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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Verweist der erstinstanzliche Bescheid auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages; so ist das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen gem § 13 Abs 3 AVG 1950 zu werten. Die Zurückweisung einer derart unbegründeten Berufung entspricht dem Gesetz (Hinweis auf E 23.10.1986, 86/02/0099).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten RechtsmittelantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020025.X01Im RIS seit
06.09.2006