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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §63 Abs3Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0183/79 E 20. Jänner 1981 VwSlg 10343 A/1981 RS 1Stammrechtssatz
Die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages dürfen nicht formalistisch ausgelegt werden; es genügt, wenn die Berufung erkennen lässt, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt (Hinweis E 28.6.1972, 242/72 und die dort angeführte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120172.X02Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022