RS UVS Oberösterreich 2005/04/06 VwSen-160361/6/Br/Wü

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine dokumentierte Nachfahrdauer von nur 3 Sekunden trägt den Verdacht einer Übertretung iSd § 18 Abs.1 StVO nicht, weil das Vorderfahrzeug plötzlich umgespurt haben könnte.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten