Sachverhalt: Mit Eingabe vom 02.04.2008 stellte Herr M P den Antrag auf Dauerbewilligung für die Abhaltung von Reptilien-, Amphibien-, Spinnen und Insektenausstellungen. Am 20.05.2008 teilte der Bürgermeister der Stadt Graz Herrn P mit, dass dieser Antrag mangelhaft belegt sei und wurde er in einem aufgefordert nachfolgende Unterlagen nachzureichen: 1. Datum der ersten Ausstellung 2. Auflistung aller mitgeführten Tiere nach Art und Anzahl 3. Beschreibung der Tierhaltung 4. Art der Verwendu... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs 2 TSchG muss der Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für Ausstellungen von Tieren mindestens vier Wochen vor dem Tag der geplanten Veranstaltung bei der Behörde einlangen und hat eine Auflistung aller mitgeführten Tiere zu enthalten und die Haltung der Tiere sowie die Art ihrer Verwendung darzulegen. Diese Bestimmung, die ohne Unterschied für Einzelbewilligungen und Dauerbewilligungen gilt, verlangt somit nicht, dass im Antrag auf eine Dauerbewilligung das Dat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat mit Schriftsatz vom 14.05.2008 folgende Maßnahmenbeschwerde gemäß Art 129a Abs 1 B-VG gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt eingebracht, wobei als belangte Behörde ausdrücklich das Landespolizeikommando Tirol angeführt wurde: ?Wir geben bekannt, dass ich die Rechtsanwälte Dr. A. T. und Dr. A. S. in W., mit unserer ständigen rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt haben. Wir ersuchen um Kenntnisnahme der Bevollmächti... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegen eine nach der Gewerbeordnung erfolgten Überprüfung hat die Beschwerdeführerin eine Maßnahmenbeschwerde ergriffen, wobei sie zunächst das Landespolizeikommando als belangte Behörde bezeichnete. In der Gegenschrift führte die Bundespolizeidirektion aus, die Überprüfung sei nach der Gewerbeordnung erfolgt und belangte Behörde sei in diesen Fällen nach dem Innsbrucker Stadtrecht die Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck. Darauf wurde die Beschwerdeführerin hingewiesen und zur V... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 30.01./13.02.2008 hat Herr A. K. bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck den Antrag auf Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schlosserei im Standort XY in Tirol gestellt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 21.08.2008, Zl 3.1-1585/03-B-7, wurde der Antrag des Herrn A. K. vom 30.01./13.02.2008 auf Erteilung der Betriebsanlagengenehmigung gemäß § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen (Spruchpunkt I.). Begründend ... mehr lesen...
Einleitend wird auf das Berufungserkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 30.10.2006, Zl uvs-2006/16/2937-1 verwiesen. In dieser Entscheidung wurde der Berufung des Friedrich Heim gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 03.10.2006, Zl U-2765/12-06 insofern Folge gegeben, als die gesamte Angelegenheit hinsichtlich Spruchabschnitt I (Versagung der abfallrechtlichen Genehmigung und der naturschutzrechtlichen Bewilligung) gemäß § 62 Abs 2 AVG zur Durchführun... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid wies der Bürgermeister der Stadt Graz das Ansuchen der Frau B H um gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung der gastgewerblichen Betriebsanlage auf dem Standort G VI, J 8, unter Verweis auf § 13 Abs 3 AVG und § 353 GewO 1994 deshalb zurück, weil die Berufungswerberin dem Auftrag im Schreiben vom 30.05.2007, die noch fehlenden erforderlichen Projektunterlagen (schalltechnisches Projekt) der Bau- und Anlagenbehörde, Betriebsanlagenreferat, vorzulegen, nicht inn... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterlagen, mit dem ein Ansuchen bewilligungsfähig gemacht werden soll - im konkreten Fall die angeordnete Vorlage eines "schalltechnischen Projektes" -, gehören nicht zu jenen Beilagen, die dem Ansuchen nach § 353 GewO anzuschließen sind von der Gewerbebehörde im Rahmen eines Mängelbehebungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG nachgefordert werden können. Die Berufungswerberin hatte um gewerbebehördliche Genehmigung einer erheblichen Verlängerung der Öffnungszeiten beim Betrieb eine... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21.09.2007, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol per Telefax eingelangt am 24.09.2007, hat die Antragstellerin die Nachprüfung der angeblich von der Antragsgegnerin vorgenommenen Ausschreibung betreffend die Sanierung und Erweiterung des Alpenbades L. beantragt und gleichzeitig einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gestellt. Im Schriftsatz vom 21.09.2007 wird ausgeführt wie folgt: I. Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens Die Ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind schriftliche und mündliche Anbringen grundsätzlich in deutscher Sprache zu formulieren; ebenso wie bei unzulässigen kann auch bei fremdsprachigen Eingaben von der Behörde nach § 13 Abs 3 AVG vorgegangen werden (VwGH 23.02.2000, 2000/12/0026). Nichts anderes kann auch für Anbringen gelten, die in wesentlichen Teilen (Auszüge aus EGMR-Urteilen in englischer Sprache, die sich über 14 Seiten erstrecken) nicht in deutsc... mehr lesen...
Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben es als Betriebsinhaber zu verantworten, dass am 17.5.2006 in Ihrem Betrieb in Wien, A-straße, in welchem Schnäpse ausgeschenkt werden, 4 Schnapsgläser 3 Whiskeygläser zum entgeltlichen Ausschank von Getränken an Gäste bereitgehalten wurden, die keine Füllstriche aufwiesen, obwohl die Gläser Füllstriche hätten aufweisen müssen. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 63 iVm... mehr lesen...
Beachte VwGH 25.02.2005, 2004/05/0115 Rechtssatz: Die Rechtsvorschrift des § 13 Abs 3 AVG dient dem Schutz der Parteien vor Rechtsnachteilen, die ihnen aus Anbringen entstehen können, die aus Unkenntnis der Rechtslage oder infolge eines Versehens mangelhaft sind. Im gegenständlichen Fall wurde die Berufung gegen das Straferkenntnis von einem deutschen Rechtsanwalt, somit von einer rechtskundigen Person, verfasst, so dass davon auszugehen ist, dass diesem Rechtsvertreter die Bestimmun... mehr lesen...
Beachte VwGH vom 25.02.2005, Zl 2004/05/0115 Rechtssatz: Die Rechtsvorschrift des § 13 Abs 3 AVG dient dem Schutz der Parteien vor Rechtsnachteilen, die ihnen aus Anbringen entstehen können, die aus Unkenntnis der Rechtslage oder infolge eines Versehens mangelhaft sind. Im gegenständlichen Fall wurde die Berufung gegen das Straferkenntnis von einem inländischen Rechtsanwalt, somit von einer rechtskundigen Person verfasst, der die Bestimmung des § 63 Abs 3 AVG bekannt ist. Nach Ansich... mehr lesen...
Den Vorakten ist Folgendes zu entnehmen: Mit den am 16.12.1996 ursprünglich beim Landesvergabeamt eingelangten Anträgen begehrt die A. B. M., 1. M. Bau GesmbH, XY, 2. Ing.H. B. Bau GesmbH, XY, im Folgenden kurz als Antragstellerin bezeichnet, durch ihre ausgewiesenen Vertreter Dr. H. Z., Dr. G. P., Dr. H. M., Rechtsanwälte, XY, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit der Stadtgemeinde H. i. T./Stadtwerke H. i. T. GmbH, XY, für die Dauer eines Monats untersagt wird, beim Bauvor... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Behörde Zweifel an der Vertretungsbefugnis einer Person, welche für einen Dritten gegen eine Strafverfügung Einspruch erhob, so hat die Behörde unter Anwendung des § 13 Abs 3 AVG diesen von Amts wegen zur Beibringung einer Vollmacht oder den Dritten zur Unterfertigung des Einspruches aufzufordern. Unterlässt sie dies, belastet sie ihre Entscheidung mit Rechtswidrigkeit. (Aufhebung des Bescheides) Schlagworte Vollmacht, Bevollmächtigung, Zweifel am Bestehen einer Vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Wir der Einspruch gegen eine Strafverfügung nicht vom Beschuldigten erhoben, so ist davon auszugehen, dass der Einsprecher als Bevollmächtigter eingeschritten ist. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Gemäß § 10 Abs. 2 AVG richten sich Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis nach den Bestimmungen der Vollmacht; hierüber auftauchende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen. Di... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Führerscheingesetz ergibt sich nicht, dass bereits mit dem Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung ein ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung des Antragstellers vorzulegen ist. Der § 8 Abs 1 FSG bestimmt lediglich, dass der Antragsteller der Behörde ein solches ärztliches Gutachten vor derErteilung einer Lenkberechtigung vorzulegen hat. Da somit im gegenständlichen Fall kein Mangel des Antrages auf Erteilung der Lenkberechtigung vorliegt, durfte dieser ... mehr lesen...
Rechtssatz: Lässt eine Berufung mit dem Inhalt ?Ich, A N erhebe Einspruch gegen die Straferkenntnis Zahl: X" nicht erkennen, worin der Berufungswerber die Unrichtigkeit der von ihm bekämpften Entscheidung sieht und machte dieser auch von der ihm eingeräumten Möglichkeit, den Mangel zu beheben, keinen Gebrauch, so ist die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Begründeter Berufungsantrag, Verbesserungsauftrag, Berufungsgrund, Berufungsschriftsatz, Berufungsinhalt mehr lesen...
Rechtssatz: Den Rechtsvertreter trifft an der falschen Einbringung des ?Verbesserungsschriftsatzes" (bei der Erstbehörde und nicht beim Unabhängigen Verwaltungssenat) und der damit verbundenen Fristversäumung kein minderer Grad des Versehens, weil von einem Rechtsanwalt Kenntnis darüber verlangt werden kann, dass einem auf § 13 Abs. 3 AVG gestützten Verbesserungsauftrag bei der Behörde zu entsprechen ist, von der der Verbesserungsauftrag aufgetragen worden ist. Schlagworte Verbesserun... mehr lesen...
Gemäß § 52 a Abs 1 VStG können der Berufung nicht oder nicht mehr unterliegende Bescheide, durch die das Gesetz zum Nachteil des Bestraften offenkundig verletzt worden ist, sowohl von der Behörde als auch in Ausübung des Aufsichtsrechtes von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde von Amts wegen aufgehoben oder abgeändert werden. § 68 Abs 7 AVG gilt sinngemäß. Über den Berufungswerber wurden mit Straferkenntnis der BPD Wien vom 16.6.2004 wegen zweier Übertretungen der Straßenverkehr... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelwerber ist bis zur Zustellung eines ihm von der Erst- oder von der Berufungsbehörde erteilten Auftrags zum Nachtrag eines begründeten Berufungsantrags berechtigt, auch den Nachtrag bei der für die Einbringung der Berufung zuständigen Erstbehörde vorzunehmen, welche hierüber entweder innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung - durch Berufungsvorentscheidung nach § 64a AVG - selbst zu entscheiden oder (auch) den Nachtrag der Berufungsbehör... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Wahrnehmung eines gegenüber der nicht unzuständigen Erstbehörde bereits beseitigten Mangels als maßgeblicher Grund für die Zurückweisung einer Berufung durch die Berufungsbehörde ist ein offenkundiger Mangel im Sinne des § 52a Abs 1 VStG selbst dann, wenn die Berufungsbehörde davon (mangels Verständigung durch die Verfahrensparteien) keinerlei Kenntnis haben sollte. Der Berufungsbescheid vom 18.8.2004 war daher in Anwendung des § 52a Abs 1 VStG zu beheben. mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Es steht fest, dass der Prokurist, der die Berufung - zweifellos - für die Vertreter-Gesellschaft eingebracht hat, weder berufsmäßig gewillkürter Vertreter noch Organvertreter dieser Gesellschaft ist. Die daher für sein Einschreiten erforderliche (bestimmte) Vollmachterklärung war weder der Berufung angeschlossen noch wurde sie nach Ausweis des erstinstanzlichen Aktes im zugrunde liegenden Verfahren vorgelegt bzw. dort mün... mehr lesen...
Dem vorliegenden Verwaltungsstrafverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit einer Anzeige der Parkraumüberwachung der Stadt Lienz an die Bezirkshauptmannschaft Lienz wurde dem Lenker des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen XY (D) zur Last gelegt, er habe das genannte Fahrzeug am 28.08.2003 von 17.40 Uhr bis 18.15 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Lienz geparkt, ohne das Fahrzeug während der Dauer der Aufstellung mit einem gültigen Parkschein/Parkwertschein v... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 27. Mai 2003 wurde Nachfolgendes vorgebracht: Die Einschreiterin hat im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Peter ob Judenburg auf Grundstück GB R eine Werbetafel aufgestellt. Per 6.5.2002 brachte die Einschreiterin diesbezüglich eine Bauanzeige bei der belangten Behörde als zuständiger Baubehörde I. Instanz ein. Da innerhalb der 8-Wochen-Frist des § 33 Stmk.BauG kein Untersagungsbescheid erlassen wurde, gilt die Aufstellung der Werbetafel der Einschreiterin gem.§ 33... mehr lesen...
Rechtssatz: § 33 Abs 4 Z 1 Stmk BauG, wonach die Baubehörden ein angezeigtes Vorhaben im Falle mangelhafter oder an einem sonstigen Formgebrechen leidender Unterlagen binnen 8 Wochen mit schriftlichem Bescheid zu untersagen haben, ist von der Bestimmung des § 13 Abs 3 AVG abgewichen, wonach im Falle des Vorliegens von Mängeln schriftlicher Anbringen die Behörde unverzüglich deren Behebung zu veranlassen hat und dem Einschreiter die Behebung des Mangels mit der Wirkung auftragen kann, dass ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird das Wort ?Einspruch" mit Datum und Unterschrift ohne weitere Ausführungen auf dem Straferkenntnis vermerkt und an die Erstbehörde zurückgefaxt, entspricht dies nicht dem Mindesterfordernis einer Berufung nach § 63 Abs. 3 AVG. Kommt der Beschuldigte einem insofern erteilten Verbesserungsauftrag zur Mängelbehebung innerhalb einer angemessen gesetzten Frist nicht nach ? wie gegenständlich der Fall - ist die Berufung mangels Vorliegen gesetzlicher Voraussetzungen zurückzuweise... mehr lesen...
Mit Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 17. Jänner 2003, GZ.: 11.0-6-03, wurde eine Beschwerde gemäß § 67a Abs 1 und 2 AVG über eine Amtshandlung am 11. Jänner 2002 gegen einen Beamten des Gendarmeriepostens Mürzzuschlag eingebracht. Am 10. März 2003 legte die Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag mit Schreiben vom 05. März 2003 die Niederschrift vom 17. Jänner 2002 (richtig wohl: 2003) vor, wobei Ablichtungen von Niederschriften über die Einvernahme von Zeugen beigesch... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs 2 AVG sind Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt schriftlich einzubringen, da sie nach § 67c Abs 1 AVG an eine sechswöchige Frist gebunden sind. Mündliche Anbringen werden durch ihre niederschriftliche Protokollierung (§ 14 AVG) nicht zu schriftlichen Anbringen (VwSlg 3657A/1955). Da eine Verbesserung im Sinne des § 13 Abs 3 AVG nur bei schriftlichen Anbringen möglich ist, kann eine mündlich eingebrachte und niederschrift... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verantwortung des Berufungswerbers vermag der Oö. Verwaltungssenat nicht entgegen zu treten. Das Vorbringen, es hätte die Strafbehörde die Anführung des Vornamens "Gudrun" (statt richtig: Ulrich) im Einspruch vom 29. Oktober 2001 unschwer als offenbar versehentlich erkennen müssen, weil alle anderen Parameter, nämlich der Familienname, die Adresse und vor allem auch die bezughabende Geschäftszahl im Einspruchs-Schriftsatz (gegen die Strafverfügung vom 15.10.2001 als erste u... mehr lesen...