Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs2;VwGG §46 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 46 Abs 3 VwGG beginnt bei dem in § 46 Abs 2 VwGG geregelten Wiedereinsetzungstatbestand die Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages spätestens mit der Zustellung des das (ergriffene) Rechtsmittel als unzulässig zurückweisenden Bescheides zu laufen. O... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Ein Wiedereinsetzungsantrag, der keine Angaben darüber enthält, wann das Hindernis für die Einhaltung der Frist weggefallen ist, ist zurückzuweisen (Hinweis B 28.6.1982, 82/10/0066, VwSlg 10771 A/1982). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020099.X01 Im RIS seit 22.1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Die Frist des § 46 Abs 3 VwGG beginnt bereits zu laufen, wenn dem Bfr (seinem Vertreter) bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte auffallen müssen, dass die (Beschwerdefrist) Frist bereits abgelaufen ist (hier: der RA hätte bei Unterfertigung der Beschwerde erkennen müssen, dass die von seiner Angestellten auf dem angefochtenen Bescheid angebrachte Fris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs2 impl;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiederei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1717/67 B 21. Mai 1969 RS 2 Stammrechtssatz Als Hindernis im Sinne des § 46 Abs 3 VwGG 1965, nach dessen Aufhören die Frist zur Stellung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu laufen beginnt, kann nur das die Säumnis verursachende Ereignis angesehen werden. Europe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Die bloße Angabe, der Wiedereinsetzungsauftrag sei fristgerecht, da der Beschluss des VwGH über die Einstellung des Verfahrens wegen Nichtbehebung von Mängeln der Beschwerde erst an einem näher zitierten Tag zugestellt worden sei, ist in Hinsicht auf die erforderliche Angabe, wann der ASt von der Fristversäumnis bzw den Umständen, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Es liegt keine Nachholung der versäumten Handlung iSd § 46 Abs 3 zweiter Satz VwGG vor, wenn zwar eine dritte Beschwerdeausfertigung, nunmehr versehen mit dem Handzeichen eines Rechtsanwaltes, vorgelegt wird, ohne dass jedoch die dazugehörige Stampiglie, aus der ersichtlich wäre, um welchen Rechtsanwalt es sich handelt, aufscheint. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs2;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0155 B 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wird die versäumte Handlung nicht (spätestens) gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachgeholt, liegt ein inhaltlicher und daher nicht der Verbesserung zugänglicher Mangel vor (Hinweis E 28.6.1982, 82/10/0067). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs2 impl;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiederei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Bf entgegen dem ihm erteilten Auftrag den die Ergänzungen der Beschwerde enthaltenden Schriftsatz nur in einfacher Ausfertigung vorgelegt, ist davon auszugehen, dass er es unterlassen hat, im Sinne des § 46 Abs 3 zweiter Satz VwGG die versäumte Handlung gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachzuholen. Dem Wiedereinsetzungsantrag ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs3;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Der Wiedereinsetzungswerber muß schon im Antrag jene Angaben machen, aus denen sich der Beginn eines Laufes der Frist zur Einbringung des Wiedereinsetzungsantrages ergibt. Einer Eingabe, die keine Angaben über ihre Rechtzeitigkeit enthält, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/07/0048 88/07/0041
Rechtssatz: Weist der ObAS eine Berufung gegen einen Bescheid, der eine Berufung an den ObAS für zulässig erklärt hat, wegen Unzuständigkeit zurück, so wird die Frist zur Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages auch dann durch die Zustel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/6, 364;
Rechtssatz: Für einen rechtsunkundigen Bf ist es ohne Zweifel unvorhersehbar, dass sein innerhalb der Beschwerdefrist an das Bezirksgericht gerichteter Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe entgegen der ihm erteilten Rechtsbelehrung nicht zur Wahrung der Beschwerdefrist ausreichen wür... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs3 impl;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Die Vorlage lediglich EINER weiteren Ausfertigung der ursprünglichen Verfassungsgerichtshofbeschwerde anstatt der im Verbesserungsauftrag geforderten zwei weiteren Ausfertigungen der Beschwerde belastet den Wiedereinsetzungsantrag mit einem nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0304 B 22. Jänner 1986 VwSlg 11999 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Als Hindernis iSd § 46 Abs 3 VwGG ist jenes Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGG zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der Beschwerde an den VwGH, so hört das Hin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Wird mit dem (verspäteten) Wiedereinsetzungsantrag neuerlich eine Beschwerde eingebracht, so ist diese wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Mehrfache Beschwerdeführung Abtretung
vom VfGH ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Wurde dem Beschwerdeführer mit einer Verfügung, die Beschwerde mit dem Auftrag, den Tag, an dem der angefochtene Bescheid zugestellt wurde, anzugeben, zurückgestellt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Hindernis (an der Einhaltung der sechswöchigen Beschwerdefrist) erst mit der Zustellung der Verfügung, mit der der Beschwerdeführer (in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs3;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Die Nachholung einer bereits verspätet gesetzten Rechtshandlung ist nicht erforderlich (Hinweis auf B VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977, VfSlg 7935/1976). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987110032.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 impl;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Unterlässt der Antragsteller Angaben über die Rechtzeitigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so liegt ein nicht verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangel der Eingabe vor. (Hinweis auf B 8.7.1980, 1563/80, VwSlg 10205 A/1980) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Einer schon im Verwaltungsverfahren anwaltlich vertretenen Partei liegt nicht nur ein Versehen minderen Grades zur Last, wenn sie gegen einen in mittelbarer Bundesverwaltung im Instanzenzug ergangenen, eine Rechtsmittelbelehrung nicht enthaltenden Bescheid eines Landeshauptmannes entgegen Art 103 Abs 4 B-VG Berufung erhebt - die in ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs2;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Wird die versäumte Handlung nicht (spätestens) gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachgeholt, liegt ein inhaltlicher und daher nicht der Verbesserung zugänglicher Mangel vor (Hinweis E 28.6.1982, 82/10/0067). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;ZustG §13 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0136
Rechtssatz: Die in § 13 Abs 4 ZustellG genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger. An sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezügli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art103 Abs4;VwGG §46 Abs2;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Die formellen Voraussetzungen des § 46 Abs 3 VwGG sind auch dann erfüllt, wenn der Antragsteller von der Unzulässigkeit seines Rechtsmittels an den Bundesminister (hier: Bundesminister für HGI) zunächst nur durch ein formloses Schreiben der Behörde 2. Instanz (des Landeshauptmann... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Der von der Antragstellerin als Wiedereinsetzungsgrund geltend gemachte Umstand - die Unkenntnis vom Mängelbehebungsauftrag - ist aber bereits mit der Zustellung des Einstellungsbeschlusses vom 18. Dezember 1985 (am 14. Jänner 1986) beseitigt worden. Mit diesem Zeitpunkt hat die zweiwöchige Frist des § 46 Abs 3 VwGG zu laufen begonn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs2 impl;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiederei... mehr lesen...
1.0. Aus dem Wiedereinsetzungsantrag und der damit verbundenen Beschwerde sowie aus dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1984 nahm die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung die Bewilligung des Antragstellers und Beschwerdeführers zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke in L gemäß § 29 Abs. 3 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907 (im folgenden: ApG), wegen Entbehrlichkeit dieser Hausapotheke zu... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Jänner 1983, Zl. 83/06/0011, stellte der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde zur Behebung von Mängeln zurück, und zwar zum Zweck des Anschlusses des angefochtenen Bescheides, zur Vorlage einer weiteren Ausfertigung der Beschwerde für die mitbeteiligte Partei sowie zur Angabe des Tages der Zustellung des angefochtenen Bescheides. Zur Behebung der Mängel wurde eine Frist von zwei Wochen eingeräumt und es wurde ausgeführt, dass di... mehr lesen...
I. Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses Wien, X-gasse 59 - 61, von dem mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 11. März 1974, Zl. 2264/74, festgestellt wurde, daß die Erhaltung gemäß §§ 1 und 3 Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse gelegen ist. Der von der Antragstellerin dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung hat der Antragsgegner mit Bescheid vom 21. Oktober 1974, Zl. 22.172/3/33/74, teilweise dahin Folge gegeben, daß lediglich die Erhaltung bestimmter Teile d... mehr lesen...