Index
L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Das Fehlen eines der inhaltlichen Bestandteile der Berufung stellt nach den Vorschriften des AVG - zum Unterschied von der Bgld LAO oder der BAO - keinen verbesserungsfähigen Formmangel, sondern einen inhaltlichen Fehler dar, der zur Zurückweisung führen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170082.X03Im RIS seit
18.12.1987Zuletzt aktualisiert am
28.01.2015