Eine im Zuge einer Festnahme notwendige Fesselung mit Handschellen stellt nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art3 MRK dar.
Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit