Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0035 E 21. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Dem Mangel des begründeten Berufungsantrages kann nach Ablauf der Berufungsfrist nicht mehr abgeholfen werden, weil eine zulässige Ergänzung des Berufungsvorbringens das Vorliegen einer innerhalb der Berufungsfrist wirksam erhobenen Berufung voraussetzt (Hinweis auf E ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs1 Satz2;AVG §63 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1244/80 E 27. Juni 1980 VwSlg 10187 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des § 412 Abs 1 zweiter Satz ASVG können im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Regelung die zu § 63 Abs 3 AVG in der Rechtsprechung entwickelten Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine als Berufung eingebrachte Eingabe die nach § 63 Abs 3 AVG erforderliche
Begründung: aufweist, lässt sich nicht losgelöst von dem im Verwaltungsrechtszug bekämpften Bescheid durch einen bloßen Vergleich mit Worten beantworten, die in einem anderen Fall vom VwGH für die Annahme des Vorliegens eines begründeten Berufungsantrages als a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen, dass im vorliegenden Beschwerdefall die Erklärung "das Rechtsmittel der Berufung gegen das Strafausmaß" zu erheben, nicht als Aussage gewertet wurde, die sich als
Begründung: im Sinne des § 63 Abs 3 AVG darstellen würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989040005.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0005 E 30. September 1986 RS 8 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Für die Beurteilung, ob ein Berufungsantrag begründet ist, ist nicht wesentlich, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §24;
Rechtssatz: Die Berufung: "Gegen das Straferkenntnis der BH Bregenz vom 28.10.1988, ... erhebe ich innert offener Frist Berufung. Das bezeichnete Straferkenntnis wird in seinem gesamten Umfang angefochten. Es ist rechtswidrig. Ich stelle die Anträge, meiner Berufung Folge zu geben und das Verwaltungss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen des Umfanges des Berufungsantrages European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987060054.X02 Im RIS seit 13.03.2006 Zuletzt aktualisiert am 14.08.2015 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ist aus den Berufungsausführungen nur zu entnehmen, dass der Berufungswerber von der Behörde erster Instanz Angaben und
Gründe: über seine Flucht gemacht hat und diese von der Behörde erster Instanz nicht als Fluchtgründe anerkannt worden sind, so ist daraus nicht ersichtlich, aus welchen Erwägungen die Parte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Grundsatz der materiellen Wahrheitsforschung und aus der behördlichen Manuduktionspflicht kann nicht abgeleitet werden, die Behörden wären bei Vorliegen gravierender Formmängel, wie dies bei Fehlen eines begründeten Berufungsantrages der Fall ist, verpflichtet, eine derartige mangelhafte Eingabe - im Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0784/68 E 9. Oktober 1969 VwSlg 7655 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Ein Berufungsantrag, mit dem von der Berufungsinstanz die Entscheidung ausschließlich in einer "Sache" begehrt wird, die nicht Gegenstand der Entscheidung der Unterinstanz war, stellt keinen zulässigen Berufungsantrag dar. Eine einen derartigen Antrag ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §359 Abs4;
Rechtssatz: Das Berufungsbegehren eines Nachbarn in einem Verfahren betreffend Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage auf "Erteilung eines Halte- und Parkverbotes ...." zielt auf die Anordnung einer straßenpolizeilichen Maßnahme ab. Da ein derartiges Begehren nicht Gegenstand des Abspruches der Beh ers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0005 E 30. September 1986 RS 8 Stammrechtssatz Ein begründeter Berufungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Für die Beurteilung, ob ein Berufungsantrag begründet ist, ist nicht wesentlich, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §24;
Rechtssatz: Ist eine Berufung in der "Ich-Form" abgefasst und mit der Unterschrift des Berufungswerbers versehen, dann besteht für die Berufungsbehörde keinerlei Veranlassung, dieses Schriftstück als vom Zentralbetriebsrat eingebracht und nicht dem Berufungswerber zurechenbar anzusehen; deshalb erübrigt sich auch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §24;
Rechtssatz: Eine unzulässige Berufung liegt dann vor, wenn ihr ein begründeter Berufungsantrag mangelt. Auf eine Bezeichnung des Rechtsmittels als "Einspruch" oder als "Berufung" kommt es hingegen in diesem Zusammenhang nicht an. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Behauptung, ein Mangel einer Rechtsmittelschrift im Sinne des § 63 Abs 3 AVG sei ein zu verbessernder Formmangel, ist unrichtig. Nur dann, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages enthielt, gilt das Fehlen eines solchen als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0229 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel einen begründeten Antrag enthält, ist entscheidend, ob aus ihm zumindest erkennbar ist, aus welchen - wenn auch vielleicht nicht stichhältigen - Gründen der Bescheid bekämpft wird. Was § 63 Abs 3 AVG 1950 will, ist, dass die Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs1 lite;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §51 Abs1 impl;
Rechtssatz: Es besteht kein Grund für die Zurückweisung einer Berufung als unzulässig, wenn der angefochtene (die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung aussprechende) Bescheid mit Zahl und Datum richtig bezeichnet wurde, jedoch - infolge der ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0229 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel einen begründeten Antrag enthält, ist entscheidend, ob aus ihm zumindest erkennbar ist, aus welchen - wenn auch vielleicht nicht stichhältigen - Gründen der Bescheid bekämpft wird. Was § 63 Abs 3 AVG 1950 will, ist, dass die Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0946/65 E 2. März 1966 VwSlg 6877 A/1966 RS 2 Stammrechtssatz Eine Eingabe kann nur dann als Berufung im Sinne des § 63 AVG 1950 angesehen werden, wenn ihr zunächst entnommen werden kann, daß der bezeichnete Bescheid angefochten wird, das heißt, daß die Partei des Verwaltungsverfahrens mit der Erledigung der erkennenden Behörde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis in der Berufung auf das bisherige Vorbringen der Partei im erstinstanzlichen Verfahren stellt keinen begründeten Berufungsantrag dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988010341.X02 Im RIS seit 05.09.2006 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0229 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmittel einen begründeten Antrag enthält, ist entscheidend, ob aus ihm zumindest erkennbar ist, aus welchen - wenn auch vielleicht nicht stichhältigen - Gründen der Bescheid bekämpft wird. Was § 63 Abs 3 AVG 1950 will, ist, dass die Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Eine bloße "Berufung wegen Rechtswidrigkeit" ohne eine weitere Ausführung entspricht nicht dem Mindesterfordernis des § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 27.6.1980, 1244/80, 10.9.1982, 81/08/0057, 11.2.1984, 83/03/0123, 19.2.1988, 88/18/0016). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine formalistische Auslegung der Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages den Verwaltungsverfahrensgesetzen fremd, doch muss eine Berufung, um den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der vom Gesetz geforderte Inhalt einer Berufung (begründeter Berufungsantrag) kann nicht durch einen bloßen Hinweis auf ein anderes, in den Akten befindliches Schriftstück substituiert werden, wenn aus diesem Schriftstück nicht ohne weiteres erkennbar ist, womit der Berufungswerber seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. ... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;GdO NÖ 1973 §61 Abs1;
Rechtssatz: Ein begründeter Vorstellungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0345 E 26. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Eine Eingabe, die erkennen läßt, daß sich der Einschreiter durch eine bestimmte Entscheidung in einer Verwaltungssache beschwert fühlt und deren Nachprüfung begehrt, ist als Berufung zu werten; da es auf den Inhalt der Eingabe ankommt, ist eine ausdrückliche Bezeichnung der Eing... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Eine Eingabe mit dem Wortlaut "Ich möchte ihnen mitteilen, dass ich heute mit der Sozialversicherungsanstalt Wien eine Ratenvereinbarung getroffen habe, ich werde die Vereinbarung genauest einhalten, mit freundlichen Grüßen" ist nicht als Rechtsmittel, das die Sachentscheidung der Oberbehörde herbeiführen will, und damit nicht als Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0139 E 22. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Auch eine telegrafisch eingebrachte Berufung muss einen begründeten Berufungsantrag enthalten. (Hinweis auf E vom 12.1.1965, 0345/64, VwSlg 6544 A/1964) Schlagworte Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren tele... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0185 E 21. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muss aber aus einer Berufung doch eindeutig zu entnehmen sein, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt, das heißt, es muss aus der Berufung eindeutig erkennbar sein, aus welchen - ... mehr lesen...