Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993050296.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit ihrem am 22. Dezember 1993 zur Post gegebenen Schriftsatz beantragt die Beschwerdeführerin, ihr die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefristen in den zu hg. 93/13/0173 - 0176 protokollierten Beschwerdesachen zu bewilligen. Sie bringt vor, daß die angefochtenen Bescheide ihrem Steuerberater am 28. Juni 1993 zugestellt, in dessen Kanzlei aber zufolge - aus besonderen Gründen - hektischen Betriebes erst später mit einer auf den 5. Juli 1993 laute... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs2 impl;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/13/0303 93/13/0305 93/13/0304 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 k... mehr lesen...
Mit dem dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin am 3. Juni 1993 zugestellten hg. Beschluß vom 27. Jänner 1993, Zl. 92/03/0205-9, war das Verfahren über ihre Beschwerde gegen den Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 3. Juli 1992, betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung, wegen unterlassener Mängelbehebung - Nichtbeibringung einer weiteren Ausfertigung ihrer ursprünglichen Beschwerde - gemäß § 33 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt worden. In der vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030177.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 25. Mai 1993, Zl. 93/04/0066 die gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 27. Jänner 1993 eingebrachte Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde zurückgewiesen, weil sie erst nach Ablauf der sechswöchigen Beschwerdefrist eingebracht wurde. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Antragssteller die Wiedereinsetzung in vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde im wesentlichen mit f... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Juli 1993, dem Rechtsanwalt des Beschwerdeführers zugestellt am 23. Juli 1993, wurde dieser aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof abgelehnte und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretene Beschwerde binnen drei Wochen ab Zustellung dieser Verfügung gemäß § 28 Abs 1 Z 4 VwGG insofern zu ergänzen, als alle einfach-gesetzlichen Rechte, in denen er verletzt zu sein behaupte, bekannt zu geben sowie im Sinn des § 28 Abs ... mehr lesen...
Mit der am 8. April 1993 beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, den im Spruch: genannten Bescheid aufzuheben und ihm - sinngemäß - Mietzinsbeihilfe nach den Bestimmungen des Wiener Sozialhilfegesetzes nachzuzahlen bzw. für die Zukunft zu leisten. Dazu brachte der Beschwerdeführer sinngemäß vor, er sei im Jänner 1993 darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Bescheid der Wiener Landesregierung vom 14. September 1992 nicht der Rechtslage ents... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0148 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/07/03 90/14/0123 1
(hier: Statt auszuführen, in welchen einfach-gesetzlichen
Rechten der Bf verletzt zu sein behauptet, hat er lediglich auf
seine Ausführungen in der an den Verfassungsgerichtshof
gerichteten Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Unkenntnis von der Möglichkeit anwaltlicher Vertretung im Rahmen der Verfahrenshilfe sowie die Erkrankung des Bf, die überdies erst mehr als drei Monate nach Ablauf der Beschwerdefrist eingetreten ist, vermögen am Lauf der Beschwerdefrist nichts zu ändern, diese insbesondere nicht zu unterbrechen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0304 B 22. Jänner 1986 VwSlg 11999 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Als Hindernis iSd § 46 Abs 3 VwGG ist jenes Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGG zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der Beschwerde an den VwGH, so hört das Hin... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis traf die belangte Behörde über die von den Beschwerdeführern gegen den von der Agrarbezirksbehörde Linz (AB) im Flurbereinigungsverfahren H. erlassenen Bescheid vom 16. Juli 1986 folgende Entscheidung: Mit Spruchpunkt 1. des Erkenntnisses wurde die im Spruchpunkt B II des Bescheides der AB vorgenommene Neubewertung verschiedener Grundstücke geändert; mit Spruchpunkt 2. des Erkenntnisses änderte die belangte Behörde den Flurbereinigungsplan der AB i... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs3;FlVfGG §4 Abs7;FlVfGG §50 Abs1 Z5;FlVfLG OÖ 1979 §14 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §29 litf;VwGG §46 Abs2;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/07/0102 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/07/0102
Rechtssatz: Unterläßt eine gemäß § 46 Abs 3 letzter Satz VwGG gleichzeitig mit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages nachgeholte Beschwerde die im § 28 Abs 1 Z 4 VwGG vorgeschriebene Angabe des Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer geht im Hinblick darauf, daß ihm nach seinen Angaben der angefochtene Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 9. Mai 1993 am 13. Mai 1993 zugestellt und die vorliegende Beschwerde erst am 12. Juli 1993 zur Post gegeben wurde, zutreffend von der Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG aus. Aus diesem Grunde stellt er einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, den er damit begründet, daß er den angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs2 impl;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/01/0635 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Anga... mehr lesen...
Zu 1): Gemäß dem Einleitungssatz des § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gemäß Art. 131 B-VG sechs Wochen. Sie beginnt zufolge § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG in den Fällen des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer bloß mündlich verkündet wurde, mit dem Tag der Verkündung. Entsprechend dem im Verwaltung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;AVG §71 Abs2;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993050009.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Wiedereinsetzungsantrages ist der Antragsteller pensionierter rechtskundiger Bundesbeamter, sodaß für ihn der Rechtsanwaltszwang nicht gelte. Mit dem anzufechtenden Bescheid wurde im Instanzenzug über den Beschwerdeführer wegen Übertretung nach § 20 Abs. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 lit. b des Salzburger Baupolizeigesetzes eine Geldstrafe von S 3.000,-- verhängt. In der mündlichen Verhandlung, in der der Bescheid offensichtlich verkündet worden war, habe der An... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993060026.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 20. Oktober 1992 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ("Nachsicht wegen Terminverlust"), weil er aus näher angeführten Gründen die Frist zur Erhebung einer Beschwerde (wie sich in der Folge herausstellte, gegen einen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 18. Februar 1992, betreffend Übertretung der StVO) nicht einhalten hätte können. Mit einem weiteren Schriftsatz vom 11. November 1992 erhob der Beschwerdeführer schl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0020 B 23. März 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die versäumte Handlung ist SPÄTESTENS gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachzuholen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020323.X01 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurde dem Beschwerdeführer der Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. April 1992 am 15. Mai 1992 zugestellt. Die gegen diesen Bescheid gerichtete vorliegende Beschwerde wurde am 12. August 1992 zur Post gegeben. zu 1. Zur Begründung: seines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der gegenständlichen Beschwerde trägt der Beschwerdeführer vor, er ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0249 92/02/0248 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/14 91/14/0061 2 Stammrechtssatz Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen seine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsy... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0249 92/02/0248 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/14 91/14/0061 1 Stammrechtssatz Der Rechtsanwalt darf die Festsetzung von Fristen nicht völlig der Kanzleileiterin überlassen und sich lediglich auf stichprobenartige Kontrollen b... mehr lesen...
Mit dem hg. Beschluß vom 10. Juli 1992, Zl. 92/15/0111-2, wurde der Beschwerdeführer (jetzt Wiedereinsetzungswerber) gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, seine vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung ihrer Behandlung an den Verwaltungsgerichtshof abgetretene Beschwerde unter anderem dadurch zu ergänzen, daß die Beschwerde mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen und eine weitere Ausfertigung der Beschwerde beigebracht wird. Dieser Beschluß wurde dem Beschwerdeführer am 10.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0020 B 23. März 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die versäumte Handlung ist SPÄTESTENS gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachzuholen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150161.X01 Im RIS seit 19.10.1992 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. November 1991 wies die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Bauern den Antrag des Antragstellers auf Zuerkennung der Parteistellung in einem Ausgleichszulagenverfahren seiner geschiedenen Ehegattin gemäß § 8 AVG zurück. Dem dagegen vom Antragsteller erhobenen Einspruch gab der Landeshauptmann von Salzburg mit Bescheid vom 13. Februar 1992 (dem Antragsteller zugestellt am 19. Februar 1992) keine Folge und bestätigte den bekämpften Bescheid. In der Rechtsmit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs3;VwRallg; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):96/08/0406 B VS 24. November 1998 VwSlg 15035 A/1998 RS 5; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/07 92/08/0126 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0066 B 20. Mai 1981 VwSlg 10456 A/1981 RS 1(diese Grundsätze gelten auch bei Zurückweisung eines auf § 46 Abs 2 VwGG gestützten Wiedereinsetzungsantrages wegen irrtümlich unrichtiger Angabe des Datums der Zustellung des im § 46 Abs 3 VwGG genannten Bescheides als ver... mehr lesen...