RS Vwgh 1988/9/20 84/07/0218

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;
WRG 1959 §121;

Rechtssatz

Der in einer Berufung gegen ein Überprüfungsverfahren (WRG) gestellte Antrag einer Partei, ihr den Bewilligungsbescheid zuzustellen, ist ein nicht zur Berufung gehörendes Begehren eigener Art.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984070218.X02

Im RIS seit

08.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten