Rechtssatz: "Gegen Ihr obgenanntes Straferkenntnis erhebe ich in offener Frist dem Grunde und der Höhe nach Einspruch" ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. Enthält die Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich den Hinweis, daß die Berufung - ausgenommen bei mündlicher Berufung - einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten hat, dann bildet das Fehlen eines begründeten Berufungsantrages einen unbehebbaren inhaltlichen Mangel, der die Unzulässigkeit der Berufung zufolge hat (siehe hiezu Er... mehr lesen...
Begründung: 1) Der Beschwerdeführer brachte eine handschriftlich verfaßte mit 23.1.1995 datierte und am 24.1.1995 zur Post gegebene "Maßnahmenbeschwerde gegen MA 4/7" ein, in welcher - soweit die Handschrift des Beschwerdeführers lesbar war - wörtlich vorgebracht wird: "Maßnahmebeschwerde gegen MA 4/7, Ebendorferstraße 2, 1010 Wien, Vergnügungssteuer für Dart S 3.000,--. Ich ersuche um Überprüfung wegen eines Standortwechsels! Spielautomat. Ich wurde nicht richtig informiert obwohl ich per... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) bestraft, weil er es als verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des KKW mit dem KZ W-MO der Fa Gerlinde S nach außen Berufener unterlassen habe, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 30.4.1992, zugestellt am 5.5.1992, innerhalb der Frist von 2 Wochen eine dem Gesetz entsprechende Auskunft in deutscher Sprache darüber zu erteilen, wer dieses KKW am 10.3.1992 u... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn eine Lenkerauskunft nicht in der der deutschen Sprache eigenen lateinischen Schrift, sondern in griechischen Schriftzeichen erteilt wurde, so kann die Behörde gemäß §13 Abs3 AVG vorgehen. mehr lesen...
Rechtssatz: Auch ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag schafft kein subjektives Recht der Partei, ihr an sich unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf die erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (VwGH 3.7.1986, 86/02/0072 ua). Wird in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis, daß schriftliche Berufungen zu begründen sind, hingewiesen, so handelt es sich bei einer Berufung ohne
Begründung: um einen, der Verbesserung nicht zugänglichen inhaltlichen Mangel (V... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Berechtigung zum Gebrauch der slowenischen Sprache besteht nur - abgesehen von den in § 4 der zitierten Verordnung genannten Fällen - vor den in den §§ 2 und 3 der zitierten Verordnung angeführten Gerichten, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen; dies jedoch auch nur für österreichische Staatsbürger, die in einer der im § 2 der zitierten Verordnung genannten Gemeinden wohnhaft sind. War der Berufungswerber, zumindestens zum Zeitpunkt der Einspruchsfassung sowie d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 19.3.1992, Zl 3-****-91, wurde Herr Dkfm Dr H J wegen Übertretung nach §367 Z26 GewO 1973 iVm den Auflagenpunkten 2, 3 und 9 des gewerbebehördlichen Betriebsanlagenbescheides der Bezirkshauptmannschaft xx vom 3.5.1972, XII-Be-60/9, gemäß §367 Einleitungssatz Gewerbeordnung 1973 iVm §367 Z26 legcit zu einer Geldstrafe von S 1.000,-- pro nicht erfülltem Auflagenpunkt, insgesamt S 3.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfr... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein nach den Verfahrensvorschriften nicht zulässiges Einschreiten einer juristischen Person als Bevollmächtigter ist ein verbesserungsfähiges Formgebrechen. mehr lesen...
Rechtssatz: Liegen bei einem Einspruch gegen eine Strafverfügung Formgebrechen vor, (hier Zweifel in wessem Namen der Einspruch erhoben wurde) so kann die erste Instanz den Einspruch nicht ohne Ermittlungen als unzulässig zurückweisen, sondern ist verpflichtet, dem Einschreiter innerhalb einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist das Formgebrechen zu beheben (hier mitzuteilen, ob der Einspruch als in seinem Namen eingebracht gilt). Der Sinn des § 13 Abs 3 AVG liegt darin, eine d... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsanwalt brachte mit Schriftsatz vom 16.10.1992, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 19.10.1992, "gegen die Akte der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, und zwar die im Auftrage der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl/See am 6.9.1992 vorgenommene Überstellung vom Polizeigefangenenhaus Wien zum Flughafen Wien-Schwechat und die anschließend erfolgte zwangsweise Beförderung in ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 7081 A/1967; VwSlg 10311 A/1980; VwSlg 10641 A/1982; VwSlg 12550 A/1987. Rechtssatz: Wenn eine ursprünglich nur mündlich erteilte Vollmacht erst nach Ablauf der Berufungsfrist schriftlich erteilt (und nicht bloß nachträglich beurkundet) wird, so ist diese erst als mit der Vorlage der schriftlichen Vollmacht gegenüber der Behörde - im gegenständlichen Fall also erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - wirksam geworden anzusehen. Zurückweisung. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx wurde gemäß §71 AVG der Antrag des Beschuldigten vom 29. August 1991 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22. Juli 1991, Zl 3- , abgewiesen. Diese Entscheidung wurde damit begründet, daß einerseits kein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Bruder bestanden hätte und deshalb seitens der Behörde I. In... mehr lesen...
1. Die Beschwerde langte bei der Bundespolizeidirektion Graz (Einbringungsbehörde im Sinne des § 5 a Abs 2 FrPolG) am 22.5.1992 ein (Postaufgabestempel 21.5.1992) und wurde am 25.5.1992 dem Unabhängigen Verwaltungssenat vorgelegt. Gleichfalls wurde der Fremdenpolizeiakt als auch eine Stellungsnahme der belangten Behörde übermittelt. 2. Der Schriftsatz war als "Merkblatt für § 5 a FrPolG-Beschwerden an den UVS" betitelt. Auf dem Vordruck wurden die Rubren Vorname Geburtsort Schubhaft verhän... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Fehlen eines wesentlichen Inhaltsbestandteiles der Beschwerde führt zur sofortigen Zurückweisung der Beschwerde, ohne daß auf die Sache selbst bzw die Beschwerdegründe näher einzugehen war. Eine Verbesserung im Sinne des § 13 Abs 3 AVG kommt nicht in Frage, weil es sich hiebei um keinen Formmangel handelt, sondern um einen essentiellen Mangel des Inhaltes. Schlagworte Schubhaft Beschwerdebestandteile mehr lesen...
Begründung: Dr P brachte mit Schriftsatz vom 14.2.1991, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 18.2.1991, für Antonis S eine Beschwerde wegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein. In dieser wurde ua vorgebracht, daß Antonis S dadurch unmenschlich und erniedrigend behandelt worden wäre, daß er während der nach seiner Festnahme am Wiener Westbahnhof sowie während seiner im Rahmen eines Schubhaftverfahrens erfolgten Anhaltung im Polizeigefangenenh... mehr lesen...
Begründung: Dr P brachte mit Schriftsatz vom 14.2.1991, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 18.2.1991, für einen Herrn Markandu S eine Beschwerde wegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein. In dieser wurde ua vorgebracht, daß Herr Markandu S dadurch unmenschlich und erniedrigend behandelt worden wäre, daß er während der nach seiner Festnahme am Wiener Westbahnhof sowie während seiner im Rahmen eines Schubhaftverfahrens erfolgten Anhaltung im... mehr lesen...
Rechtssatz: Da der Rechtsanwalt der schriftlichen Aufforderung, die Vollmacht binnen einer Frist von einer Woche vorzulegen, nicht nachgekommen ist, war die Beschwerde zurückzuweisen. Schlagworte Rechtsanwalt;Vollmacht;Schubhaft mehr lesen...
Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Die Vollmacht des Beschwerdeführers an den Rechtsanwalt zur Einbringung einer Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt hätte demnach entweder von ihm selbst oder von seinem Vater erteilt werden müssen. Schlagworte Vollmacht, Rechtsanwalt, minder... mehr lesen...
Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Der nach dem Recht seines Heimatstaates minderjährige Beschwerdeführer wurde von seinem Vater vertreten. Schlagworte Vollmacht, Rechtsanwalt, minderjährige Parteien, Vertreter, Schubhaft, Zurückweisung der Beschwerde mehr lesen...
Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Dennoch war im Hinblick auf §11a Abs3 FrPolG, wonach minderjährige Fremde, deren Interessen von ihrem gesetzlichen Vertreter nicht wahrgenommen werden können, im eigenen Namen nur Verfahrenshandlungen zu ihrem Vorteil setzen dürfen, auch zu erwägen, ob nicht S selbst (zu seinen Gunsten) den Rechtsa... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §37 Abs1 ZPO ist der Mangel der Bevollmächtigung in jedem Stadium des Verfahrens zu berücksichtigen, da die Vertretungsmacht eine Prozeßvoraussetzung darstellt. Schlagworte Rechtsanwalt;Vollmacht;Schubhaft mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §10 AVG hat die Behörde über den Inhalt und den Umfang einer Vollmacht auftauchende Zweifel nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (also auch nach der ZPO) zu beurteilen und die Behebung etwaiger Mängel unter sinngemäßer Anwendung des §13 Abs3 AVG zu veranlassen. Schlagworte Rechtsanwalt;Vollmacht;Schubhaft mehr lesen...
Beachte 1) Beschluß des VfGH vom 30.11.1992, Zl B 643/92-3 über die Ablehung der Beschwerde 2) Beschluß des VwGH vom 29.7.1993, Zl 93/18/121 über die Einstellung des Verfahrens Rechtssatz: Gemäß §37 Abs1 ZPO ist der Mangel der Bevollmächtigung in jedem Stadium des Verfahrens zu berücksichtigen, da die Vertretungsmacht eine Prozeßvoraussetzung darstellt. Gemäß §10 AVG hat die Behörde über den Inhalt und den Umfang einer Vollmacht auftauchende Zweifel nach den Vorschriften des bürgerli... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn H eine Geldstrafe in Höhe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden) verhängt und überdies die Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 80,-- ausgesprochen, weil Herr H am 3.7.1991 um 17,45 Uhr in T auf der B xx nächst Streckenkilometer 22 in Fahrtrichtung O ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet ist, links überhol... mehr lesen...
Rechtssatz: Staatssprache der Republik Österreich sit die deutsche Sprache; Fremdsprachigkeit einer Eingabe ist behebbares Formgebrechen. Zurückweisung nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist. mehr lesen...
Beachte Hinweis auf VwGH 29.10.1985, 85/07/0196 Rechtssatz: Die Befugnis zur Vertretung anderer zu Erwerbszwecken ergibt sich aus den berufsrechtlichen Vorschriften. Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich bedarf es nach §1 der RAO u.a. der österreichischen Staatsbürgerschaft und der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte. Ausländische Rechtsanwälte, die als solche die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, sind daher durch einen Bescheid gemäß §10 Abs3 AVG im V... mehr lesen...
Rechtssatz: Zurückweisung einer Schubhaftbeschwerde wegen Fehlens eines dem § 67 c Abs.2 AVG entsprechenden Inhaltes; ein Verbesserungsauftrag nach § 13 Abs.3 AVG kommt nicht in Frage. Der Beschwerdeführer verweist in seinem Schriftsatz nur darauf, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines Schubhaftbescheides, insbesondere eines Mandatsbescheides nicht erfüllt seien. Die Beschwerde führt nicht aus, warum die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines Schubhaft... mehr lesen...