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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Die in einer Berufung abgegebene Erklärung "Ich fechte das Straferkenntnis in seinem gesamten Inhalt und Umfang nach an und bestreite die mir zur Last gelegten Delikte" entspricht angesichts des Fehlens einer Begründung nicht dem § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 1.2.1984, 83/03/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180016.X02Im RIS seit
22.08.2006Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010