diesen Handgreiflichkeiten aufhören solle.

Dies habe offensichtlich die Aggressivität dieses Beamten gesteigert, denn er habe ihn nun am Gewand an der Brust gepackt und ihn aus seiner sitzenden Position hochgerissen. Zu diesem Zeitpunkt sei ein zweiter Beamter gekommen, und hätten diese beiden Beamten ihm dann die Hände nach hinten gerissen. Dies wäre in brutaler und schmerzhafter Weise geschehen. Gerade in diesem Augenblick hätten Bekannte von ihm das Kommissariat betreten und diese Szene wahrgenommen. Als von den Beamten bemerkt worden sei, daß fremde Personen im Kommissariat wären, hätten sie sofort die Rollos heruntergelassen, damit ein Sichtkontakt nicht mehr möglich wäre.

Die beiden Beamten hätten ihn dann vor sich hergestoßen und hätten ihn in einer Ecke des Zimmers zu Fall gebracht.

Dann wäre ein dritter Beamter gekommen, der dann begonnen hätte, auf ihn hinzutreten. In der Folge wäre er dann eingerollt in der Ecke gelegen, sein Gesicht und seinen Unterleib habe er geschützt und habe er von mehreren Beamten Fußtritte bekommen. Die meisten Tritte wären eher leicht gewesen und nicht besonders schmerzhaft, es wären allerdings auch einzelne harte Tritte dabeigewesen.

 

Während dieser Mißhandlungen habe er geschrien. Von den Beamten wäre er während dieser Zeit mit unflätigen Worten bedacht und beschimpft worden. Die Mißhandlungen hätten vielleicht zwei bis drei Minuten gedauert.

Er wäre dann von mehreren Beamten hochgerissen worden, wobei er allerdings mehr oder weniger gleichzeitig von einem anderen Beamten wieder gestoßen worden wäre, sodaß er wieder zu Boden gefallen wäre. Im Anschluß daran wäre er wieder hochgerissen worden.

Um den Mißhandlungen ein Ende zu setzen, hätte er dann erklärt, daß er darauf verzichte, mit jemandem zu telefonieren, und jederzeit zu einer Aussage bereit sei. Er hätte eingesehen, daß sich die Mißhandlungen fortsetzen würden und sich seine Lage verschlimmert hätte, wenn er auf seine Rechte beharrt hätte. Dann sei er von einem Beamten gepackt worden, der ihm seine Hand auf den Rücken gedreht, ihn nach vor gestoßen und dabei wörtlich gesagt hätte: "Du scheiß linke Sau, mit uns machst Du das nicht". Dann hätte sich die ganze Angelegenheit beruhigt.

Am nächsten Morgen wäre er zwecks Vernehmung zu einem Polizeijuristen geführt worden. Dieser hätte ihm eine "Niederschrift" vorgelegt, diese hätte bereits eine Aussage von ihm enthalten. Kernpunkt dieser Aussage sei gewesen, daß er genau jene Taten gesetzt hätte, die ihm in der Anzeige vorgeworfen worden seien. Der Polizeijurist habe ihm erklärt, daß er dann, wenn er diese "Niederschrift" unterfertige, nur eine Strafe von S 500,-- bekäme, sofort nach Hause gehen könne und die Sache damit für ihn erledigt gewesen wäre.

Er habe aber erklärt, daß er diese "Niederschrift" keinesfalls unterschreiben würde, da sie nicht der Wahrheit entspreche. Der Polizeijurist habe dies zur Kenntnis genommen und im Anschluß daran mit ihm eine neue Niederschrift aufgenommen. Er habe allerdings eine wesentlich längere und detailliertere Aussage zu Protokoll geben wollen. Der Polizeijurist habe erklärt, daß dies genüge und er nur eine Zusammenfassung machen würde. Weiters habe er gegenüber dem Polizeijuristen erklärt, daß er eine Anzeige gegen unbekannte Beamte machen wolle, da ihn diese in der Nacht mißhandelt hätten. Der Polizeijurist habe ihm dazu erklärt, daß er die Anzeige unten in der Wachstube machen müsse. Er sei darauf in die Wachstube gegangen, die von einem älteren, sehr netten und zuvorkommenden Polzeibeamten besetzt worden wäre. Diesem hätte er sein Anliegen, Anzeige erstatten zu wollen, vorgetragen. Der Polizeibeamte habe ihm erklärt, daß er ihm von einer solchen Anzeige nur abraten könne, weil er keine Chance hätte und im übrigen mit einem Verfahren wegen Verleumdung rechnen müsse. Er habe diesem Rat vorerst Folge geleistet und von seinem Vorhaben, Anzeige zu erstatten, Abstand genommen.

Im Laufe des Tages habe er jedoch festgestellt, daß sich an einigen Körperstellen Verfärbungen und Hämatome, die auch schmerzhaft gewesen seien, gezeigt hätten. Da die Verletzungen, die ausschließlich von den Fußtritten herrühren dürften, nunmehr sichtbar geworden seien, habe er sich entschlossen, doch entsprechende Maßnahmen zu setzen. Zwecks Beweissicherung habe er zwei Ärzte aufgesucht, die festgestellt und diagnostiziert hätten, daß an verschiedenen Körperstellen Hämatome vorhanden wären.

2. Demgegenüber gibt die Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Gegenschrift vom 2.3.1992 an, daß am 7.12.1991, gegen 04.50 Uhr, der Streifenkraftwagen "Cäsar 2" mit den Beamten Insp F und Insp Sch nach W, B-gasse zu dem dort etablierten Lokal "S" zur Unterstützung eines bereits an der genannten Örtlichkeit befindlichen Streifenfahrzeuges "Cäsar 1" beordert worden sei.

 

Vor dem genannten Lokal hätten ca 50 Personen gestanden, nachdem die zuerst beim Lokal eingetroffenen Sicherheitswachebeamten wegen einer Sperrstundenüberschreitung eingeschritten wären. Da der Lokalbesitzer von den Beamten des Streifenkraftwagens "Cäsar 1" nach der Begehung mehrerer Verwaltungsübertretungen festgenommen worden sei, hätten die vor dem Lokal stehenden Personen Parolen wie "Laßt den Alois frei!" gerufen.

Der Aufforderung der Sicherheitswachebeamten den Lärm einzustellen, wären die meisten Personen nachgekommen. Der Beschwerdeführer - der unmittelbar neben Insp F gestanden sei - hätte lautstark sinngemäß geschrien: "Wir gehen von hier nicht weg, solang' der Alois sitzt!".

Der Beamte habe den Beschwerdeführer aufgefordert, die störende Lärmerregung einzustellen, widrigenfalls er angezeigt werden würde. Der im Zuge der Amtshandlung als O Identifizierte habe sinngemäß weitergeschrien: "Ich bin ein freier Mensch und kann machen, was ich will!".

Nun sei der Beschwerdeführer über die Anzeigenerstattung in Kenntnis gesetzt und ihm für den Fall der Wiederholung seines strafbaren Verhaltens die Festnahme angedroht worden.

Der Beschwerdeführer habe daraufhin geschrien: "Ihr wollt's mi festnehmen? Des schau i mir an! Ich hab' genug Zeugen die bestätigen, daß ich nichts getan habe. Greift's mi einmal an". Aufgrund dieses Verhaltens (Lärmerregung) sei O am 7.12.1991, um 05.35 Uhr, gemäß §35 Zif3 VStG festgenommen worden. Der Beschwerdeführer sei mit dem Streifenkraftwagen in das Bezirkspolizeikommissariat Landstraße überstellt und vorerst in den Arrestvorraum gebracht worden. Dort hätte Insp F eine oberflächliche Personsdurchsuchung durchgeführt.

In weiterer Folge sei von RevInsp Schn als Arrestantenposten die Bewachung des Festgenommenen übernommen worden. Dieser habe den Beschwerdeführer vor der Abgabe in die Arrestzelle nach gefährlichen Gegenständen durchsuchen wollen, was von diesem allerdings verweigert worden sei. Weiters habe der Beschwerdeführer die Herausgabe seiner persönlichen Effekten abgelehnt.

Zur Durchsetzung der Personsdurchsuchung habe RevInsp Schn den auf einem Stuhl sitzenden Beschwerdeführer an den Oberarmen erfaßt, um ihn hochzuheben. Plötzlich habe der Beschwerdeführer lauthals um Hilfe gerufen und sei davongelaufen. Durch die Hilferufe seien andere Sicherheitswachebeamte herbeigekommen, die versucht hätten, den Beschwerdeführer festzuhalten, wobei es zu einer kurzfristigen "Rangelei" gekommen wäre. In deren Verlauf sei der Festgenommene zu Boden gestürzt. Nach einiger Zeit habe sich der Beschwerdeführer beruhigt und seine Effekten herausgegeben und sei schließlich in die Zelle gebracht worden. Der Beschwerdeführer habe die Entgegennahme des "Informationsblattes für festgenommene Erwachsene" verweigert. Um 07.05 Uhr sei dem Beschwerdeführer die telefonische Kontaktaufnahme mit einer Vertrauensperson gestattet worden. Nach der Festnahme des Beschwerdeführers hätten sich mehrere Personen in das Bezirkspolizeikommissariat Landstraße begeben, um sich nach dem Verbleib des Beschwerdeführers zu erkundigen. Nach der Einvernahme des Zentraljournaldienst versehenden Beamten Mag T sei der Beschwerdeführer um 09.05 Uhr aus der Haft entlassen worden.

Bei der Entlassung habe der Beschwerdeführer angegeben, daß er von einem "nicht näher zu bezeichnenden Sicherheitswachebeamten" mißhandelt worden sei. Unmittelbar darauf habe er gegenüber den Beamten Hptm R und AbtInsp E erklärt, daß er nicht verletzt sei

 

und keine Anzeige erstatten wolle. Dem Vorschlag, sich sofort amtsärztlich untersuchen zu lassen, sei er nicht nachgekommen. Er habe lediglich seinen Oberkörper entkleidet, an dem keine Verletzungsspuren wahrzunehmen gewesen seien.

II. Beweismittel

Im Rahmen der am 25. und 29.6.1992 sowie am 25.9.1992 abgehaltenen öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien wurden der Beschwerdeführer, drei vom Beschwerdeführer und sieben von der belangten Behörde nominierte Zeugen einvernommen.

1. Der Beschwerdeführer gab hiebei folgendes zu Protokoll:

(Beiblatt 1 des Verhandlungsprotokolls)

"In der besagten Nacht gab es im "S" ein Fest, ich glaube ein Krampuskränzchen; ich glaube es befanden sich ca 50 Personen im Lokal. Um ca 04.30 Uhr tauchte die Polizei auf und forderte die Besucher auf, das Lokal wegen der eingetretenen Sperrstunde zu verlassen.

Schließlich kamen ein oder zwei Polizisten auch zu dem Tisch, wo ich mit einem Freund und zwei Mädchen gesessen bin, und forderten auch uns auf, das Lokal zu verlassen.

Dazu möchte ich noch erwähnen, daß ich meinen Freund Eg und dessen Freundin (Schu) zufällig getroffen und deren Freundin, die mir vorher unbekannt gewesen war (St), zum ersten Mal gesehen habe. Wir haben dann das Lokal verlassen und sind gleich rechts neben der Eingangstür stehengeblieben; auch viele andere Gäste sind vor dem Lokal stehengeblieben; es gab einen "Mordstrumauflauf", ich schätze, daß sich etwa 7 Funkstreifenwägen dort befunden haben. Einige der auf der Straße befindlichen Gäste schrien vereinzelt "Laßt's den Loisl frei". Mit "Loisl" war der Geschäftsführer oder Besitzer des "S" gemeint, der vorher festgenommen worden war. Ich selbst habe nicht geschrien, sondern mich mit St, die ich eben erst kennengelernt hatte, unterhalten, wobei wir einander ziemlich näher gekommen sind.

St stand hierbei mit dem Rücken zur Hausmauer, während ich ihr zugewandt mit dem Rücken zur Fahrbahn stand. Plötzlich klopfte mir jemand auf die Schulter, ich glaubte, es sei ein Freund, und drehte mich um; da bemerkte ich einen Polizisten, der mir sagte 'Geh weg'; auf meine Frage, warum ich hier weggehen solle, meinte er 'Geh weg, weil ich das will' und versuchte mich ein wenig wegzuschieben. Daraufhin erwiderte ich ihm 'Greifen S' mich bitte nicht an'.

Der Polizist sagte gleich darauf 'Das ist die erste Verwarnung'. Da ich nicht heimgehen wollte, fragte ich ihn, warum und wieso ich hier weggehen müsse und wollte ihn in ein Gespräch verwickeln. Er aber sagte hierauf 'Das ist die zweite Verwarnung, das ist die dritte Verwarnung, Sie sind festgenommen, kommen Sie gleich mit'. Auf die Frage der Verhandlungsleiterin, ob es nicht einfacher oder klüger gewesen wäre, der Aufforderung des Polizisten nachzukommen und vielleicht 50 m weiter weg stehen zu bleiben, gebe ich an, daß es im nachhinein gesehen bestimmt klüger gewesen wäre, weil ich mir vieles erspart hätte, daß ich aber in der konkreten Situation wirklich nicht verstanden habe, warum der Polizist diese Aufforderung an mich richtet, hätte ich den Grund verstanden, wäre ich dieser Aufforderung bestimmt nachgekommen. Ich bin nämlich gegen jede Form von Willkür und habe diese Aufforderung, weil sie nicht begründet wurde, als Willkür aufgefaßt (denn der Polizist gab nur an, daß ich weggehen müsse, weil er es wolle). Gegen Willkür bin ich aber allergisch.

 

Als der Polizist die sog erste Verwarnung ausgesprochen hatte, kam mein Freund Eg (der vorher ein paar Meter entfernt von mir gestanden war) zu mir, weil er offenbar mitbekommen hatte, daß ich irgendwelche Schwierigkeiten bekommen hätte.

Nach Ausspruch der Festnahme durch den Polizisten, packte er mich am Arm und sagte 'Kommens mit'; dieser Aufforderung kam ich anstandslos nach, weil ich die Situation nicht verschärfen wollte. Ein zweiter Polizist kam in diesem Moment hinzu.

St blieb vor dem Cafe stehen.

Ich ging mit den beiden Polizisten auf die andere Straßenseite der B-gasse, wobei Eg mitging. Eg verlangte von dem Polizisten, der mich festgenommen hatte, die Dienstnummer, die ihm dieser nicht gab. Auch ich verlangte hierauf die Bekanntgabe der Dienstnummer. Während wir über die Straße gingen, sagte der große blonde Polizist, der mich festgenommen hatte, sinngemäß 'Geh weiter da', was mich sehr störte und worauf ich ihm antwortete 'Für Sie bin ich noch immer der Herr  O'.

Beim Streifenkraftwagen bat ich meinen Freund Eg, nachdem wir noch immer nicht die Dienstnummer des Beamten bekommen hatten, die Uhrzeit und das Kennzeichen des Streifenkraftwagens (BP 121) zu notieren.

Ich weiß nicht mehr, ob ich zu diesem Zeitpunkt gefragt habe, warum ich festgenommen worden bin, oder ob Eg dies gefragt hat. Falls wir gefragt haben, haben wir jedenfalls keine Antwort bekommen. Ich stieg dann in den Streifenkraftwagen ein. Wir fuhren durch die H-gasse gegen die Einbahn (das Blaulicht wurde nicht sofort eingeschaltet) zum Kommissariat. Erwähnen möchte ich, daß damals Schnee auf der Fahrbahn lag und ich mir noch dabei gedacht habe, daß dies gefährlich ist, wenn uns jemand bei dieser Schneelage entgegenkommt.

Wir sind dann im Kommissariat Juchgasse angekommen. Hierbei hatte ich weder Handfesseln angelegt, noch wurden Polizeigriffe angewendet, ich ging ja freiwillig in das Kommissariat mit. Im Kommissariat durchquerte ich das Wachzimmer und wurde in den dahinterliegenden Arrestantenvorraum gebracht, dort befand sich auch der Besitzer des "S's", B, mit dem Arrestantenposten. Zuerst dauerte es ziemlich lange, bis Herr B befragt bzw sein Nationale aufgenommen und durchsucht wurde, er mußte dann seine Effekten abgeben und wurde in den Arrest geführt.

Anfangs war die Tür zur Wachstube noch offen und ich konnte hören, wie ein älterer Beamter zu jenem Polizisten, der mich festgenommen hatte, sinngemäß sagte 'Das kannst doch nicht machen, so geht das nicht, so kannst doch niemanden festnehmen'.

Während B noch im Arrestantenvorraum saß, mußte ich mich mehrmals mit den Händen an die Wand lehnen und wurde von zwei oder drei Beamten (von jedem einzeln) insgesamt vier- oder fünfmal durchsucht; diese Durchsuchung wurde zwar ohne Gewalt vorgenommen und war offenbar eine Routinemaßnahme, doch war für mich nicht einsichtig, warum ich mehrmals durchsucht wurde.

Zwar ärgerte mich die mehrmalige Durchsuchung, doch hielt ich mich extrem zurück, vielleicht aber habe ich dann bei der letzten Durchsuchung gefragt 'Sagen Sie, macht Ihnen das Spaß' (den Satz habe ich sicher gesagt, doch weiß ich nicht mehr, ob bevor oder nachdem ich geschlagen worden bin).

Irgendwann zwischen den mehrmaligen Durchsuchungen, wurde mir das Informationsblatt für Festgenommene durch den Arrestantenposten ausgehändigt; ich versuchte mich zu konzentrieren und dessen Inhalt wegen des für mich ungewohnten Amtsdeutsch zu verstehen.

 

Nachdem B in den Arrest gebracht worden und der Arrestantenposten zurückgekommen war, ließ mich der Arrestantenposten mit den Worten 'Setz dich do ume' auf den Vernehmungssessel setzen. Der Arrestantenposten verlangte dann meinen Namen und meine Adresse bzw die Ausweise; ich sagte ihm, ich sei gerne zu einer Aussage bereit, doch wolle ich zuerst wissen, warum ich festgenommen sei, und eine Freundin von mir, die Juristin sei, anrufen; daß ich den Festnahmegrund erfahren und jemanden anrufen könne, wisse ich von diesem Informationsblatt.

Der Arrestantenposten stand jedoch auf und pflanzte sich vor mir auf und sagte 'Des gilt für di nix', entriß mir das Informationsblatt und gab mir einen 'Deuter' (dh einen Schubser). Daraufhin fragte ich ihn, sinngemäß 'Warum geben S' mir überhaupt das Formblatt, wenn es für mich eh nicht gilt?'.

Das dürfte dem Polizisten nicht getaugt haben, er packte mich jedenfalls am T-Shirt.

Damals hatte ich ein graues T-Shirt mit Kapuze an, welches einen schwarzen Aufdruck 'Deutschland, halt's Maul' und einen Lämmergeier, dem Geifer aus dem Schnabel tropft, aufwies. Der Arrestantenposten riß mich hoch und drückte mich gegen die Wand. Da habe ich Angst bekommen, denn ich wußte, daß ich mich nicht wehren kann. Ich sagte nur 'Hern S' nur keine Handgreiflichkeiten!'.

Ich stand also mit dem Rücken an die Wand gepreßt neben der Tür zum Wachzimmer, als plötzlich ein zweiter Sicherheitswachebeamter (wahrscheinlich ist er aus dem Wachzimmer gekommen, ich habe es aber nicht gesehen) mich am linken Arm packte und am Arm riß, worauf ich noch mehr Angst bekam, weil ich mich total wehrlos fühlte und merkte, daß beide Beamten aggressiv waren; daher begann ich in dieser Situation zu schreien und wurde von beiden Sicherheitswachebeamten in die Mitte des Raumes gezerrt und von jedem jeweils an einem Arm nach hinten gerissen (die Arme waren in waagrechter Position, ausgestreckt und nach hinten gerissen). Ich habe zu dieser Zeit aus purer Angst geschrien; dies dürfte die Situation noch verschärft haben; ich hoffte, daß irgendwer meine Schreie hört und etwas unternimmt.

Meines Erachtens war zu diesem Zeitpunkt die Tür zum Wachzimmer noch offen; ich weiß nicht genau, ob zu diesem Zeitpunkt schon ein dritter Sicherheitswachebeamter im Raum war oder nur die beiden Sicherheitswachebeamten von vorhin; jedenfalls wurde ich plötzlich in ein Eck gestoßen, stolperte und ließ mich hinfallen. In liegender Position befand ich mich mit dem Rücken zur Wand und schützte mit meinen Händen und Beinen mein Gesicht und meine Weichteile. Ich konnte daher nicht sehen, wer auf mich eintrat, sondern spürte nur die Tritte. Ich konnte aus meiner Position nur die Beine der Beamten erkennen. Ich habe aber mitbekommen, daß inzwischen noch mehr Beamte in den Raum gekommen sind. Ich habe zwar alles hören können, zB daß die Tür auf und zu ging, daß Personen herbeiliefen usw, ich konnte aber nur die gegen mich tretenden Beine sehen; dazwischen wurde ich auch einmal hochgerissen (einmal weiß ich sicher, ob es öfter war, kann ich mich nicht erinnern) und ein Arm nach hinten gezerrt, dann wurde ich niedergestoßen.

Dann wurde ich außerdem beschimpft zB mit den Worten 'Du scheiß linke Sau, mit uns machst das nicht'.

Diese Mißhandlungen (Tritte, Hochreißen, Niederstoßen) dauerten vielleicht 2 bis 3 Minuten, ich hatte damals kein Zeitgefühl mehr.

 

Ich sagte zwar nichts, hörte aber mit dem Schreien auf, nachdem ich gesehen hatte, daß das nichts half. Dies dürfte die Gemüter der Polizisten beruhigt haben, denn sie hörten einige Zeit später mit dem Aufmichhintreten auf.

Meines Erachtens erfolgten die Mißhandlungen aus reiner Willkür, einzig und allein deswegen, weil ich darauf bestanden hatte, den Festnahmegrund zu erfahren und eine Freundin anzurufen, sowie weil ich zu schreien gewagt hatte.

Ich wandte mich dann an den Arrestantenposten, weil ich diesen Polizisten als meinen Ansprechpartner betrachtete und sagte ihm sinngemäß 'Ich hab eh keine Chance gegen Euch, ich verzichte auf die Bekanntgabe des Festnahmegrundes und der Anrufmöglichkeit'. Dies dürfte dazu geführt haben, daß die Aggressionen gegen mich ganz aufhörten.

Dann wurden meine Personalien aufgenommen, meine Taschen geleert, ich wurde noch ein paar Mal durchsucht, die Schuhbänder wurden mir weggenommen, ich mußte meinen Oberkörper entblößen und dann wurde ich in den Arrest gebracht.

Die Arrestzelle war kalt, dennoch bekam ich keine Decke, allerdings habe ich auch nach keiner Decke verlangt. Obwohl ich mein T-Shirt wieder anhatte, war mir kalt, insbesondere aus Erregung.

Ich befand mich nicht allein in der Zelle, sondern war dort auch ein Kroate, der in einer Disco festgenommen worden war; dieser hatte zwei Decken und gab mir eine Decke ab; ich fragte ihn, ob er den Vorfall mitbekommen habe und für mich aussagen würde; dazu sagte er, 'Ausgesagt wird nix, sonst werde ich abgschoben'. Ich wurde später aus der Zelle geholt und dem Polizeijuristen vorgeführt; dieser wollte, daß ich gleich zugebe, daß ich die Ordnung gestört habe; dann hätte ich eine Strafe von S 500,-- bekommen und alles andere wäre vergessen und vergeben gewesen. Der Polizeijurist wollte das Protokoll nach seinem eigenen Gutdünken verfassen. Ich wollte aber nicht zugeben, was nicht stimmt, sondern blieb stur und bestand auf einer Einvernahme. Zwar verfaßte der Polizeijurist mehr oder weniger selbst das Protokoll, ich hatte auf dessen Inhalt keinen Einfluß; doch war es wenigstens so gefaßt, daß klar ersichtlich war, daß ich nichts zugegeben hatte.

Schon dem Polizeijuristen gegenüber gab ich an, daß ich die Mißhandlungen durch die Sicherheitswachebeamten zur Anzeige bringen möchte. Er schickte mich hinunter ins Wachzimmer (zu diesem Zeitpunkt war ich bereits entlassen).

Im Wachzimmer befand sich ein älterer Polizist, der schon vorher eher nett gewesen war und an den ich mich wandte. Als er hörte, daß ich eine Anzeige wegen der Mißhandlungen machen möchte, sagte er, daß ich auf den Amtsarzt warten solle. Daraufhin sagte ich ihm 'Wartens einmal ich schau erst, ob man was sieht, ob es also einen Sinn hat, überhaupt auf den Amtsarzt zu warten'.

Ich ging dann zwei, drei Schritte weg und ließ meine Hosen runter und schaute, ob blaue Flecken zu sehen wären. Da ich keine blauen Flecken sah und da auch der Kroate nicht bereit war, für mich auszusagen, rechnete ich mir keine Chancen aus, die Mißhandlungen beweisen zu können und verzichtete auf eine Anzeige. Ich hatte keine eigene Wohnung damals, sondern wohnte jeweils ca 3 Monate bei einem Freund; zur Vorfallszeit wohnte ich bei Eg und seinem Bruder; als ich heimkam, lag Eg im Bett, wachte auf und fragte mich sogleich 'Was war los, ich hab dich im Kommissariat schreien hören'. Da sah ich eine Chance, die Mißhandlungen durch die Sicherheitswachebeamten doch beweisen zu können; Eg sagte mir nämlich, daß sowohl er als auch andere Gäste des "S" in kleinen

 

Gruppen ins Kommissariat gekommen waren, um sozusagen lästig zu fallen und nach mir bzw B zu fragen.

Ich möchte angeben, daß ich nicht mit Sicherheit mehr weiß, ob Eg wirklich schon in der Wohnung war, als ich heimkam, oder ob er erst heimkam, als ich schon schlief, und mich weckte. Am Samstag ging ich noch einmal in das "S", um mit Herrn B zu sprechen und ihn zu fragen, ob auch er meine Schreie gehört habe, weil er zu diesem Zeitpunkt in der Zelle und daher in der Nähe gewesen war.

Da am Samstag und Sonntag kein Arzt ordiniert, ging ich erst am Montag zu meinem Hausarzt und noch zu einem anderen Arzt."

2. Zeugenschaftliche Aussagen der vom Beschwerdeführer nominierten

Zeugen:

(Beiblätter 2, 3 und 4 des Verhandlungsprotokolls)

2.1. Herr Eg gibt zeugenschaftlich einvernommen folgendes zu

Protokoll:

"Ich kann mich an den Vorfall von Anfang Dezember 1991 erinnern. Ich bin mit dem Beschwerdeführer gut befreundet.

Ich weiß nicht mehr ob wir gemeinsam hingegangen sind oder uns erst bei der Krampusfeier im "S" getroffen haben. Es war jedenfalls ausgemacht, daß wir gemeinsam dann dort sind. Ich weiß nicht mehr, ob eines der Mädchen oder beide Mädchen mit mir zusammen hingekommen sind oder ob wir uns erst dort im Lokal getroffen haben; es war jedenfalls ausgemacht, daß auch die Mädchen zum Krampusfest kommen.

Das Fest dauerte bis in die Morgenstunden.

Ich weiß nicht mehr genau, wieviele Polizisten in das Lokal gekommen sind, vielleicht drei oder vier; es sah jedenfalls nicht nach einem Großaufgebot der Polizei aus. Die Polizisten wiesen daraufhin, daß die Sperrstunde deutlich überschritten war und wollten, daß wir das Lokal verlassen. Die gesamte Amtshandlung verlief ziemlich ruhig.

Es sind im Prinzip alle Gäste des Lokals hinausgegangen, manche von ihnen zwar betont langsam.

Das Lokal war vorher ziemlich überfüllt, der Beschwerdeführer und ich und die beiden Mädchen saßen gemeinsam an einem Tisch, an dem auch andere, mir unbekannte Gäste saßen.

Der Lokalbesitzer wurde festgenommen, was ich aber selbst nicht wahrgenommen hatte; die Festnahme muß erfolgt sein, entweder als ich noch am Tisch gesessen bin oder kurz nachdem ich das Lokal verlassen hatte. Ich weiß daher auch nicht, warum er festgenommen wurde.

Nachdem ich das Lokal verlassen hatte, blieb ich am Gehsteig stehen und zwar, wenn man das Lokal verläßt, eher rechts in der Nähe des Eingangs. Zuerst stand ich mit meinem Freund O und den beiden Mädchen zusammen. Ich bin dann von dieser Personengruppe ca 6 bis 7 m weggegangen und habe mich mit einer oder mit mehreren anderen Personen (genau weiß ich das nicht mehr) unterhalten; es war sicher niemand, den ich kannte.

Die Gäste blieben vor allem deswegen auf dem Gehsteig stehen, weil sie wissen wollten, was mit dem Lokalbesitzer geschieht, der bereits in einem Polizeiwagen saß (es standen 7 bis 8 Polizeiautos in der Nähe). Ein oder mehrere Polizisten, genau weiß ich es nicht mehr, sagten an die Allgemeinheit gerichtet 'Gehn S' da weg'. Ich hab das so aufgefaßt, daß wir alle den Bereich vor dem Lokal verlassen sollen. Einer der Gäste wandte sich an alle Anwesenden und machten den Vorschlag, daß alle Gäste weggehen sollten, wenn dafür der Lokalbesitzer freigelassen wird.

 

Dieser Vorschlag verlief im Sande.

Meines Wissens wurde der Lokalbesitzer dann weggefahren. Die Gäste blieben aber weiterhin vor dem Lokal stehen.

Während ich noch so 6 bis 7 Meter vom Beschwerdeführer wegstand, bemerkte ich so aus dem Blickwinkel, daß ein oder zwei Polizisten auf ihn zukamen und mit ihm sprachen. Zum Ende der Festnahme waren es sicher zwei Polizisten; ob am Anfang nur ein Polizist zum Beschwerdeführer kam und der zweite erst später, weiß ich nicht mehr.

Zu Beginn der Amtshandlung dachte ich mir noch nichts dabei, daß ein Polizist oder zwei zum Beschwerdeführer gekommen waren, weil die ganze Zeit über die Polizisten mit irgendwelchen Gästen gesprochen hatten.

Hellhörig wurde ich erst, als ich etwas von 'erster Verwarnung' hörte; schon vorher hatte ich so halb mitgehört und mitbekommen, daß der Polizist gesagt hatte 'Geh doch weg da', und mein Freund nach dem Rechtsgrund fragte.

Der Polizist wiederholte dann die Aufforderung an meinen Freund, daß dieser da weggehen solle, ohne diese allerdings zu begründen. Mein Freund fragte erneut, warum er weggehen solle. Daraufhin sprach der Polizist in äußerst rascher Reihenfolge 'zweite Verwarnung, das ist die dritte Verwarnung, Sie sind festgenommen' aus.

Ich wandte mich hierauf diesem Geschehen zu, weiß aber nicht mehr, ob ich auf meinen Freund zuging oder aber, weil der Beschwerdeführer und die Polizisten ohnehin an mir vorbeigehen mußten, als sie zum Polizeifahrzeug gingen, erst als sie an mir vorbeigingen, zu dieser Gruppe stieß; mein Freund rief mir zu 'G merk dir alles, paß auf'; ich ging dann mit dieser Gruppe zum Polizeiauto mit; ich merkte mir die Uhrzeit (5.36 Uhr) und das Kennzeichen des Streifenkraftwagens (BP 121) und notierte es erst zu Hause.

Bevor ich mir noch die Autonummer einprägte, verlangte ich die Dienstnummer eines der beiden Polizisten, und zwar jenes, der mir ranghöher schien; an das Aussehen der Polizisten kann ich mich nicht mehr erinnern. Weil ich die Dienstnummer nicht bekam, merkte ich mir das Kennzeichen des Streifenkraftwagens und die Uhrzeit, um für den Fall, daß es wichtig sein sollte, die beiden Polizisten ausforschen zu können.

Mein Freund machte zwar einige verbale Bemerkungen, zB zur Dienstnummer, zum Fahrzeugkennzeichen, zum Verhaftungsgrund, ging aber anstandslos zum Fahrzeug mit.

Als entweder mein Freund oder ich beim Streifenkraftwagen nochmals fragte (ich glaube, ich habe gefragt), was der Festnahmegrund wäre, sagte der eine Polizist 'Ah ja, Ruhestörung, er hat geschrien'; der zweite Polizist sagte hierauf sinngemäß 'Stimmt, ich habe es auch gesehen', das weiß ich deswegen, weil ein Ausdruck verwendet wurde, der mich amüsierte.

Ich kann definitiv angeben, daß Herr O bis zu seiner Festnahme bestimmt nicht geschrien hat, er hat ja mit der St eher herumgeknutscht.

Ich bin mir ganz sicher, daß der Beschwerdeführer überhaupt nicht herumgeschrien hat, weil mir das deswegen aufgefallen wäre, da allgemein ein eher ruhiges Klima herrschte, dh die Gäste allgemein ruhig waren.

Ich kann mich nicht daran erinnern, daß einige Gäste geschrien haben 'Laßt's den Loisl frei'. Ich kann mich nur an den einen Gast erinnern, den ich oben erwähnt habe und der der Polizei gegenüber den Vorschlag machte, den Lokalbesitzer freizulassen.

 

Ganz allgemein kann ich sagen, daß die Gäste nicht geschrien haben.

Es ist zwar möglich, daß der Beschwerdeführer etwas heftig auf die Aufforderung des Polizisten, von seinem Standort wegzugehen, reagiert hat, ich merkte so nebenbei, daß das Klima ungut war, habe aber nichts Außergewöhnliches wahrgenommen, es war für damals eine eher alltägliche Situation; mir ist nur aufgefallen, daß der Beschwerdeführer mit den Polizisten diskutiert hat, ich hab das nicht so genau mitbekommen, das Gespräch fand aber nicht in einer besonderen oder übermäßigen Lautstärke statt.

Die beiden Polizisten, die sich bei O befanden, dürften die einzigen Polizisten gewesen sein, die sich am Gehsteig befanden. Es gab da noch kleine Grüppchen von Gästen, die mit Polizisten diskutierten, die sich aber eher auf der Fahrbahn befanden. Mir fiel auf, daß einige der Polizisten Barette trugen; die beiden Polizisten bei meinem Freund waren jedoch normale Polizisten. Die Polizisten mit den Baretten blieben in der Nähe ihrer Fahrzeuge stehen.

Als die beiden Polizisten noch mit meinem Freund am Gehsteig standen, dürfte das den anderen Gästen eher nicht aufgefallen sein, da die Polizisten auch mit anderen Gästen sprachen bzw diskutierten.

Der Beschwerdeführer ist dann widerstandlos in das Fahrzeug eingestiegen und weggebracht worden.

Nachdem der Beschwerdeführer weggebracht worden war, gingen auch die beiden Mädchen (keine der beiden war meine Freundin) und auch die anderen Gäste weg; das Ganze löste sich auf.

Nachdem O mit dem Polizeiauto weggebracht worden war, standen wir zwar noch etwas herum; ich kann mich noch an eine Frau die aus dem Fenster rief, wir sollten endlich Ruhe geben, sonst würde sie uns einen Kübel Wasser hinunter schütten, erinnern. Es dürften ca 40 Leute noch dort gestanden sein. Es wurde über diese Frau gelacht und sogar ein paar Schneebälle hinaufgeworfen. Die eher mäßigen Gäste aber mahnten daraufhin, nun wegzugehen.

Einige Gäste wußten, wohin die Festgenommenen (meines Wissens nach nur der Lokalbesitzer und mein Freund) gebracht worden seien; ein Vorarlberger zeigte mir den Weg zum Kommissariat Juchgasse, wir sind vielleicht 15 Minuten zu Fuß gegangen.

Meines Wissens nach blieb der Vorarlberger zuerst vor dem Kommissariat stehen; ich ging allein in das Kommissariat, um nach meinem Freund zu fragen. Im Wachzimmer befanden sich mehrere Polizisten, als ich sagte, daß ich mich nach den beiden Festgenommenen erkundigen wolle. Daraufhin ergriff einer der Polizisten das Wort und sagte 'Laßt's nur, das mach ich'. Ich fragte den Polizisten erstens, warum O überhaupt festgenommen worden sei, zweitens wieso er seine Sachen nicht mitnehmen habe dürfen (O dürfte vom Sportclub ins "S" gekommen sein, denn er hatte eine Sporttasche mit) und drittens, was mit ihm nun geschehen wird.

Ob der Polizist, mit dem ich im Wachzimmer sprach, auch am Vorfallsort anwesend gewesen war, kann ich nicht sagen; es ist mir auch damals im Wachzimmer nicht aufgefallen oder bewußt gewesen, daß ich diesen Polizisten schon vorher gesehen habe; dazu möchte ich sagen, daß mir keine Gesichter der Polizisten in Erinnerung geblieben sind. An den Polizisten im Wachzimmer kann ich mich schon erinnern, er hatte eine deutlich sichtbare Narbe rechts am Kinn.

 

Der Polizist gab nur an, 'so wie ihr da alle warts, hätte ich euch am liebsten alle mitgenommen'. Zur Sporttasche sagte er nur, das sei eben Pech.

Der Polizist sagte außerdem zu mir 'was wollen Sie eigentlich da' und ungefähr in diesem Moment hörte ich meinen Freund schreien und sah durch eine Luke (wie etwa eine Durchreiche mit Glas oder ein Fenster), wie mein Freund von zwei Polizisten so gehalten wurde, daß seine Arme waagrecht nach hinten gezogen wurden, hergerichtet wie im Film. Als ich den Schrei gehört hatte, blickte ich sofort in diese Richtung; gleichzeitig liefen die Polizisten (außer jenem der mit mir gesprochen hatte) in diesen Nebenraum, wo sich mein Freund befand, und zogen die Rollos hinunter.

In Wachzimmer befanden sich nur mehr der eine Polizist und ich. Der Vorarlberger war zu diesem Zeitpunkt nicht im Wachzimmer. Auf Befragen der Verhandlungsleiterin gebe ich an, daß ich meinen Freund zweifelsfrei erkennen konnte. Ich konnte nämlich sein Gesicht sehen. Ich stand von ihm aus gesehen links und konnte sein Profil sehen. Ich kann ausschließen, daß etwa der Lokalbesitzer geschrien hat, weil ich zuverlässig meinen Freund erkannt habe. Ich nehme an, daß es auch mein Freund war, der geschrien hat, da der Schrei im engen Zusammenhang mit (Bruchteile von Sekunden vor) dem Sichtkontakt, den ich zu meinem Freund hatte, stand. Zu dem Polizisten im Wachzimmer, der mich gefragt hatte, was ich hier überhaupt wolle, sagte ich dann ziemlich laut, 'gerade das wollte ich verhindern; ich werde den Gesundheitszustand meines Freundes genau überprüfen'.

Ich verließ dann das Wachzimmer und sagte dann zum Vorarlberger, daß mein Freund geschlagen werde; dann ging ich in das nahegelegene Spital und telefonierte von einer dort befindlichen Telefonzelle mit meinem Bruder, den ich bat, mit einigen Freunden zum Wachzimmer zu kommen.

Mein Bruder kam mit einem Freund zum Wachzimmer, erkundigte sich ebenfalls nach meinem Freund und erfuhr nur, daß dieser irgendwann einvernommen und irgendwann am Vormittag entlassen werden würde. Nachdem wir noch in der Nähe gefrühstückt haben, sind wir nach Hause gefahren und schlafen gegangen.

O sah ich entweder am selben Tag oder am nächsten Tag, weil wir uns zusammengerufen haben. Ich nehme an, daß er mich angerufen hat.

Als ich ihn dann gesehen habe, sprachen wir über den Vorfall, ich kann mich erinnern, daß er angab, keine gröberen Verletzungen, aber blaue Flecken zu haben. Ich weiß nicht, ob es meinem Freund gelungen ist, noch am Wochenende zu einem unabhängigen Arzt zu kommen oder ob er dies erst am Montag gemacht hat, er wollte unbedingt seine Verletzungen festgehalten haben. Ich nehme deswegen an, daß mein Freund mich angerufen hat, nachdem er entlassen wurde, weil ich ihn nur schwer hätte erreichen können; mein Freund ist damals öfter umgezogen; ich weiß nicht mehr, ob er damals bei seiner Mutter oder seiner Freundin gewohnt hat, diese damalige Freundin war J.

Auf Hinweis des Rechtsvertreters, daß O angegeben hat, damals bei mir gewohnt zu haben, gebe ich an, daß ich auch das nicht ausschließen kann, denn er hat manchmal bei uns geschlafen. Es kann auch sein, daß er direkt zu uns gekommen ist."

2.2. Frau Schu gibt zeugenschaftlich einvernommen folgendes zu Protokoll:

"Ich bin damals mit meiner Freundin St ins "S" gekommen; Eg ist später erschienen; O, den ich nicht gekannt habe, ist noch später gekommen.

 

Wir vier sind mit anderen Personen an einem Tisch gesessen. In den Morgenstunden kam die Polizei und forderte die Gäste auf, das Lokal zu verlassen. Daraufhin verließen alle, relativ langsam das Lokal. Die Situation war eher ruhig, ab und zu sind ein paar Bemerkungen gefallen. Ich bin mit Herrn Eg hinausgegangen, ich glaube, daß O und St knapp hinter uns hinausgegangen sind. Ich bin etwa 2 m von St weggestanden, das war wenn man rauskommt, rechts von der Eingangstür, bei den Fenstern. Herr Eg ist zuerst bei mir gestanden, später ist er dann immer woanders hingegangen. Herr O ist gleich vor St, die mit dem Rücken zur Hausmauer gestanden ist, gestanden.

Ich selbst habe mich mit einem mir unbekannten Mann über irgendetwas unterhalten.

Die Polizisten sind teilweise herumgestanden, teilweise herumgegangen und haben teilweise Personen aufgefordert, zu gehen. Ich selbst wurde nicht aufgefordert, zu gehen.

Die Polizisten forderten nicht die einzelnen Personen zum Gehen auf, sondern eher allgemein, ich habe selber nicht darauf geachtet.

Ich habe dann auch noch mit anderen Personen gesprochen. Ich habe dann gemerkt, daß ein Polizist zu Herrn O kam (zu ihm, weil er näher zur Straße stand), wobei Herr O ihn zuerst nicht sehen konnte, weil er zu St gewandt war.

Ich habe nicht gehört, was der Polizist gesagt hat, ich habe nur gemerkt, daß er O offenbar zum Gehen aufgefordert hat. Ich habe das aus der Gestik geschlossen.

O hat bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschrien, sondern mit der St geredet. Ich habe nur mitgekriegt, daß es zu einem kurzen Wortwechsel zwischen dem Polizisten und O gekommen ist. Das Gespräch war zuerst leise und ich habe auch zuerst nicht darauf geachtet; das Gespräch ist dann lauter geworden. Richtig hingehört habe ich erst, als der Polizist etwas von 'erster Verwarnung' sagte. O fragte, warum. Der Polizist schien so, als wüßte er nicht, was er nun tun solle.

Was O vor der ersten Verwarnung gesagt hat, habe ich nicht gehört. Ich habe dann mehr auf das Gespräch geachtet, ich weiß nicht, ob beide dann lauter geworden sind.

Der Polizist sprach dann eine zweite und dritte Verwarnung aus und verhaftete O.

Der Polizist nahm O nach seiner Verhaftung mit und zwar auf die Straße, mehr konnte ich nicht sehen, weil mir ein Kastenwagen die Sicht auf die beiden verstellte.

Während O und der Polizist auf die Straße getreten sind, ist Eg auf die beiden zugegangen, und es ist zu einem Wortwechsel gekommen, auf den ich nicht näher geachtet habe.

Wo Eg sich befunden hatte, als er auf O und den Polizisten zuging, weiß ich nicht genau, er ist jedenfalls rechts von mir von der Gehsteigseite gekommen. Ich selbst bin mit dem Rücken zur Wand gestanden.

Das Einsteigen in das Polizeiauto habe ich nicht mehr sehen können.

Ich habe dann noch mit St geredet und mit ein paar anderen Leuten; St und ich sind dann bald darauf weggegangen.

Ich habe mit Herrn O nach dem Vorfall noch Kontakt gehabt, weil er ein Freund meines Bruders war. O hat dann einmal angerufen, es war ein paar Tage nach dem Vorfall, ob wir zu einer Zeugenaussage bereit sind.

 

Dann bat er uns ein Gedächnisprotokoll für seinen Anwalt zu schreiben. Dann haben wir ihn getroffen und ihm das Protokoll gegeben.

O erzählte uns auch, was dann passiert war, daß er mißhandelt worden ist, was aber genau war, weiß ich nicht mehr. Auch als ich auf den Wortwechsel zw O und dem Polizisten mehr geachtet habe, hat O nicht geschrien. Ich habe nicht mitgekriegt, daß O dann noch irgendetwas gesagt hat, als er abgeführt worden ist. Vor dem Ausspruch der Verwarnung hatte ich eher den Eindruck, daß es sich um ein Gespräch handelt, ab der Verwarnung, daß es sich um eine Amtshandlung handelt. Rein von der Gestik her, habe ich angenommen, daß sich das Gespräch verschärft hat und deswegen habe ich darauf mehr geachtet.

Die Worte 'zweite Verwarnung, dritte Verwarnung, Sie sind festgenommen' waren ein einziger Satz, ohne daß eine Pause dazwischen stattgefunden hat.

Es sind mehrere Polizisten herumgegangen; das Gespräch fand aber nur zwischen O und einem Polizisten statt; ob ein zweiter Polizist dabeigestanden ist, weiß ich nicht mehr."

2.3. Frau St gibt zeugenschaftlich einvernommen folgendes zu Protokoll:

"Ich bin damals mit meiner Freundin Schu in das Lokal gekommen, wir wollten uns mit Eg treffen, O habe ich erst eine Stunde vor Verlassen des Lokals kennengelernt.

Als wir das Lokal verlassen haben, bin ich ziemlich neben dem Eingang des Lokals, wenn man hinauskommt, rechts, mit dem Rücken zur Mauer gestanden, Schu und Eg sind weiter rechts von mir gestanden, O direkt vor mir. Anfangs standen Schu und E vielleicht ein, zwei Meter von mir entfernt; später habe ich nicht mehr darauf geachtet.

Ich bin dort geblieben, weil ich mich mit Herrn O weiter unterhalten wollte. Ich habe zwar gesehen, daß Schneebälle hin und her geflogen sind, das war aber links von uns.

Die Gäste waren nicht übermäßig laut, es wurde aber mit den Polizisten diskutiert und es hat zwischendurch vereinzelte Rufe gegeben.

Einige Polizisten blieben auf der Straße, andere Polizisten gingen aber auf die Gäste zu und wollten, daß sich die Gäste wegbegeben. Dann kam ein Polizist ziemlich zielstrebig auf O zu, mich beachtete er nicht, und wollte, daß O weggehe. Ich habe die Aufforderung wegzugehen, schon auch eher auf mich bezogen. Wir sind aber nicht weggegangen, weil sich dann das Gespräch mit O und dem Polizisten entwickelte. Der Polizist forderte also O auf zu gehen, und unterstützte diese Aufforderung mit einer leichten Geste, wobei er ihn an der Schulter oder am Oberarm berührte. Es war nur eine unterstreichende Geste zu der Aufforderung, wegzugehen. Ich habe während des ganzen Gespräches nichts gesagt, auch nicht, daß wir gehen sollen.

O sagte zur Aufforderung des Polizisten, daß ihm der Polizist nicht angreifen solle und daß er stehen könne, wo er will. Der Polizist forderte O noch einmal auf zu gehen; daraufhin fragte ihn O nach dem Grund. Der Polizist gab keinen Grund an, sondern machte nur eine Bemerkung wie 'Ich kann Sie ja festnehmen'. Ich glaube, daß O darauf zunächst nichts mehr sagte, daß der Polizist gleich darauf die 'erste Verwarnung' aussprach; und O daraufhin fragte, 'warum werde ich verwarnt, warum kann ich hier nicht stehenbleiben'.

 

Es war noch eher ein Gesprächston, in dem O den Polizisten fragte, ja es war eher nicht laut, sondern O war eher erregt. Es ist eine kurze Pause entstanden. Daraufhin sprach der Polizist bereits die zweite und dritte Verwarnung gleich hintereinander aus. Daraufhin sprach der Polizist gleich die Verhaftung aus und nahm O mit, Richtung Polizeiauto, genau habe ich es nicht mitgekriegt, weil ich das Polizeiauto nicht sehen konnte; mir war die Sicht durch ein großes Fahrzeug verstellt. Ich habe auch nicht gesehen, wie O in den Streifenkraftwagen eingestiegen ist. Ich habe O nicht mehr an dem selben Morgen gesehen. Nachdem O von mir weggebracht worden war, drehte ich mich zu Schu um und merkte auch, daß Eg den beiden (O und Sicherheitswachebeamter) nachging.

Ich habe aber nicht gesehen oder gehört, was dann passiert ist. Auch nicht, was Eg dann gemacht hat.

Als der Streifenkraftwagen weg war, habe ich noch mitbekommen, daß Eg zurückkam und sagte, er werde in das Wachzimmer schauen; ich bin mit Schu zur U-Bahn gegangen.

Ein paar Tage drauf, hat O bei mir angerufen und mich gefragt, ob ich eine Aussage machen würde. Er erzählte mir bereits telefonisch, daß er geschlagen worden sei.

Als wir uns dann trafen, erzählte er mir Genaueres; ich weiß noch, daß er sagte, daß es nicht nur ein Polizist gewesen sei, der ihn geschlagen habe, sondern mehrere. Er erzählte mir auch, daß ihm der Anruf verweigert worden ist. An mehr kann ich micht nicht mehr erinnern.

Die ganze Zeit, als O vor mir stand, haben wir uns leise unterhalten; er hat sicher nicht geschrien 'Laßt's den Loisl frei'; er hat auch sonst nicht geschrien.

Wir haben uns überhaupt nicht über die Vorfälle dieses Morgens (Verhaftung des Lokalbesitzers), sondern privat unterhalten. Die Diskussion spielte sich nur zwischen O und dem einen Polizisten ab. Ein zweiter Polizist ist nicht unmittelbar neben uns gestanden, es hat sich kein anderer Polizist eingemischt. Ich kann mich überhaupt nicht daran erinnern, wie der Polizist, mit dem O gesprochen hat, ausgesehen hat.

3. Zeugenschaftliche Aussagen der beiden Polizisten, die am Vorfallsort anwesend waren

(Beiblätter 10 und 11 des Verhandlungsprotokolls)

3.1. Insp Schw. gibt zeugenschaftlich einvernommen folgendes zu Protokoll:

"Wir (Insp F und ich) waren die damalige Besatzung von C/2 und wurden über Funk zu einem Einsatz in das Lokal "S" beordert. Wir gingen damals in das Lokal; auch die Besatzung der anderen Funkwägen war dort drinnen. Es ging damals um eine Sperrstundenüberschreitung.

Mit der Zeit waren schließlich alle Gäste des Lokals draußen. Vor dem Lokal hat sich ein Lärm entwickelt, manche Gäste schrien laut. Ich weiß nicht mehr, nicht einmal sinngemäß, was diese Gäste geschrien haben.

Ich glaube, daß der Beschwerdeführer zu jenen gehört hat, die geschrien haben. Ich weiß auch bei ihm nicht mehr, was er geschrien hat.

Kurz bevor der Beschwerdeführer von meinem Kollegen festgenommen wurde, bin ich zufällig dazugekommen; ich bin vorher durch die Menge der Anwesenden marschiert und habe den Lokalgästen gesagt, das Lokal sei gesperrt, sie sollen daher heimgehen.

 

Daraufhin gingen ein paar Gäste weg, der Großteil blieb allerdings noch dort.

Als ich zum Beschwerdeführer hintrat, hat er laut geschrien, ich

weiß allerdings nicht mehr was.

Ich bin nur still daneben gestanden.

Ich weiß nur noch, daß der Beschwerdeführer irgendwann

festgenommen wurde.

Wie es zu dieser Festnahme gekommen ist, ist mir heute nicht mehr erinnerlich, zumal bereits ein halbes Jahr seit der Amtshandlung verstrichen ist. Ich habe den Vorfall damals aber in einer Niederschrift festgehalten, die man nachlesen kann. Ich kann mich zwar erinnern, daß Kollege F und ich den Beschwerdeführer zum Streifenkraftwagen brachten und mit ihm ins Kommissariat Landstraße fuhren. Ich kann mich aber nicht erinnern, daß auf dem Weg zum Streifenkraftwagen ein Gast oder mehrere Gäste wegen des Beschwerdeführers auf uns zukamen.

Meines Wissens nach hat Insp F die Lärmerregung als Festnahmegrund angegeben.

Ob dieser Festnahmegrund am Gehsteig bei der Festnahme genannt wurde oder erst beim Streifenkraftwagen, weiß ich nicht mehr. Wir brachten den Beschwerdeführer im Kommissariat zum Arrestantenposten und schrieben dann die Meldung und tätigten Anrufe (zB mit dem Zentraljournalbeamten wegen der Festnahme). Ich glaube, daß wir die Meldung im Parteienraum geschrieben haben. Ich schätze, daß wir zwischen 05.45 Uhr und 06.00 Uhr im Kommissariat angekommen sind. Die Fahrt ins Kommissariat wird ca 5 Minuten gedauert haben.

Ich schätze, daß es ca eine Stunde dauert, bis die Meldung geschrieben und alles fertig ist.

Als wir den Beschwerdeführer zum Arrestantenposten gebracht haben, mußten wir dort nichts ausfüllen. Wir gingen gleich aus dem Arrestantenvorraum weg in den Parteienraum, wo wir die Meldung verfaßten.

Auf Befragen der Verhandlungsleiterin, was ich zu dem Vorfall, der sich im Arrestantenvorraum abgespielt haben soll, angeben kann, erkläre ich, daß ich von diesem Vorfall nichts weiß. Auf einen richtigen Schrei kann ich mich nicht erinnern; es herrschte damals ein reges Kommen und Gehen, da die Wachablöse stattfand.

Da ich mich nicht an einen Schrei erinnern kann, kann ich auch nicht die Frage beantworten, ob ich, als ich einen Schrei gehört habe, in den Arrestantenvorraum gelaufen bin. Ich glaube, daß ich mit der Meldung weiterhin beschäftigt war.

Dazu möchte ich angeben, daß Insp F und ich nicht im Wachzimmer Juchgasse, sondern im Wachzimmer Hintere Zollamtsstraße beschäftigt sind. Ob daher kommissariatsfremde Personen das Wachzimmer Juchgasse betreten haben, während Insp F und ich die Meldung im Parteienraum schrieben, ist zwar möglich, weiß ich aber nicht und wäre Sache des Wachhabenden.

Mir ist eigentlich nichts diesbezüglich aufgefallen, daß Kollegen vom Wachzimmer Juchgasse aus dem Parteienraum nach hinten in den Arrestantenvorraum gelaufen sind bzw daß es einen Tumult gegeben hat.

Die Meldung mußten wir dann dem Wachkommandanten abgeben, der sie mitunterschreibt.

Mir sind heute auch keine Personen mehr erinnerlich, die zum Festnahmezeitpunkt beim Beschwerdeführer oder um ihn herum gestanden sind.

 

Daß der Beschwerdeführer vor seiner Festnahme laut geschrien hat, ist mir erinnerlich. Was er damals an hatte, weiß ich heute nicht mehr.

Insp F und ich werden rund eine Stunde am Kommissariat Landstraße gewesen sein; anfangs machte ich die notwendigen Telefonate, während Insp F bereits mit der Verfassung der Anzeige begann. Dann setzte ich mich zu ihm und wir verfaßten gemeinsam die Anzeige. Auf den Vorhalt des Rechtsvertreters, daß der Beschwerdeführer angegeben hatte, im Arrestantenvorraum laut geschrien zu haben, gebe ich an, daß dies ebenso möglich ist wie daß er nicht geschrien hat; es war damals ziemlich viel los im Kommissariat. Ich kann mich trotz Vorhalts der Aussagen vom Eg, RevI Schn und GrInsp P (wonach der Beschwerdeführer im Arrestantenvorraum geschrien haben soll), ... an einen solchen Schrei nicht erinnern ...; ich kann mich jedoch an das Schreien des Beschwerdeführers am Festnahmeort erinnern."

3.2. Insp F gibt zeugenschaftlich einvernommen folgendes zu Protokoll:

"Wir sind damals von der Funkstelle dorthin beordert worden, als Unterstützung der Besatzung von C/1.

Als wir dorthin kamen, hat uns die Besatzung von C/1 schon erwartet; es waren auch mehrere Sektorenwägen zur Unterstützung dort.

Ob alle Kollegen in das Lokal hineingegangen sind, weiß ich nicht mehr, ich jedenfalls bin hineingegangen.

Der Einsatzgrund für C/1 war die Sperrstundenüberschreitung bzw dürfte die Lärmerregung in dem Lokal gewesen sein; vermutlich hat irgendeine Hauspartei angerufen.

C/1 hatte eine Festnahme. Die Gäste wurden von uns ersucht, das Lokal zu verlassen. Nach mehrmaliger Aufforderung sind die Gäste dem endlich nachgekommen.

Die Gäste, ca 50 Personen, haben sich dann in kleineren Gruppen vor dem Lokal versammelt.

Die Sektorenwägen sind Sondereinheiten, die zur Unterstützung angefordert werden.

Der Anlaß für den dortigen Einsatz dürfte der Anruf einer oder mehrerer Parteien gewesen sein, die sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlten. Zusätzlich war die - wie ich glaube ohnehin bis 04.00 Uhr verlängerte - Sperrstunde überschritten worden. Der Lokalbesitzer wurde bereits, bevor die Gäste das Lokal verlassen hatten, festgenommen.

Die Gäste standen dann auf der Straße und schrien teilweise, daß wir den Lokalbesitzer freilassen sollen.

Da bereits mehrere Hausparteien aus dem Fenster schauten und empört waren, forderten wir die Gäste vor dem Lokal auf, den Lärm einzustellen. Dem sind die meisten Gäste nachgekommen. Herr O, der unmittelbar neben mir stand, ist dieser Aufforderung, den Lärm einzustellen, nicht nachgekommen, obwohl ich diese Aufforderung mehrmals wiederholt habe.

Nachdem die meisten Gäste der Aufforderung, die auch von meinem Kollegen gestellt worden war, nämlich den Lärm einzustellen, nachgekommen waren, fiel mir speziell der Beschwerdeführer, der ca ein bis zwei Meter neben mir stand, auf, weil er provokanter Weise den Lärm nicht einstellte. Mir erschien sein Verhalten deswegen provokant, weil er eben nur ein bis zwei Meter entfernt von mir gestanden ist und die Aufforderung, den Lärm einzustellen, wahrgenommen haben muß und dennoch sinngemäß weiter geschrien hat, daß der Lokalbesitzer freigelassen werden soll.

 

Auf Vorhalt der Verhandlungsleiterin, daß der Beschwerdeführer sowie seine Freunde ausgesagt haben, ich hätte den Beschwerdeführer aufgefordert, von seinem Standort wegzugehen, gebe ich an, daß das nicht stimmt. Ich habe den Beschwerdeführer nicht aufgefordert, wegzugehen, sondern den Lärm einzustellen. Ich habe gesagt, er soll ruhig sein.

Meine Amtshandlung bezüglich dem Beschwerdeführer begann, als die anderen Gäste nach der mehrmaligen Aufforderung ruhig zu sein, merklich leiser wurden und nur der Beschwerdeführer für mich auf provokante Weise weitergeschrien hat. Da er meiner Aufforderung, ruhig zu sein, weiter nicht nachkam, ging ich auf ihn zu und mahnte ihn ab.

Obwohl ich ihn abmahnte, schien er mich justament nicht wahrnehmen zu wollen, sondern setzte das Schreien fort. Ich drohte ... ihm daraufhin im Falle der Fortsetzung des Schreiens eine Anzeigenerstattung wegen Lärmerregung an.

Obwohl ich nur vielleicht einen Meter von ihm entfernt stand und wir einander ins Gesicht sahen, schrie er weiter, wobei es im Prinzip immer wieder um die Freilassung des Lokalbesitzers ging. Ich weiß nicht mehr mit Sicherheit, wo der Beschwerdeführer damals gestanden ist, ich vermute aber, daß es links vom Lokaleingang war, wenn man mit Blickrichtung auf das Lokal schaut. Es haben sich zum Zeitpunkt der Amtshandlung noch mehrere Personen im Umkreis von Herrn O befunden, ob es Freunde von ihm waren, weiß ich nicht.

Da der Beschwerdeführe

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten