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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Der in einer Berufung gegen ein Überprüfungsverfahren (WRG) gestellte Antrag einer Partei, ihr den Bewilligungsbescheid zuzustellen, ist ein nicht zur Berufung gehörendes Begehren eigener Art.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984070218.X02Im RIS seit
08.11.2004Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013