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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0136Rechtssatz
Die in § 13 Abs 4 ZustellG genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger. An sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich deren eigenhändige Zustellung angeordnet ist. Eine Zustellung an den postbevollmächtigten Kanzleileiter (Angestellter) ist zulässig und wirksam, unabhängig davon, ob sich der Parteienvertreter an der Abgabestelle aufhält. Ein Krankenhausaufenthalt des Parteienvertreters hindert die Zustellung nicht.
Schlagworte
Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070135.X01Im RIS seit
28.04.2006Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015