RS Vwgh 1988/2/19 88/18/0016

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Veröffentlicht am 19.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

Die in einer Berufung abgegebene Erklärung "Ich fechte das Straferkenntnis in seinem gesamten Inhalt und Umfang nach an und bestreite die mir zur Last gelegten Delikte" entspricht angesichts des Fehlens einer Begründung nicht dem § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 1.2.1984, 83/03/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180016.X02

Im RIS seit

22.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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