Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Der in einer Berufung gegen ein Überprüfungsverfahren (WRG) gestellte Antrag einer Partei, ihr den Bewilligungsbescheid zuzustellen, ist ein nicht zur Berufung gehörendes Begehren eigener Art. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Er... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;BauO Wr §129 Abs4 idF 1976/018;BauRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann, muss und darf sich nur mit den Berufungsan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;VStG §24;
Rechtssatz: Eine schriftliche Berufung gegen ein Straferkenntnis hat einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Das Fehlen eines solchen Antrages - eine dahingehende Erklärung vorausgesetzt - ist kein bloßer Formmangel, sondern ein unbehebbarer inhaltlicher Mangel, der die Unzulässigkeit der Berufung zur Folge hat. (Hinwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Verweist der erstinstanzliche Bescheid auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages; so ist das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen gem § 13 Abs 3 AVG 1950 zu werten. Die Zurückweisung einer derart unbegründeten Berufung entspricht dem Gesetz (Hinweis auf E 23.10.1986, 86/02/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Einer Berufung des Inhaltes: "Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass mittlerweile eine Rechtsperson in die Angelegenheit beigezogen wurde, bezüglich der oben angeführten Aktenzahl (ein Rechtsvertreter). Bei diesem befindet sich ebenso auch der Taxi-Ausweis. Hochachtungsvoll und vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis." Gegen die bescheid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Gem § 63 Abs 3 AVG hat die Berufung den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Der Berufungsantrag stellt einen wesentlichen sachlichen Bestandteil der Berufung dar. Anbringen, welche trotz des Hinweises in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis eines begründeten Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der Satz in der Berufung des Bf "Grundlage für diese Entscheidung des Kammervorstandes sind zwei Gutachten - Beilage B/1 + 2 vom 12.11.1985 und 17.3.1987 - des Ehrengerichtes - und Disziplinarausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder" enthält eine bloße Feststellung, aus der eine dem Bfr zuzurechnende Aussage über die Richtigkeit dieser Gutac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs3;ZustG §6;ZustG §7;
Rechtssatz: Durch die bloße Anordnung einer neuerlichen Zustellung der Ausfertigung eines Bescheides durch die erstinstanzliche Behörde und die erfolgte Zustellung dieser inhaltlich nicht geänderten Ausfertigung wird die nach § 6 ZustellG an die erste gültige Zustellung geknüpfte Rechtsfolge selbst dann nicht aufgehoben, wenn die ersti... mehr lesen...
Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;GdO Stmk 1967 §45 Abs1 idF 1986/087;
Rechtssatz: Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Ob eine Beschlussfassung des zuständigen Gemeindeorganes für die Beschwerdeerhebung vorliegt, ist für die Beschwerdelegitimation ohne Bedeutung. Es kommt auf das Innenverhältnis nicht... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3 Beachte Besprechung in:ÖffD 1988/6, S 27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0183/79 E 20. Jänner 1981 VwSlg 10343 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages dürfen nicht formalistisch ausgelegt werden; es genügt, wenn die Berufung erkennen lässt, was die Partei anstrebt und womit sie... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3 Beachte Besprechung in:ÖffD 1988/6, S 27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0428/67 E 29. Jänner 1968 RS 3 Stammrechtssatz Die Vorschrift des § 63 Abs 3 AVG hat den Sinn, daß einerseits das Berufungsbegehren und andererseits die
Begründung: hiefür ersichtlich sein müssen; keinesfalls sollte damit ein dem Geist des Allgemeinen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (vgl etwa die hg E vom 24. September 1987, 87/02/0100 und vom 19. Februar 1988, 88/18/0016) muss eine Berufung, um den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen, erkennen lassen, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt. Bei der Auslegung des Merkmales eines "begrün... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Dem Mangel des begründeten Berufungsantrages kann nach Ablauf der Berufungsfrist nicht mehr abgeholfen werden, weil eine zulässige Ergänzung des Berufungsvorbringens das Vorliegen einer innerhalb der Berufungsfrist wirksam erhobenen Berufung voraussetzt (Hinweis auf E 17.12.1985, 85/07/0327). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2858/54 E 14. Dezember 1956 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungswerber ist nicht verpflichtet, von vornherein alle Umstände anzuführen, aus denen er die Rechtzeitigkeit seiner Berufung ableitet (Hinweis E 11.12.1951, 1175/51, VwSlg 2367 A/1951). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/05/0114 E 11. Dezember 1984 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Auslegung des Merkmals eines "begründeten" Berufungsantrages soll kein strenger Maßstab angelegt werden, weil es sich um eine Vorschrift handelt, die sich auch an rechtskundige Parteien richtet; es genügt, dass die Berufung erkennen lässt, was die Partei anstrebt und wo... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL37165 Kanalabgabe Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;InteressentenbeiträgeG Slbg 1962 §1;
Rechtssatz: Läßt ein Schriftsatz mit genügender Deutlichkeit erkennen, daß sich der Einschreiter durch einen Bescheid beschwert erachtet und dessen Nachprüfung auf seine Rechtmäßigkeit begehrt, so ist dieser Schriftsatz als Ber... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1234/67 E 2. Oktober 1967 RS 3 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob ein Berufungsantrag begründet ist, ist nicht wesentlich, daß die
Begründung: stichhältig ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987170345.X04 Im RIS seit 26.02... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL37165 Kanalabgabe Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;InteressentenbeiträgeG Slbg 1962 §1;
Rechtssatz: Eine Eingabe, die erkennen läßt, daß sich der Einschreiter durch eine bestimmte Entscheidung in einer Verwaltungssache beschwert fühlt und deren Nachprüfung begehrt, ist als Berufung zu werten; da es auf den Inhalt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0067/78 E 15. Februar 1978 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufung ist nur dann gesetzmäßig erhoben worden, wenn sie einen Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung enthält. § 63 Abs 3 AVG 1950 darf im Geiste des Gesetzes nicht formalistisch ausgelegt werden; die Berufung muß aber wenigstens erkennen lassen, was die Partei anstrebt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die in einer Berufung abgegebene Erklärung "Ich fechte das Straferkenntnis in seinem gesamten Inhalt und Umfang nach an und bestreite die mir zur Last gelegten Delikte" entspricht angesichts des Fehlens einer
Begründung: nicht dem § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 1.2.1984, 83/03/0123). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1869/68 E 12. Dezember 1969 VwSlg 7697 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Wird der begründete Berufungsantrag erst nach Ablauf der Berufungsfrist nachgebracht, so ist die Berufung als verspätet zurückzuweisen (Hinweis E 31.5.1946, 0026/46, VwSlg 7 A/1946). Schlagworte Inhalt de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs3;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Werden zwar vor Erlassung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses, nicht jedoch in der Berufung selbst begründete Einwendungen erhoben, so ist die Berufung zurückzuweisen, da § 63 Abs 3 AVG ausdrücklich vorsieht, dass die BERUFUNG selbst einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten hat. Schlagworte Inhalt de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0123 E 1. Februar 1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt, selbst wenn die
Begründung: nicht als stichhältig anzusehen ist (Hinweis E 25.3.1983, 82/04/0154, E ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0327 E 17. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine Eingabe nicht einmal eine Andeutung darüber, worin die Unrichtigkeit des bekämpften Bescheides gelegen sein soll, dann fehlt es an einem begründeten Berufungsantrag; die Eingabe muss - ohne dass auf anderweitige Parteierklärungen zurückgegriffen werden darf - zumin... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Auch eine telegrafisch eingebrachte Berufung muss einen begründeten Berufungsantrag enthalten. (Hinweis auf E vom 12.1.1965, 0345/64, VwSlg 6544 A/1964) Schlagworte Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren telegraphische
Berufung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;VStG §51 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2059/63 E 29. Jänner 1964 RS 1 Stammrechtssatz Eine schriftliche Berufung muss nicht nur im allgemeinen Verwaltungsverfahren, sondern auch im Verwaltungsstrafverfahren einen begründeten Berufungsantrag enthalten (Hinweis E 9.4.1927, 573/26 VwSlg 14752 A/1927). European Ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muss aber aus einer Berufung doch eindeutig zu entnehmen sein, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt, das heißt, es muss aus der Berufung eindeutig erkennbar sein, aus welchen - wenn auch nicht stichhältigen - GRÜNDEN der angefochtene Bescheid bekämpf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0099 E 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Es handelt sich um einen inhaltlichen und daher nicht der Verbesserung zugänglichen Mangel, wenn in der Berufung eine
Begründung: fehlt, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis, dass schriftliche Berufungen zu begründen sind,... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1 impl;LAO Bgld 1963 §195;
Rechtssatz: Das Fehlen eines der inhaltlichen Bestandteile der Berufung stellt nach den Vorschriften des AVG - zum Unterschied von der Bgld LAO oder der BAO - keinen verbesserungsfähigen Formmangel, sondern einen inhaltlichen Fehler dar, der zur Z... mehr lesen...