RS Vwgh 1986/10/21 86/07/0135

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §46 Abs1;
VwGG §46 Abs3;
ZustG §13 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0136

Rechtssatz

Die in § 13 Abs 4 ZustellG genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger. An sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich deren eigenhändige Zustellung angeordnet ist. Eine Zustellung an den postbevollmächtigten Kanzleileiter (Angestellter) ist zulässig und wirksam, unabhängig davon, ob sich der Parteienvertreter an der Abgabestelle aufhält. Ein Krankenhausaufenthalt des Parteienvertreters hindert die Zustellung nicht.

Schlagworte

Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070135.X01

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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