Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 21.02.2007 von 09.05 Uhr bis 09.50 Uhr von G kommend auf der L bis zur PI L, den PKW mit einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0, 33 mg/l (festgestellt 1 Stunde 20 Minuten nach dem Lenken) gelenkt, obwohl das Lenken von Kraftfahrzeug nur erlaubt ist, wenn der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt. Er habe dadurch die Rechtsvorschriften des § 37 a iVm § 14 Abs 8 FSG v... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 8 StVO hat ein bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabender Arzt eine Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes vorzunehmen, wenn eine Person dies verlangt und angibt, bei ihr habe eine Untersuchung nach Abs 2 eine Alkoholbeeinträchtigung ergeben. Der Arzt hat die Blutprobe der nächstgelegenen Polizei oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu übermitteln und dieser Namen, Geburtsdatum und Adresse des Probanden, sowie den Ze... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als Obmann des Vereines Verein gegen T am 05. November 2005 von 09.30 bis 15.00 Uhr in G, im Jagdgebiet G, Katastralgemeinde S, eine allgemein zugängliche Versammlung veranstaltet, wobei Sie es unterlassen haben dies wenigstens 24 Stunden vor der Abhaltung unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der Versammlung der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Weiz) schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hätte spä... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Veranstalter im Sinne des § 2 VersammlungsG ist derjenige anzusehen, der die Versammlung einberuft, also zu ihr einlädt bzw sie organisiert (Einberufer, Organisator, Initiator, Planer). Er ist jener, der in den potentiellen Teilnehmern den Willen zum Sich Versammeln hervorrufen will und zwar regelmäßig in Form einer Einladung (durch Plakate, persönliche Anschreiben, Aufrufe in Zeitschriften, Internet etc). Bloß geringfügige Unterstützungshandlungen bei der Organisation und ... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 8. September 2005 bringt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, dass die einschreitenden Beamten der Polizeiinspektion F das Vorliegen einer Gefahr im Sinne des § 38a Abs 1 SPG richtig bewertet hätten. Der geschiedene Ehemann habe am 24. Juli 2005 eine schwere Körperverletzung und damit einen gefährlichen Angriff gemäß § 16 Abs 2 SPG begangen (Nasenbeinbruch, schmerzhafte Beeinträchtigung des Gehörs). Das Bezirksgericht F habe gegen C F eine einstweilige Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 38 a Abs 6 SPG ist die Anordnung eines Betretungsverbotes der Sicherheitsbehörde unverzüglich bekannt zu geben und von dieser binnen 48 Stunden zu überprüfen. Da die Aufhebung des Betretungsverbotes durch die Sicherheitsbehörde im Sinne des Art 8 EMRK in die Privatsphäre der gefährdeten Person eingreift, kann diese Person nach § 88 Abs 2 SPG dagegen Beschwerde erheben. Der Umstand, dass die Beschwerdeführerin die Strafanzeige gegen ihren Ex-Gatten wegen Körperverletzung... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe bezüglich des Tatortes: Gemeinde S, W, eine Fleckviehkalbin, geb. 20.07.2003, mit der Ohrmarkennummer AT, im Zeitraum 09.11.2004 bis 10.02.2005 im Freien gehalten. Während des angeführten Zeitraumes sei das Tier vor widrigen Witterungsbedingungen nicht geschützt worden, zumal es Anfang Februar trotz tiefwinterlicher Verhältnisse (bis 50 cm Schnee und Temperaturen bis -20 Grad Celsius) auf der Wei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber wurde zum Einen wegen einer Übertretung nach § 19 TierschutzG bestraft, da er eine Fleckviehkalbin bei tiefwinterlichen Verhältnissen auf der Weide gehalten hatte, ohne das außerhalb einer Unterkunft gehaltene Tier vor den widrigen Witterungsbedingungen zu schützen. So hätte diese Haltung die Errichtung eines überdachten Witterungsschutzes mit trockener eingestreuter Liegefläche auf der Weide erfordert (Sachverständigengutachten). Zum Anderen wurde auch eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs.4 erster Satz StVO 1960, BGBl. Nr. 159 idF BGBl.I Nr. 92/1998, haben, wenn vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" angebracht ist, sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Gemäß § 19 Abs.7 StVO 1960 idgF darf, wer keinen Vorrang hat (der Wartepflichtige), durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang (die Vorrangberechtigten) weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 14.09.2004 um 16.33 Uhr Tatort: Gemeinde Schönberg im Stubaital, auf der Stubaitalstraße B 183, bei km 96.850, in Fahrtrichtung Ortszentrum Schönberg Fahrzeug: Einspuriges Motorrad, XY 1. Sie haben die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 45 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.? De... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine dokumentierte Nachfahrdauer von nur 3 Sekunden trägt den Verdacht einer Übertretung iSd § 18 Abs.1 StVO nicht, weil das Vorderfahrzeug plötzlich umgespurt haben könnte. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 13.10.2004, Zl VK-13756-2004, wurde dem Berufungswerber nachstehend folgender Sachverhalt vorgeworfen: "Tatzeit: 04.02.2004 von 18.04 bis 18.21 Uhr Tatort: Innsbruck, XY Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben als Lenker des genannten KFZ in der dortigen durch das Vorschriftszeichen gem. § 52 Z 13 lit d und lit e StVO gekennzeichneten abgabenpflichtigen Kurzparkzone lt VO der Stadt Innsbruck vom 26.06.1997, Zl I-74/1997, d... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft G, im Folgenden kurz belangte Behörde, legte dem nunmehrigen Berufungswerber im Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses nachstehende Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz 1975 bzw. die Lebensmittelhygieneverordnung 1998 sowie die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 zur Last: Tatzeit: 05.02.2003, 11.45 Uhr Tatort: S Ihre Funktion: Handelsrechtliche(r) Geschäftsführer(in) und daher als gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher 1. Übertretung Sie sind in Ihrer... mehr lesen...
Rechtssatz: Da Abschnitt I des Anhanges zur LebensmittelhygieneV in Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, in Z 4 lediglich "Mittel zum Händewaschen" vorsieht, kann nicht davon gesprochen werden, dass diese Verordnung in Lebensmittelunternehmen das Vorhandensein einer flüssigen Seife verlangt und eine Trockenseife generell als unzulässig erachtet. Eine solche Vorschrift findet sich auch nicht in anderen Bestimmungen über die Lebensmittelhygiene im Bereiche des Handwas... mehr lesen...
Der Berufungswerber (Bw) ist unbestrittenermaßen persönlich haftender Gesellschafter der A-KEG mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Brigittenau, erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 20. Bezirk, nach Anhörung des Bw und des Hauptzollamtes Wien, Team KIAB, das Strafe... mehr lesen...
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine illegal beschäftigte Person dann, wenn ein uniformierter Polizist das Lokal betritt, nicht unbedingt ungeniert ihren Tätigkeiten weiterhin nachgehen wird, sondern z.B. versuchen wird, sich einer Kontrolle durch Flucht zu entziehen oder sich z.B. als Gast auszugeben. Auch verkennt der Bw, dass es zur Feststellung eines entscheidungsrelevanten Sachverhaltes keineswegs notwendigerweise der länger andauernden Beobachtung durc... mehr lesen...
Die Berufungswerberin (Bw) ist unbestrittenermaßen ? alleinige ? handelsrechtliche Geschäftsführerin der D-GmbH mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, nach Anhörung der Bw das Straferkenntnis vom 22.3.2004, mit welchem die Bw schuldig erkan... mehr lesen...
Rechtssatz: Gerade in einem Fall, in welchem eine Ausländerin bei Beginn einer Lokalkontrolle von einem Sicherheitswachebeamten hinter der Theke stehend wahrgenommen wird, diese und auch der im Lokal anwesende Verantwortliche eine Tätigkeit aber bestreiten, wäre es wohl erforderlich und zielführend gewesen, wenn eine ?Umfeldbefragung" vorgenommen worden wäre, d.h. dass sonstige im Lokal anwesende Personen befragt würden, wer denn im Lokal die Bestellungen aufnimmt, die Getränke serviert un... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 09. Jänner 2003 wurde vorgebracht, dass der Beschwerdeführer im Zuge einer Amtshandlung der Einsatzgruppe S am 09. Dezember 2002 bei der Festnahme am Daumen verletzt worden sei. Der Beschwerdeführer habe keinen Anlass gegeben, dass man gegen ihn gewaltsam vorgehe, zumal er aufgrund der Aufforderung, er möge sich in das Polizeifahrzeug begeben, nachgekommen wäre und somit freiwillig in das Streifenfahrzeug gestiegen wäre. Des Weiteren sei auch die Anfertigung eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt es zu Verletzungen während der Polizeihaft, hat der Staat nachzuweisen, dass diese nicht durch die Polizei zufügt wurden. (EGMR 4.12.1995, Ribitsch, EuGRZ 1996, m504). Dies ist auch für eine Festnahme anwendbar, wobei bereits die von einem Sicherheitswachebeamten ausgesprochene Aufforderung, zum Funkstreifenwagen mitzukommen, als Festnahme zu werten ist (VfGH 23.6.1976, Slg 7829). Der bei einer Suchtgiftkontrolle ohne Widerstand zum Streifenfahrzeug mitgehende Beschwerde... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine 4 cm lange und zu nähende Verletzung an der Unterlippe in Verbindung mit einer Freilegung des Kieferknochens kann aus medizinischer Sicht zur Beatmungsunfähigkeit des Alkomaten führen. Schlagworte Beweiswürdigung mehr lesen...
Auf Grund des von der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf Grundlage der in Anwesenheit des Berufungswerbers am 3.7.2002 vorgenommenen öffentlichen, mündlichen Verhandlung, ergeben sich folgende Feststellungen: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 9.5.2001 war über Herrn H F als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-E GmbH. mit dem Sitz in K auf Rechtsgrundlage... mehr lesen...
Rechtssatz: Scheidet der Geschäftsführer oder Pächter aus, darf das Gewerbe ohne Bestellung eines neuen Geschäftsführers oder Pächters gemäß § 9 Abs 2 GewO längstens während sechs Monate weiter ausgeübt werden. Eine weitere Ausübung des Gewerbes ist (bei Bestreitung) nicht schon dadurch erwiesen, dass die Gewerbeberechtigung nicht zurückgelegt wird. Da der Berufungswerber und handelsrechtliche Geschäftsführer dem UVS durch die Vorlage von Bilanzen glaubhaft gemacht hatte, dass die Gesellsc... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die Verkehrsfehlergrenze ist aus vielen Gründen u.a. wegen geänderter Rechtslage im Sinne der 19. StVO-Novelle zu berücksichtigen. mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe 1. am 10.1.2001 gegen 07.28 Uhr als Lenker des auf die Firma W GesmbH & Co KG zugelassenen Busses, Kennzeichen, diesen auf der L 341, Höhe des Hauses H, in Richtung B gelenkt und hätte Schüler unmittelbar hinter der Windschutzscheibe auf dem Armaturenbrett sitzend befördert, weshalb deren Sicherheit bei einem starken Abbremsmanöver gefährdet gewesen wäre und 2. hätte er Schüler befördert, obwoh... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 106 Abs 1 erster Satz KFG ist, dass bei der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern "deren Sicherheit nicht gewährleistet ist". Befinden sich Schulkinder direkt hinter der Windschutzscheibe eines Schulbusses, ist deren Sicherheit bei einem starken Abbremsmanöver unabhängig davon gefährdet, ob sie stehend oder auf dem Armaturenbrett sitzend befördert wurden. Daher kann der UVS den Tatvorhalt nach § 106 A... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 8.10.2000 um 02.30 Uhr ein Bordell ohne behördliche Bewilligung betrieben. Wegen dieser Übertretung des § 4 Abs 1 iVm § 15 Abs 1 lit d des Stmk. ProstG wurde über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,-- (? 726,73) verhängt. In seiner dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte der Beschuldigte ein, er habe am 8.10.2000 in der genannten Lokalität kein Bordell betrieben. Er habe damals auf die berei... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Anbahnung der Prostitution nach § 2 Abs 2 Stmk ProstG (ein Erkennenlassen, die Prostitution ausüben zu wollen) liegt nicht schon dann vor, wenn ein Mädchen in einem Lokal einem Gast eine Tanzdarbietung gegen Entgelt anbietet, auch wenn es sich um einen Tabledance mit leichter Bekleidung oder eine Stripteasevorführung handelt. Daher kann ein "zwielichtiges" Lokal nicht bereits wegen eines solchen Angebotes als bordellähnliche Einrichtung (in dem die Prostitution angebahnt w... mehr lesen...
Laut dem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz hat der Beschuldigte folgende Tat zu verantworten: Sie haben am --- um (von-bis) --- in --- als verantwortliche Person der Peep-Show K L, vorsätzlich anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung bzw. den Versuch der Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert durch die verbotene Überlassung von Teilen (Solokabinen) der Betriebsräumlichkeiten der genannten Peep-Show zur Ausübung der Prostitution entgegen dem Verbot des § 3 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Geschäftsführer des Betriebes einer Peepshow schafft vorsätzlich Gelegenheit, die Prostitution außerhalb behördlich bewilligter Bordelle auszuüben, wenn im Lokal Solokabinen vorhanden sind, in denen die Plexiglasscheibe (=Trennwand zwischen Tänzerin und Gast) nach Entfernen der Befestigungsschrauben ohne großen Aufwand nach oben geschoben werden kann, sodass eine 35 x 70 cm große Öffnung entsteht, und dies der Tänzerin die Möglichkeit gibt, mit dem Gast körperlichen Kontakt... mehr lesen...